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Fr, 09:23 Uhr
23.04.2021
Ergänzungen des Landratsamtes zum Infektionsschutzgesetz

Die Bundes-"Notbremse" im Landkreis Nordhausen

Im Landratsamt wurde gestern eine Nachtschicht eingelegt und das neue Gesetz für den Kreis angepasst. Es gilt praktisch ab sofort, tritt im Kreis Nordhausen aber ab morgen (24.April) in Kraft. Hier finden Sie das komplette Papier...

Pressekonferenz im Landratsamt (Foto: oas) Pressekonferenz im Landratsamt (Foto: oas)


Bundestag und Bundesrat haben die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Die Regelung tritt unverzüglich in Kraft.

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Das gilt für den Handel:
Click-and-Meet bei einer Inzidenz unter 150:
Einkaufen ist in allen Geschäften mit einem vorab gebuchten Termin und negativem Corona-Test erlaubt, Kunden müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist
Geschäftsinhaber müssen die Kontaktdaten der Kunden (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift sowie Zeitraum des Aufenthalts) aufnehmen
unabhängig von der Gesamtverkaufsfläche gilt dann eine Beschränkung von je einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche

Click-and-Collect bei einer Inzidenz über 150 (an drei aufeinanderfolgenden Tagen):
nur noch Abholen bestellter Waren erlaubt
Ladenbetreiber sollen sicherstellen, dass lange Schlangen vermieden werden

Immer geöffnet bleiben:
  • Lebensmittelhandel, Getränkemärkte,
  • Reformhäuser,
  • Großhandel,
  • Babyfachmärkte,
  • Drogerien,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Optiker,
  • Hörakustiker,
  • Tankstellen,
  • Zeitungsverkauf,
  • Buchhandlungen,
  • Blumenfachgeschäfte,
  • Gartenmärkte,
  • Tierbedarfsmärkte,
  • Futtermittelmärkte

Das gilt für den Dienstleistungsbereich - Grenzwert 100
Alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, bleibt offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen u.ä. körpernahe Dienstleistungen: nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken erlaubt bleiben Friseur und Fußpflege, wenn Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test haben
andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

Das gilt für Schule & Kitas – Auswirkungen ab Grenzwert 100 bzw. 165
Wechselunterricht
Wird der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, findet ab dem übernächsten Tag an allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen Wechselunterricht statt - auch in der Primarstufe - das war in Thüringen bislang in Grundschulen nicht der Fall.

Schließung
Überschreitung des Schwellenwertes von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Kindergärten und Schulen ab dem übernächsten Tag schließen
Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen, dort kann weiter Wechselunterricht stattfinden
Abschlussklassen sind:
  • 4. Klassen an Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen
  • 9. und 10. Klassen an Gemeinschafts-, Regel-, Förder-, und Gesamtschulen zum Erwerb des Hauptschul-, des qualifizierenden Hauptschul- und des Realschulabschlusses
  • Klassen in der Einführungs- und Qualifikationsphase zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (an berufsbildenden Schulen sind dies die Klassen des letzten Ausbildungsjahres sowie Klassen, in denen Abschlussprüfungen stattfinden sowie an beruflichen Gymnasien die Klassenstufen 12 und 13
  • Klassenstufe 11 am beruflichen Gymnasium sind)
Keine Abschlussklassen
Vom Präsenzunterricht für Förderschulen sind auch Kinder an allgemein bildenden Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht sowie alle Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf umfasst.

Notbetreuung:
Zugang zur Notbetreuung haben Kinder, deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes geboten erscheint, deren Betreuung aufgrund eines besonderen Förderbedarfs nach § 8 ThürKigaG/eines sonderpädagogischen Förderbedarfs erforderlich ist oder soweit ein Personensorgeberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung und Pflege tätig ist und keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit, insbesondere durch andere Personensorgeberechtigte, sicherstellen kann.

Notbetreuung wird zudem angeboten, wenn ein Personensorgeberechtigter aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung der Tätigkeit in Heimarbeit unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert ist, keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit, insbesondere durch andere Personensorgeberechtigte, sicherstellen kann und dieser Personensorgeberechtigte
zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr oder -bewältigung oder in Bereichen von erheblichem öffentlichen Interesse gehört, insbesondere in den Bereichen
Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendhilfe,
Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der öffentlichen Verwaltung, der Rechtspflege und der rechtlichen Betreuung,
Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs infolge einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit von einer Kündigung oder einem unzumutbaren Verdienstausfall bedroht wäre oder
als Schüler, Auszubildender oder Studierender notwendige Prüfungen und Praktika abzulegen oder prüfungsvorbereitend am Präsenzunterricht teilzunehmen hat.

Testpflicht: 
Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen
Das gilt für alle Schüler sowie das gesamte Personal
Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltests, zum Beispiel an einem Testzentrum, der nicht älter als 48 Stunden ist, anerkannt
Gilt für Präsenzunterricht und Notbetreuung

Weitere Regelungen der Bundes-Notbremse - Grenzwert 100
Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person weiterhin möglich, aber keine Treffen mit mehr Menschen FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und an Haltestellen Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen schließen Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten können weiter mit aktuellem negativen Test besucht werden.

Sport nur alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes, Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen, Trainer/Betreuer muss einen negativen Corona-Schnelltest haben (dem steht die aktuelle Landesverordnung noch entgegen)  

Ausgangsbeschränkungen: 
zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat (Weg zur Arbeit, medizinische Hilfe, Hund ausführen), bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen

Die Regelungen sind befristet bis zum 30. Juni 2021.
Die Regelungen treten außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.
Autor: red

Kommentare
Einheimischer
23.04.2021, 10.16 Uhr
Offener Vollzug?
Ohne jemals straffällig geworden zu sein, befinden wir uns ab sofort im offen Vollzug. Der Maßnahmenkatalog könnte auch mit 9. Mai 1945 datiert und vom Befehlshaber der russischen Streitkräfte unterzeichnet sein. Es wäre einfacher gewesen zu benennen, was noch möglich ist: essen, schlafen, Arbeiten gehen und Steuern zahlen! PS: Klappe halten! Viele haben es so gewollt, alle zahlen dafür den Preis. Zuwiderhandlungen werden vermutlich mit Schutzhaft geahndet.
Deutschland. Aber normal.
Piet
23.04.2021, 10.41 Uhr
Krank
Das System ist einfach nur krank.
Henkel
23.04.2021, 11.41 Uhr
Diese Maßnahmen
sind niemals Verfassungskonform und die muss man nicht befolgen. In einem Rechtsstaat muss man sein Recht durchsetzen können, dass hat die FDJ Sekretärin ausgehebelt. So was gibt es nicht mal in den Ländern, denen man immer eine Diktatur unterstellt. Das schlimme daran, da kommen wir nie wieder raus, wenn alle kuschen, nur weil man ihnen mit Angst und Strafen alles andrehen kann. Genau wie bei den Masken wird man die Strafen nie bezahlen müssen, wenn man nachts raus geht. Lächerlich.
Jäger53
23.04.2021, 11.44 Uhr
Aber
die Buga wurde eröffnet. Was für eine Frechheit. Thüringen scheint nur aus Erfurt zu bestehen.
Ach so man hat ja Kleckerkram großzügig auch in die Provinz vergeben. Denkt an die nächsten Wahlen, da kann man hoffentlich etwas korrigieren.
Leser X
23.04.2021, 11.47 Uhr
Und die Lage wird auch nicht besser...
... solange gewisse Leute samstags vorsätzlich dicht gedrängt und ohne Masken "spazieren" gehen. Genau diese Leute haben dann den größten Rachen, wenn es um von ihnen mit verschuldete Einschränkungen kommt.
Henkel
23.04.2021, 12.09 Uhr
Leser X
Und wenn Sie diesen Schwachsinn noch hundert Mal verbreiten, draußen an der frischen Luft steckt man sich nicht an. Kommt man sich nicht langsam dämlich vor, wenn man immer weiter lügt? Das sagen sogar die halbwegs normal gebliebenen Virologen, außer die völlig durchgeknallten der Marke Lauterbach.
Dorfkind
23.04.2021, 12.37 Uhr
@Henkel
Das Risiko, dass man sich an der frischen Luft ansteckt (wenn man Abstand hält!) ist sehr gering ABER es ist nicht ausgeschlossen! Also verbreiten SIE bitte keinen Schwachsinn!
harz59
23.04.2021, 12.45 Uhr
Leser X
.... ich stimme ihnen zu!

und jetzt ganz schnell alle Daumen runter !

Alle dürfen an die frische Luft, das wird doch auch nicht verwehrt.
Eben einfach nur zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nicht, was ist daran so schlimm?
Hier tun alle so, ob sie sonst in dieser Zeit immer nur draußen gewesen wären.
Wo sollte man denn auch hin? Außer man will die Kontaktbeschränkungen aushebeln?!

Durch die ganzen Idi......., die sich an nichts halten, ist es doch erst dazu gekommen.
Kritiker2010
23.04.2021, 13.01 Uhr
Einfache Lösung: Tests beenden!
Hört einfach auf zu testen. Schon sinkt die Inzidenz und die Beschränkungen fallen. Sie haben ohnehin keine Auswirkungen auf das Infektions-Geschehen.
Wer daran glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Ja, ich weiß: Es könnte ihn doch geben und dann bekomme ich eins mit der Rute!

Gerne erkläre ich den Fachleuten (Medizinern, Virologen, Aerosologen):
- den Zusammenhang zwischen Infektiosität und Symptomausprägung
- warum (invasiv) beatmete Patienten oft sterben oder unnötig starke Symptome entwickeln
- wie man Infektionen mit geringer Symptomausprägung erreicht
- warum im Freien und großen Räumen nahezu keine Ansteckungsgefahr besteht
- warum der aktuelle Kurs in eine Sackgasse führt
- wie man die Pandemie beendet und mit dem Virus lebt
Ismael
23.04.2021, 13.12 Uhr
Spricht auch Mal wer über die Lockerung?
Denn die gibt es im Gesetz...siehe den Teil zum Sport für Kinder. Da waren die bisherigen Regelungen in Thüringen strenger.

Ansonsten kann ich mich über die Ausgangsbeschränkung nicht wirklich aufregen. Wo soll ich denn zu dieser Zeit auch hingehen? Geschäfte haben zu, Gastronomie hat zu, Disko und Clubs haben zu. Zu Freunden gehe ich eigentlich auch immer zu zweit mit meiner Frau, was aufgrund der Kontaktbeschränkung sowieso nicht möglich ist.
Das einzige was mir einfällt was da noch auf hat wäre Rewe und MC Donalds, und dahin bin ich bisher um diese Zeit auch nicht gefahren.
Aufregen müsste man sich eher über den geringen nutzen der Maßnahme. Wenn man diese zum Maßstab genommen hätte hätte man die Ausgangsbeschränkung um 20.00 Uhr beginnen lassen müssen.

Ach ja, die geringere Ansteckung im freien hat Herr Lauterbach letztens im TV gar nicht bestritten ;-)
Marino50
23.04.2021, 13.33 Uhr
Bundes-Notbremse
Die Transformation ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Es sind noch zuviel Geschäfte, Firmen und Gaststätten am Leben. Bis Juni zwingen Frau Merkel und ihre Helfer mit ihrem Gesetz sicher noch etliche in die Knie. Wenn das geschafft ist, geht auch Corona wieder weg.
Günther Hetzer
23.04.2021, 13.53 Uhr
Also alles gut, ja?
"...Alle dürfen an die frische Luft, das wird doch auch nicht verwehrt.
Eben einfach nur zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nicht, was ist daran so schlimm?..."

Manche wissen scheinbar echt nicht was die Uhr geschlagen hat?!
Leser X
23.04.2021, 13.55 Uhr
22 bis 5 Uhr...
... ist natürlich auch ne doofe Zeit. Für manche, die den ganzen Tag auf dem Chaiselongue dösen und sich zwischendurch hassmäßig aufladen, ist das gerade die Zeit ihrer Aktivitäten...
tannhäuser
23.04.2021, 14.25 Uhr
Leser X...
...bekommen Sie Ihre Informationen eigentlich von Ihren IM in der Roten Flora oder der Conne?

Ihre neulich hier positionierten Behauptungen, dass alle Anti-Corona-Maßnahmen-Demos von Rechts ausgehen, haben Ihre Che-Guevara-Karrikaturen der Linken Szene schon vor Wochen ad absurdum geführt.
Henkel
23.04.2021, 14.37 Uhr
Dorfkind
Wer draußen spazieren geht, egal wer da neben ihm trottet, steckt sich nicht an. Name ist wohl Programm? Selbst wenn Sie sich gegenüberstehend ein paar Minuten unterhalten, passiert nichts. Da muss man schon sehr lange sehr eng aneinander stehen, dann hat man eine Gefahr von 0,1%. Wurde sogar in Irland getestet. Alles andere ist nur Geschwätz von Menschen, die anderen was verbieten wollen oder sich vor Doofheit über Einschränkungen auch noch Freuen.

Wer den Mann mit dem Zahnpastalächeln in Schutz nimmt, der sollte sich mal einen Blick auf seine geballte Inkompetenz gönnen. Er hat sich vor 4 Tagen in seiner völligen Ahnungslosigkeit einen lustigen Zwist mit richtigen Experten geliefert. Da sieh er dann keinen Stich mehr. Der wird ja schon ausgelacht, wenn er mal neben Streeck sitzt und seinen Quark labert.
SSept
23.04.2021, 15.39 Uhr
Hm
An sich ist an der Notbremse nix auszusetzen falls sie wirklich die Fallzahlen drücken kann.Nur eben mit den Ausgangssperren dit ist einfach bescheuert.Klar ist es für die meißten kein Problem Von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens zu Hause zubleiben.Aber es gibt auch Menschen die an depressionen leiden.Wie ick zb. Und die sitzen dann die ganze Nacht alleine rum und leiden.
tannhäuser
23.04.2021, 15.45 Uhr
Wie kann man denn....
...Lauterbach, der im ICE quer durch Deutschland von einer Talkshow zur nächsten rast und als "Gesundheitspolitiker" seit Jahren die Schließung von Krankenhäusern forderte, als Zeugen Coronas bezüglich Kontakt- und Ausgangssperren sowie überlasteten Intensivstationen ernst nehmen?

Da könnt Ihr auch Eure Kinder und Enkel Tom Cruise und John Travolta für 1 Jahr als au pair anvertrauen und gutgläubig hoffen, dass sie nicht bei Scientology landen.
Eckenblitz
23.04.2021, 16.41 Uhr
Spahn für Kontaktvermeidung
Kontaktvermeidung finde ich in Ordnung, vor allem für die Damen und Herren vom politischen Clan. Man sollte die Regierenden einmal für zwei Wochen in Quarantäne schicken,ohne Kontakt mit anderen Personen. Auch nicht schriftlich oder per Medien. Die Ganze Coronawelle hätte sicher ein schnelles Ende? Aber nein wenn wir die Regierenden wegsperren, hilft uns das auch nicht weiter, denn regieren tut doch in Deutschland nur eine Person. Wer das ist, nun Frau Merkel, es fragt sich nur in wessen Auftrag.
Dorfkind
23.04.2021, 16.55 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Kommentarfunktion ist kein Chatraum
Junge21
23.04.2021, 17.11 Uhr
Verhältnis-( un) mäßigkeit
Solche Maßnahmen zu verhängen von Seiten unsrer Regierung, hat nichts mehr mit Demokratie zu tun, geschweige, dass es mit dem Grundgesetz noch vereinbar ist. Aber alle Versuche, dem auch nur ein Stück entgegen zu treten, werden abgewürgt. Ich fühle mich fast wie in tiefste DDR- Zeiten zurück versetzt.
Wo ich übrigens, wie bis heute auch, jeden Tag in Lohn und Brot stand, Leser x! Übrigens, falls mir die kleine Anmerkung erlaubt sei, in Ihren Kommentaren kann ich immer nur Beschimpfungen und Diffamierung erkennen. Ich würde mich doch sehr freuen, wenn Sie mal Argumente oder eine Meinung einbrächten. Mfg
Giega
23.04.2021, 23.32 Uhr
Ganz einfach
Ich kann die gesamte Diskussion nicht mehr lesen. Pandemie, egal nun nicht! Es sind 192 Laender stark betroffen... Nur da regt sich niemand auf, wie hier in diesem Land. Bemerkenswert ist immer, das Rennen nach Gerichten und das angebliche Einfordern seiner,, Rechte,,, Wir alle gemeinsam haben das Recht auf Gesundheit! Staatlich verbrieft! Macht Regierung nichts..... Wird diskutiert und sich aufgeregt, macht Regierung im Sinn der Gesunderhaltung... Wird wieder gejammert. Haette man........ Grundimmuniesierung, Anstand, Koeperpflege, Toilette, keine Drogen, dann wäre auch diese,, Pandemie,, nicht so ausgeartet.. Ich muss nicht mit der Faust drohen, weil ich nach 22.00 nicht rumspazieren kann.... Was soll ich draussen? Wenn sich jeder Buerger. benehmen koennte, hätte es keine solche Katastrophe im Land gegeben.... Aber Reisen und und und.... Einfach nur eine Menschliche Blamage solche Diskussionen, von Freiheit etc... Negativ Test..... Alles offen!!! Pasta.... Impfen?? Geschmackssache.... Gegen......?? Corona.... Und wo steckt dieses Virus?? Nun nachdenken!
Rogerg
24.04.2021, 02.30 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verzichten Sie auf offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen.
HisMastersVoise
03.05.2021, 11.14 Uhr
Wiso die Aufregung ???
Geht nicht in große Gruppen, vermeidet Kontakte, lasst die Demos, das haben die Offiziellen gesagt. Es besteht dann die Gefahr, das die Infektionszahlen steigen und wir in die Notbremskriterien fallen. Und was macht Ihr??? Ihr geht in großen Gruppen, lasst Euch von Demagogen am Wahlkampfstand das Blaue von Himmel versprechen, geht zu Demos ( als Spaziergänge getarnt) und macht was Ihr wollt und nicht was in der aktuellen Situation sinnvoll wäre. Nun haben wir die Zahl von 170 Fällen, die Notbremse greift und schuld sind die Politiker. Diese Feigheit widert mich an. Ihr seid verantwortlich dafür, das zehntausende Menschen hier ihre durch Einsicht und Vorsicht verdiente Frreizügigkeit wieder verlieren. Ihr Nulldenker, Superhirne und Realitätsverweigerer habt das verbockt. Also ünernehmt endlich Verantwortung für das, was Ihr hier angerichtet habt. Zur Zeit räumen wie schon seit Monaten die Schwestern und Pfleger und Retter Euren Wahnsinn weg. Nicht der OB oder Landrat oder Frau Merkel raubt uns unsere Freiheit. Es ist die Sippenhaft, in welche wir durch Euer asoziales Verhalten genommen werden, die unsere Freiheit enschränkt. Alle wussten, was kommen würde. Wir haben seit Monaten gewarnt. Nun gibt es die Quittung!!
Rogerg
03.05.2021, 17.11 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
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