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Mo, 16:04 Uhr
21.06.2021
Thüringer Haushalt

Keine "außergewöhnliche Notsituation" für 2022

Trotz Corona-Krise werde der Freistaat auch ohne Kreditaufnahme handlungsfähig bleiben. Die staatlichen Aufgaben könnten 2022 mit vorhandenen Mitteln erfüllt werden, teilt das Finanzministerium mit...

In seiner heutigen Sitzung hat der Stabilitätsrat von Bund und Ländern die Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass auch für das Jahr 2022 eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der grundgesetzlichen Schuldenbremse festgestellt werden kann, sofern pandemiebedingte Folgekosten zu erwarten sind.

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) springt auf diesen Zug jedoch nicht auf und will für den Freistaat in 2022 keine Notsituation feststellen. „Wir haben schon in diesem Jahr in Thüringen trotz der Pandemie keine außergewöhnliche Notsituation und werden auch für 2022 keine solche feststellen. Auch die Konjunktur zieht allmählich wieder an. Deshalb gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass ein Haushaltsausgleich durch Kreditaufnahme im kommenden Haushaltsjahr nicht zulässig sein wird.“

Bei dem derzeit auslaufenden Pandemiegeschehen könne laut Taubert gar keine andere Entscheidung für Thüringen getroffen werden. „Für 2022 sind ausreichend Mittel vorhanden, um alle nötigen Aufgaben für den Freistaat, die Kommunen und das Gemeinwohl zu erfüllen, wichtige Investitionen durchzuführen und den Haushalt auszugleichen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Wichtig werden eine realistische Veranschlagung und Schwerpunktsetzung. Wir müssen den Etat nicht überziehen, um einen zukunftssicheren und lebenswerten Freistaat zu gestalten. Im Gegenteil: Jede Kreditaufnahme beschränkt uns in künftigen Haushaltsjahren durch die entstehenden Tilgungsverpflichtungen“, so Taubert weiter.

Die Finanzministerin steht seit vielen Jahren für eine solide Finanzpolitik und spricht sich dafür aus mit Auslaufen der Pandemie wieder zur soliden Finanzpolitik zurückzukehren.

Taubert ist sich im Klaren darüber, dass weiterhin eine große Unsicherheit hinsichtlich künftiger Entwicklungen besteht, derzeit vor allem wegen der sich ausbreitenden Delta-Variante des Corona-Virus. Eine Notlage dürfe jedoch erst dann festgestellt werden, wenn es tatsächlich erforderlich ist und die Kriterien der Ausnahmeregelung auch erfüllt sind. Entscheidende Voraussetzung für eine Kreditaufnahme aufgrund einer außergewöhnlichen Notsituation bzw. einer Naturkatastrophe im Sinne der grundgesetzlichen Schuldenbremse sind jedoch unmittelbar mit einer solchen Ausnahmesituation verbundene bzw. dadurch bedingte Zusatzbelastungen. Von diesen kann für das Jahr 2022 derzeit nicht mehr ausgegangen werden.

Das Grundgesetz (GG) schreibt in Artikel 109 Abs. 3 seit dem vergangenen Jahr vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen sind (Schuldenbremse). Nach Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG kann unter bestimmten Voraussetzungen eine außergewöhnliche Notsituation bzw. Naturkatastrophe festgestellt werden, die eine Kreditaufnahme rechtfertigt. Auch die Regelung in der Thüringer Landeshaushaltsordnung sieht in § 18 Abs. 2 Nr. 2 diese Voraussetzungen für eine mögliche Kreditaufnahme vor. Der Stabilitätsrat als Gremium der Finanzminister:innen von Bund und Ländern hat auf seiner heutigen Sitzung die Ansicht geäußert, dass aufgrund der zu erwartenden Folgekosten aus der Corona-Pandemie auch für das Jahr 2022 eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt werden kann.
Autor: red

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