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Sa, 07:44 Uhr
25.10.2014

Deko-Artikel können schadstoffbelastet sein

Die Experten der Prüfstelle für Gerätesicherheit des TÜV Thüringen raten Verbrauchern beim Kauf von Herbstaccessoires auf die Umweltverträglichkeit zu achten. Gerade aus Kunststoff gefertigte Teile können krebserregende oder erbgutverändernde Weichmacher wie Phthalate enthalten. Bei der Färbung von Textilien können gefährliche Azofarbstoffe verwendet worden sein...


Bevor dekoratives Herbstlaub oder der Kunststoff-Halloween-Kürbis im Einkaufskorb landet, sollten sich Käufer auf ihre Nase oder den gesunden Menschenverstand verlassen und ruhig an den Accessoires riechen.

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Unangenehme oder beißende Gerüche können darauf hindeuten, dass hier die Schadstoffgrenzen überschritten sind. Dann sollte vom Kauf Abstand genommen werden. Die Produktprüfer des TÜV Thüringen warnen Eltern darüber hinaus, dass an Deko-Figuren verschluckbare Kleinteile zur Zierde angebracht sein können, welche für Kleinkinder eine ernste Gefahr darstellen.

Deko-Artikel unterliegen normalerweise keiner Prüfpflicht. Der Hersteller oder Inverkehrbringer ist zwar verpflichtet, die Sicherheit seiner Produkte zu garantieren. Ein CE-Zeichen, das die Konformität zu einer europäischen Norm erklärt, ist für diese Warengruppe aber nicht vorgeschrieben. Es sei denn, es könnte dabei der Eindruck entstehen, dass es sich um ein Spielzeug handelt. Dann würde die Spielzeugrichtlinie greifen.

Ein Warnhinweis wie „Achtung: kein Spielzeug“ oder „Achtung: nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ muss deutlich erkennbar am Produkt beziehungsweise der Verpackung angebracht sein. Prüfzeichen wie das freiwillige GS-Zeichen oder Toxfree sind an den oft günstig produzierten Deko-Artikeln eher nicht zu finden.

Eine herbstliche Dekoration für zu Hause lässt sich übrigens ganz leicht mit Produkten aus der Natur selbst gestalten. Ein paar getrocknete Blätter oder der selbst geschnitzte Halloween-Kürbis sind oft dekorativer und preiswerter als ihre Pendants aus dem Supermarktregal.
Autor: red

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