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Do, 09:00 Uhr
05.08.2021
NABU rät zur Gelassenheit beim Umgang mit Wespennestern

Was ist bei Wespennestalarm am Haus zu tun?

Wegen des kühlen und verregneten Frühlings wird es in diesem Jahr wohl weniger Wespennester als in den Jahren zuvor geben. Vielerorts sind die Wespenvölker sogar bedeutend kleiner als sonst. Dennoch bekommt der NABU Thüringen derzeit immer wieder Anfragen zum richtigen Umgang mit Wespennestern am Haus und im Garten...

En Hornissennest (Foto: A.Grabs) En Hornissennest (Foto: A.Grabs)

Rainer Hanke, Vorstandsmitglied des NABU Thüringen, berät schon seit etlichen Jahren vor allem im Landkreis Eichsfeld zu dem Thema Wespen. Er hat sich sogar zum ehrenamtlichen Fachberater für Hornissenschutz ausbilden lassen. „Meist entdecken besorgte Bürgerinnen und Bürger die Wespennester erst im August. Doch wer jetzt erst ein Nest bemerkt, lebt schon eine ganze Weile mit den Tieren zusammen ohne sie überhaupt bemerkt zu haben.

Bei Wespen- oder Hornissennestern am Haus und im Garten sollte vor allem nicht überreagiert und zu drastischen Maßnahmen gegriffen werden“, rät der NABU-Wespenexperte. „Vielmehr gilt es, sich bewusst zu machen welchen großen Dienst die sozial lebenden Faltenwespen für die Landwirtschaft und unsere Gärten leisten, indem sie Unmengen an Mücken, Läusen und Co. vertilgen und helfen das Gleichgewicht in der Natur zu bewahren.“ Den wenigsten Menschen ist zudem bekannt, dass Wespenvölker nur wenige Monate existieren und im Herbst absterben. Im Spätsommer schlüpfen die neuen „Königinnen“, die sich nach dem Hochzeitsflug Reserven für den Winter anfressen, um dann an frostfreien Orten wie Mauerritzen, Holzstapeln oder Dachböden zu überwintern. Im Frühjahr erwachen nur die Königinnen wieder und beginnen an einer geeigneten Stelle den Bau eines neuen Nestes. Alte Nester vom Vorjahr werden in der Regel nicht wieder besiedelt.

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Ein paar Tipps gibt der NABU-Experte noch mit auf dem Weg: Wichtig ist es, den Nestbereich nicht zu erschüttern und sich in seiner Nähe nur langsam zu bewegen, um die Tiere nicht zu reizen. Das Einflugloch darf nicht verstellt oder angepustet werden. Damit es keine Probleme gibt, empfiehlt der NABU einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zu Nestern einzuhalten. Möchte man auf das Nest hinweisen oder sind Kleinkinder auf dem Grundstück, ist eine Absperrung zum Beispiel mit Absperrband und Hinweiszetteln empfehlenswert. Da Wespen im nächsten Jahr sowieso ein neues Nest bauen, rät Rainer Hanke zudem, die verlassenen Nester nicht zu zerstören. Für andere Insekten bietet das alte Wespennest ein wunderbares Winterquartier.

In den meisten Fällen hilft eine gute Beratung, das hat sich während der langen Beraterzeit von Rainer Hanke auch gezeigt. Nach einem Aufklärungsgespräch sind die Menschen meist erstaunt, wie wenig es bedarf und wie einfach es ist, mit Wespen friedlich zusammen zu leben. Zudem verweist der Wespenfreund auf den NABU-Insektensommer vom 6. bis 15. August. Unter dem Motto „Zählen was Zählt“ können Interessierte eine Stunde lang Sechsbeiner beobachten und dem NABU melden. „Eine gute Aktion um auch Wespen besser kennen- und schätzen zu lernen“, so Hanke.

Ist eine Umsiedlung oder Beseitigung eines Wespennestes unumgänglich, sollte dies nur von sachkundigen Fachleuten durchgeführt werden. Wespen sind laut Bundesnaturschutzgesetz - wie alle wild lebenden Tiere - geschützt und es ist verboten, sie mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Hornissen, die größten unserer einheimischen Wespenarten, gelten laut des Gesetzes sogar als besonders geschützt.
Autor: red

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