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Mi, 08:06 Uhr
06.10.2021
Polizeikontrolle in Niedersachswerfen

Sechs von acht Holztransporten mit Mängeln unterwegs

Am Dienstag fand in Niedersachswerfen eine großangelegte "Komplexkontrolle" in Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden statt. Der Fokus lag auf dem Schwerlastverkehr, genauer auf den Holztransporten. Die Ergebnisse fielen marginal besser aus, als bei der letzten Aktion dieser Art in Neustadt...

Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel) Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)


Anlass der fünfstündigen Kontrolle war das erhöhte Beschwerdeaufkommen von Anwohnern der Ortschaften entlang der Straße in Richtung Sägewerk Rottleberode.

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Immer wieder berichten Anwohner von augenscheinlich überladenen und zu schnell fahrenden LKWs. Auch Unfällen gab es bereits auf den Strecken. Aus diesem Grund wurde die gestrige Kontrolle durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), dem Zoll, die Landespolizeiinspektion Nordhausen sowie der Autobahnpolizei durchgeführt.

Unter widrigen Bedingungen wurden über die Zeit der Kontrolle insgesamt acht Holzlaster, die aus dem Harz in Richtung Sägewerk unterwegs waren, dem Kontrollpunkt Niedersachswerfen zugeführt. Für den Zoll ging es dabei im wesentlichen bei der Kontrolle um Verstöße gegen das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und das Mindestlohngesetz sowie um die Meldungen zur Sozialversicherung Seitens der Arbeitgeber. Hier gab es keine Beanstandungen.

Anders sah das bei dem Part der Kontrolle aus, für den Polizei und BAG verantwortlich zeichneten. Hier stand im Wesentlichen die Prüfung der Ladungssicherung, der zulässigen Zuladung und Gesamtmasse sowie die benötigten Papiere inklusive Ausnahmegenehmigungen im Fokus. Wie sich zeigen sollte, waren drei Laster zu schwer beladen und weitere drei zeigten Mängel bei der Ladungssicherung. Mit Blick auf die letzte derartige Kontrolle in Neustadt vor einigen Wochen sei das ein guter Schnitt, erklärte Heidi Sonnenschmidt von der Autobahnpolizeiinspektion. Damals zeigten alle kontrollierten Fahrzeuge Mängel, jetzt konnte man immerhin zwei Fahrer ohne jeglichen Verstoß wieder von dannen ziehen lassen.

Die übrigen sechs Fahrzeugführer wurden mit Buß- oder Verwarngeldern belegt, wobei einigen die Weiterfahrt untersagt werden musste, bis die Ladung auf ein anderes Fahrzeug um- oder vor Ort abgeladen wurde.
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Holzlasterkontrolle in Niedersachswerfen (Foto: S. Dietzel)
Autor: red

Kommentare
Psychoanalytiker
06.10.2021, 08.56 Uhr
Also noch mal von vorn ...
... es ist laut Heidi Sonnenschmidt von der Autobahnpolizei "ein guter Schnitt", wenn von ACHT (8) kontrollierten Schwerlastern für Holztransporte bei einer "Komplexkontrolle" nur DREI (3) Laster zu schwer beladen UND (+) DREI (3) Laster Mängel bei der Ladungssicherung aufwiesen.

Wann bitte fängt dann "ein schlechter Schnitt" an ? Bei 7 oder bei 8 LKW ? Oder addiert man alle Kontrollen (z.B. die Taschen oder Beutel, in denen "Schwarzgeld" hätte mitgeführt werden können) und teilt dann durch alle Kontrolldaten um auf "einen guten Schnitt" zu kommen ?

Ich jedenfalls unterscheide schon, wenn ich beim Fahrradfahren von einem LKW überholt werde, ob mir ein Beutel mit 100- Euro-Scheinen, oder ein Baumstamm auf den Schutzhelm fällt ...
Markus2021
06.10.2021, 09.28 Uhr
Lachhaft
Das als guten Schritt zu bezeichnen....ich weiß nicht,was bei der guten Dame da nicht ankommt!
In einem Zeitungsartikel stand die Tage,dass demnächst der Bahnübergang Niedersachswerfen in Richtung Neustadt saniert wird bzw.gebaut.
Angeblich sollen dann für Holztransporte Verbote ausgesprochen worden sein,dann über Ilfeld/Osterode Richtung Neustadt etc.zu fahren.
Na da bin ich mal gespannt!!!
Tagtäglich fahren LKWs von Ilfeld/Osterode kommend auch durch Neustadt,an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält sich wie bekannt keiner.
Und das zuletzt die Kontrolle in Neustadt mit vielen Mängeln (Überladung usw.) nicht gefruchtet hat,sollte man an diesem Beitrag sehen.
Sofern man nicht blind oder ignorant ist.
Und bei solchen Mängeln von 8 LKWs sind 6 davon mit Mängeln überprüft worden als Erfolg zu bezeichnen ist für mich realitätsfern.
Was hat die Dame verpasst?!
Da fehlen mir die Worte!!!
Langsam reicht es zudem mit den Holztransportern durch die kleinen Orte,abgesehn dass Neustadt zudem ein anerkannter Luftkurort ist,die Straßen dort nicht für solche Belastungen ausgelegt sind,von zeitlichen Belästigungen und Hausschäden (vorige Berichte!).
Ich bin gespannt,wenn der Bahnübergang NSW Richtung Neustadt gemacht wird und Strecke über Ilfeld/Osterode untersagt ist,die sich wirklich dran halten und es tatsächlich jemand kontrolliert!
Man ist es einfach nur noch leid!
In dem Sinne...
Psychoanalytiker
06.10.2021, 10.00 Uhr
Ich habe nicht so viel Ahnung wie KFZ ...
... gewogen werden, aber wenn ich Bild 8 so betrachte ...

Da stehen (vermutlich) 2 Räder auf der Waage, aber 4 Räder (2 Achsen) auf der Erde.
Stützen diese 4 Räder das Ganze nicht ab ? Wird dadurch das Meßergebnis nicht auch noch verfälscht ?

Vielleicht kann mir mal jemand erklären, wie ein echtes Ergebnis zu stande kommt, wenn 2 Achsenpaare (vermutlich) abstützen ...
__________________________________________________
Anm. d. Red.: Im Falle der Verstöße hat die Polizei eine gerichtlich verwertbare zweite Messung in Nordhausen veranlasst
upps!
06.10.2021, 10.43 Uhr
Kontrolle ist gut ....
und dringend nötig. Leider viel zu selten.

Und da jeder der Fahrer weiß, gestern war Kontrolle, können wir heute noch mehr laden und auch noch ein bisschen schneller durch die Orte fahren. Es werden wieder Monate vergehen, bevor man dann 8 (!!!) LKW kontrolliert.
Die Gefahr erwischt zu werden ist also sehr gering.

Traurig das Ganze. Für jeden Frosch der irgendwo eine Straße überqueren muss, wird mehr getan als für die genervten Anwohner des Holzhighways.
diskobolos
06.10.2021, 11.19 Uhr
Nur 2 Räder?
Wenn ein Fahrzeug 3 Achsen hat, muss man natürlich alle 3 messen und die Ergebnisse addieren. Ich gehe davon aus, dass die Polizei das auch gemacht hat.
Unabhängig davon kann natürlich die auf jede Achse wirkende Last kontrolliert werden. Auch dafür gibt es Grenzen
Psychoanalytiker
06.10.2021, 13.25 Uhr
Hä ? Verstehe ich trotzdem nicht
Also nochmal (und unabhängig von der Anmerkung der Redaktion) von vorn. Auf Bild 8 sieht man 3 Räder. Da es so scheint (und bestimmt auch so ist), dass die sich auf 3 Achsen befinden (wäre ja auch logisch), hat das Fahrzeug dort also 6 Räder. Nun gehe ich davon aus, dass sich dort, ähnlich dem Bild 2, nicht nur eine, sondern zwei Waagen befanden. Da die dahinter befindlichen Räder nicht in der Luft hängen, sondern auf dem Boden stehen, dürften diese 2×2 = 4 Räder das Fahrzeug abstützen. Nach meiner Logik (und die muss nicht stimmen) verfälscht ein Abstützen auf der Erde aber das Messergebnis.

Nun @ diskobolos sehe ich aber unter den anderen Rädern KEINE (weiteren 4) Waagen. Und wenn ich mit 2 Waagen keine 6 Räder messen kann, kann ich entsprechend meiner Logik auch nicht addieren.

Nun mag ich falsch liegen und die Polizei hat dann entsprechend der Anmerkung der Redaktion tatsächlich eine zweite Messung in Nordhausen vorgenommen !??!

Das aber wiederum würde ja bedeuten, dass die drei überladenen LKW im überladenen Zustand auch noch nach Nordhausen hinein gefahren sein müssen, dort Straßen, Wege, Brücken und Menschen in Gefahr brachten und polizeilich genehmigt, weitere Ordnungswidrigkeiten begangen hätten. Anders (wenn z.B. zwischendurch abgeladen und wieder aufgeladen worden wäre) kommt man ja nicht zu einem "gerichtlich verwerdbaren" Ergebnis.

Das verstehe ich einfach alles nicht wirklich, aber ich bin ja auch nicht bei der Polizei ...
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