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Fr, 14:43 Uhr
30.09.2022
Thüringer Landwirtschaftsministerium bietet Förderung an

30 Millionen Euro für mehr Tierwohl in Thüringen

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bietet ab 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung an. "Von 2023 bis 2027 fördern wir die tierwohlgerechtere Schweinehaltung mit 30 Millionen Euro. Damit finanziert das Land bessere Haltungsbedingungen in der Schweinemast...

Wir erfüllen so auch die gesellschaftlichen Ansprüche an eine moderne Nutztierhaltung. Die Landesregierung setzt die Thüringer Tierwohlstrategie weiter engagiert um", so Agrarministerin Susanna Karawanskij.

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Vom 4. Oktober bis 4. November können auf der Basis des Entwurfs der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR) Anträge auf eine Förderbewilligung für den ab 1. Januar 2023 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gestellt werden. Förderberechtigte Maßnahmen sollen bis zum 31. Dezember bewilligt werden. Jedoch steht das Bewilligungsverfahren unter dem Vorbehalt des noch zu genehmigenden GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland sowie der Entscheidung der EU über die staatlichen Beihilfen. Mit Blick auf den Umsetzungsstand zum deutschen GAP-Strategieplan sagt Ministerin Karawanskij: "Thüringen hat seine Hausaufgaben erledigt. Wir rechnen damit, dass bis Ende November der genehmigte GAP-Strategieplan für Deutschland vorliegt."

Mit der neuen Thüringer Tierwohlförderrichtlinie unter der Kurzbezeichnung
"T(h)ür Tierwohl" unterstützt das TMIL eine Schweinehaltung, die den Tieren unter anderem mehr Platz, mehr Einstreu, Buchtenstrukturelemente, Gruppenhaltung, längere Zeiten der Ferkel bei der Sau, bessere Ruhe- und Rückzugsbereiche im Stall sowie Außenklima und Auslaufmöglichkeiten bietet. "Mit dieser neuern Tierwohlförderung erweitern wir das bewährte Konzept der Investitionsförderungen, um den Agrarbetrieben zusätzliche Anreize zu bieten, in neue Haltungssysteme zu investieren", so die Ministerin.

Über die neue Richtlinie werden in der Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und normalen Schweinemast drei Tierwohlstufen gefördert. Die 30 Millionen Euro Fördergelder werden aus dem EU-Haushalt bereitgestellt.

Die für die Förderanträge notwendigen Unterlagen stehen auf den Webseiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und ländlichen Raum zur Verfügung.

Hintergrund zum tierwohlgerechten Umbau der Nutztierhaltung in Thüringen:
Die neue Tierwohlförderung ab 2023 ist ein weiterer Schritt der Thüringer Landesregierung beim tierwohlgerechten Umbau der Nutztierhaltung im Freistaat. Bereits im Sommer 2021 startete das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) die Förderung der "Sommerweidehaltung Rinder" als ersten Bestandteil der Tierwohlförderung. Im Rahmen des Tierwohlprogramms "Sommerweidehaltung Rinder" beantragten knapp 100 Thüringer Landwirtschaftsbetriebe Fördergelder. Dadurch profitieren etwa 15.000 Tiere von dieser besonderen Haltungsform. Als zweiter Schritt kam 2022 eine neue Förderung für die "Haltung von Schweinen auf Einstreu und mehr Platz im Stall" hinzu.
Autor: red

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