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Mi, 11:19 Uhr
28.07.2021
Verein Bürger für Thüringen beantragt Zulassung für Volksbegehren

Landtag per Volksentscheid auflösen!

Laut einer Umfrage von Infratest dimap für den MDR in dieser Woche sind 67 Prozent der Thüringer Wähler auch weiterhin für baldige Landtagswahlen. Der Verein Bürger für Thüringen möchte diesen Wählerwillen unterstützen und auch in Thüringen die Möglichkeit schaffen, den Landtag künftig per Volksentscheid auflösen zu können...

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Deshalb beantragt der Verein in der kommenden Woche bei der Präsidentin des Thüringer Landtags die Zulassung für ein entsprechendes Volksbegehren nach Artikel 81 der Thüringer Verfassung.

Ziel des Antrags ist es, per Volksbegehren einen Gesetzesentwurf in den Thüringer Landtag einzubringen, der die Thüringer Verfassung zugunsten der Thüringerinnen und Thüringer ändert. Dieser Gesetzesentwurf sieht die Möglichkeit vor, dass der Thüringer Landtag auch per Volksentscheid aufgelöst werden kann. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern ein direktes Instrument in die Hand gegeben, um einen gegen ihren mehrheitlichen Willen weiterbestehenden Landtag künftig auflösen zu können.

Die Bürger für Thüringen folgen damit dem Freistaat Bayern, in dessen Verfassung der Volksentscheid als direktes Instrument zur Auflösung des Landtags schon seit langer Zeit verankert ist.
Autor: red

Kommentare
jayjay
28.07.2021, 12.01 Uhr
Ausführung
Die Idee ist grundsätzlich zu begrüßen. Doch bei der Deutschen Bürokratie wir es wohl bis zu Vollendung Jahre dauern.
Rieke11.11.11
28.07.2021, 12.26 Uhr
Volksentscheid?
Welches Volk wird hier gefragt? Mich hat noch keiner gefragt und in meinem Umfeld kenne ich auch niemand der gefragt wurde. Also, von Volksentscheid und Volksbegehren kann dann ja wohl keine Rede sein wenn Drei oder vier Leute gefragt wurden....
sima
28.07.2021, 13.35 Uhr
Sehr zu begrüßen das Vorhaben,
damit wäre ein 1. Schritt getan, Ramelow und seine selbstherrliche Entourage dort hinaus zu befördern, wo sie nichts zu suchen haben.
Engenius
28.07.2021, 17.45 Uhr
Na dann viel Spaß!
Haben sich die Volksentscheider mal das

Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2004 (GVBl. S. 237)
Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229),

durchgelesen?
Wer stellt denn den Antrag, der eingetragene Verein oder die Partei gleichen Namens? Sind denn die notwendigen Voraussetzungen für einen solchen Volksentscheid überhaupt erfüllt oder ist das reiner populistischer Aktionismus?
Ich bin gespannt, ob die Volksentscheider den notwendigen langen Atem haben.
Das Sommerloch muß ja gefüllt werden!
T-Rex Sauerkirschen
29.07.2021, 05.59 Uhr
Gute Idee,
Wird aber sicher nichts.
Seit 1949 gibts das Grundgesetz, seit 1991 ist D vereint und niemand ist in der Lage eine Verfassung zu beschließen, wie es 146 GG vorsieht.
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