Di, 09:59 Uhr
23.05.2023
Kommunalaufsicht soll Vorwürfe erneut prüfen
Buchmann schiebt den Ball zurück
Bewegung in der Causa Buchmann, wie der suspendiert Oberbürgermeister über die sozialen Medien mitteilt, habe die Kommunalaufsicht unzureichend ermittelt und solle nun das Verfahren objektiv korrigieren…
Buchmann teilt mit, dass er heute die Aufhebung seiner vorläufigen Amtsenthebung beantragt habe, diese sei rechtswidrig gewesen. Den entsprechenden Bescheid hatte Buchmann am 31. März erhalten, also vor beinahe zwei Monaten. Die verzögerte Reaktion seinerseits habe damit zu tun, dass die Ermittlungsakte von mehreren hundert Seiten Punkt für Punkt durchzuarbeiten war, was wertvolle Zeit beansprucht habe.
Dabei sei deutlich geworden, dass unzureichend ermittelt worden sei und die Auswertung des Materials nicht richtig erfolgt sei, man habe ihn unter anderem falsch zitiert, Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen und entlastende Elemente nicht berücksichtigt worden.
Damit sei die Entscheidung der übergeordneten Behörde fehlerhaft und würde den Bescheid nicht tragen. Es sei die Pflicht der Behörde, während des Verfahrens zu prüfen ob die Suspendierung aufrechterhalten wird und diese zurückzunehmen, sollte diese sich als rechtswidrig erweisen.
Das Landratsamt Nordhausen als zuständige Disziplinarbehörde hat nun die Gelegenheit, diese Entscheidung objektiv zu korrigieren, schreibt Buchmann, ein Eilverfahren am Verwaltungsgericht Meinigen könne damit vermieden werden.
Wir haben um eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht gebeten und werden weiter berichten.
Angelo Glashagel
Autor: red
Oberbürgermeister Kai Buchmann war am 31. März seines Amtes vorläufig enthoben worden und fordert nun die erneute Prüfung der Maßnahme durch das Landratsamt (Foto: S. Dietzel)
Buchmann teilt mit, dass er heute die Aufhebung seiner vorläufigen Amtsenthebung beantragt habe, diese sei rechtswidrig gewesen. Den entsprechenden Bescheid hatte Buchmann am 31. März erhalten, also vor beinahe zwei Monaten. Die verzögerte Reaktion seinerseits habe damit zu tun, dass die Ermittlungsakte von mehreren hundert Seiten Punkt für Punkt durchzuarbeiten war, was wertvolle Zeit beansprucht habe.
Dabei sei deutlich geworden, dass unzureichend ermittelt worden sei und die Auswertung des Materials nicht richtig erfolgt sei, man habe ihn unter anderem falsch zitiert, Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen und entlastende Elemente nicht berücksichtigt worden.
Damit sei die Entscheidung der übergeordneten Behörde fehlerhaft und würde den Bescheid nicht tragen. Es sei die Pflicht der Behörde, während des Verfahrens zu prüfen ob die Suspendierung aufrechterhalten wird und diese zurückzunehmen, sollte diese sich als rechtswidrig erweisen.
Das Landratsamt Nordhausen als zuständige Disziplinarbehörde hat nun die Gelegenheit, diese Entscheidung objektiv zu korrigieren, schreibt Buchmann, ein Eilverfahren am Verwaltungsgericht Meinigen könne damit vermieden werden.
Wir haben um eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht gebeten und werden weiter berichten.
Angelo Glashagel
Kommentare
adele
23.05.2023, 10.43 Uhr
Jaaa
die Gerechtigkeit wird siegen!!!! Alles Gute für Herrn Buchmann!!!!!!
8
5
Login für Vote
Bleistift und Papier
23.05.2023, 11.29 Uhr
Lasst die Gerichte entscheiden
Das beste ist, K. Buchmann sucht die Gerichtsentscheidung. Dann herrscht schnell eindeutige Klarheit.
8
0
Login für Vote
hannes07
23.05.2023, 13.39 Uhr
Richtig eilig hatte er es wohl nicht ...
Subjektiv hat sich der OB schon ganz schön "wertvolle Zeit" gelassen mit einer Erwiderung. Bin ein bißchen sprachlos.
Aber ja, die Gerechtigkeit wird wohl langsam siegen.
Aber ja, die Gerechtigkeit wird wohl langsam siegen.
5
1
Login für Vote
Hans Dittmar
23.05.2023, 14.20 Uhr
Buchmann und die Kommunalaufsicht
Wäre es nicht besser gewesen, nach der ganzen verstrichenen Zeit, den Wiederspruch gleich an das zuständige Gericht in Meiningen zu setzen?!
Ich glaube kaum, das dieses "Tutu" hier etwas bewirkt. Klar, in Meinigen besteht die Gefahr, dass das Gericht den Antrag ablehnt und die Suspendierung bekräftigt, und demzufolge auch die Besoldung beschneiden könnte. Ich hoffe für alle Beteiligten aber vor allem für die Stadt, das es bald ein Ergebnis gibt.
Ich glaube kaum, das dieses "Tutu" hier etwas bewirkt. Klar, in Meinigen besteht die Gefahr, dass das Gericht den Antrag ablehnt und die Suspendierung bekräftigt, und demzufolge auch die Besoldung beschneiden könnte. Ich hoffe für alle Beteiligten aber vor allem für die Stadt, das es bald ein Ergebnis gibt.
5
0
Login für Vote
Capone
25.05.2023, 17.10 Uhr
Sicher richtiger, juristischer Schritt
Wenn der Oberbürgermeister von Nordhausen von einer guten Kanzlei vertreten wird und diese ihm empfiehlt, der Kommunalaufsicht zeitlich begrenzt die Möglichkeit zur Rücknahme des Bescheides zu geben, wird diese ihre Gründe haben. Vielleicht ist es hinsichtlich der folgenden Suspendierung des Landrates und der Bürgermeisterin von Bedeutung.
1
2
Login für Vote
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.