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Mi, 15:42 Uhr
03.03.2021
Rot-rot-grün will bestehenden Gesetzentwurf wieder ändern

Eltern müssen Betreuungsgebühren erstattet bekommen

Über die Ankündigung der Landesregierung, den eigenen Gesetzentwurf zur Rückerstattung der Kita- und Hortbeiträge per Änderungsantrag zu korrigieren, verwundert sich der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Tischner...

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„Unseren Änderungsantrag haben wir schon letzte Woche eingereicht. Nun schlägt Rot-Rot-Grün auf einmal Änderungen am eigenen Gesetzentwurf vor, die längst auf dem Tisch liegen. Wir sind sehr verwundert, dass die Minderheitskoalition in der letzten Woche Gesprächstermine abgesagt hat und keine eigenen Änderungen vorlegte. Mündliche Vereinbarungen von Anfang dieser Woche wurden nicht eingehalten. Nun soll etwas Halbfertiges gesetzlich fixiert werden, das tausende Familien finanziell unverhältnismäßig belasten wird.

Wir wollen, dass Eltern ohne Anspruch auf Notbetreuung ihre bereits gezahlten Elternbeiträge zurück erhalten, wenn die Kinder nicht mindestens den halben Monat in der Einrichtung sein konnten. Sonst bleiben zum Beispiel in Landkreisen, die kommende Woche wieder über die 200er-Grenze rutschen und ihre Einrichtungen schließen müssen, die Eltern ohne Anspruch auf Notbetreuung auf den Beiträgen sitzen. Wir sind nach wie vor überzeugt: Volle Elternbeiträge bei - im Extremfall - gerade mal 6 Tagen Betreuung im Monat sind den Familien nicht vermittelbar.“
Autor: red

Kommentare
Paul
03.03.2021, 21.24 Uhr
Gebühren???
Warum wurden diese Gebühren überhaupt bezahlt ? Wenn die Kindergärten alle zu sind, dann bezahle ich doch kein Geld mehr wenn ich mein Kind nicht in den Kindergarten bringen kann. Punkt aus ende.
Wenn ich, egal was nicht in Anspruch nehmen kann, dann bezahle ich auch nichts!
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