Do, 16:17 Uhr
28.11.2024
Obst- und Weinbau
Frosthilfe aus Brüssel
Ab dem morgigen Freitag können im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft Anträge auf EU-Frosthilfen gestellt werden. Die starken Nachtfröste im April verursachten erhebliche Schäden im Thüringer Obst- und Weinbau...
Die Thüringer Landesregierung hat bereits Obst- und Weinbaubetrieben einen teilweisen Schadensausgleich gewährt, wenn sie aufgrund der Frostschäden in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind. Mit Frosthilfen von fast 2 Mio. Euro Landesmitteln konnten durchschnittlich 24 % der finanziellen Schäden von 18 Thüringer Unternehmen ausgeglichen werden.
Neben der Landesunterstützung können betroffene Unternehmen nun auch EU-Frosthilfen beantragen. Die Frostereignisse im Obst- und Weinbau haben in vielen Bundesländern, insbesondere im Osten und Süden, gravierende Schäden verursacht. Deutschland hat mit anderen EU-Mitgliedsstaaten Extremwetterschäden geltend gemacht. Am 10. Oktober 2024 stellte die Europäischen Union insgesamt 120 Mio. Euro Beihilfen aus der EU-Agrarreserve bereit. Deutschland erhält davon bis zu 46,5 Mio. € zur Unterstützung der besonders betroffenen Obst- und Weinbaubetriebe. Auf Basis der nationalen Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024 können nun auch in Thüringen Anträge auf EU-Frosthilfen gestellt werden. Das kann erstmalig oder ergänzend zu den Frosthilfen des Landes geschehen.
Anträge auf EU-Frosthilfen sind bis spätestens 8. Januar 2025 beim TLLLR einzureichen. Beihilfeberechtigt sind Obst- und Weinbaubetriebe mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen, die einen Rückgang der betrieblichen Erzeugung von mehr als 30 % und einen bereinigten Schaden über 7.500 Euro nachweisen können. Die Entschädigungsquote wird einheitlich für ganz Deutschland ermittelt und kann max. 40 % betragen. Die Auszahlungen an die Betriebe müssen bis spätestens 30. April 2025 erfolgen.
In einer Videokonferenz am 29.11. besteht für Betriebe die Gelegenheit, weitere Informationen und Erläuterungen zum Verfahren und dessen Hintergründen zu erhalten. Die Zugangsdaten zur Videokonferenz und weitere Informationen zum Antragsverfahren einschließlich Antragsformulare stehen auf der TLLLR Webseite: https://tlllr.thueringen.de/frost2024
Da Ausmaß und Häufigkeit von Extremwetterereignissen sowie deren Folgen für landwirtschaftliche Betriebe immer mehr zunehmen, sollen teure und bürokratische Ad-hoc-Hilfen wie aktuell bei den besonders gravierenden Frostschäden eine große Ausnahme bleiben. Seit 2023 bietet das TMIL eine ELER-kofinanzierte Förderung von Ernteversicherungen in den besonders durch Extremwetter gefährdeten Sonderkulturbereichen Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und Heil-, Duft- und Gewürzpflanze an. Betriebe erhalten somit finanzielle Unterstützung, um sich gegen klimabedingte Schäden abzusichern. Dies ist ein wichtiger Baustein der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge.
Bisher wird dieses Förderangebot jedoch nur sehr mäßig in Anspruch genommen. Seit Förderbeginn wurden lediglich 14 Förderanträge bewilligt und ausgezahlt. Antragstellungen sind aktuell wieder bis zum 15.5. des Erntejahres (2025) möglich. Am 4. Dezember 2024 findet von 10 bis 12 Uhr in der Beethovenstraße 3, Raum B 208, 99096 Erfurt eine Informationsveranstaltung statt, bei der sich potenzielle Antragssteller über das Antragsverfahren und die Förderkonditionen beraten lassen können. Ziel ist es, die Nachfrage nach der Förderung von Ernteversicherungen zu erhöhen und so möglichst viele Sonderkulturbetriebe dabei zu unterstützen, sich gegen klimabedingte Ernteschäden finanziell abzusichern.
Interessierte Antragsteller können sich vorab informieren über die Internetseite des TMIL Förderung für Ernteversicherungen (Rubrik 18: Förderung der betrieblichen Risikoabsicherung durch Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken) bzw. bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA):
https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/
https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/eler-ernteversicherungen
Autor: redDie Thüringer Landesregierung hat bereits Obst- und Weinbaubetrieben einen teilweisen Schadensausgleich gewährt, wenn sie aufgrund der Frostschäden in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind. Mit Frosthilfen von fast 2 Mio. Euro Landesmitteln konnten durchschnittlich 24 % der finanziellen Schäden von 18 Thüringer Unternehmen ausgeglichen werden.
Neben der Landesunterstützung können betroffene Unternehmen nun auch EU-Frosthilfen beantragen. Die Frostereignisse im Obst- und Weinbau haben in vielen Bundesländern, insbesondere im Osten und Süden, gravierende Schäden verursacht. Deutschland hat mit anderen EU-Mitgliedsstaaten Extremwetterschäden geltend gemacht. Am 10. Oktober 2024 stellte die Europäischen Union insgesamt 120 Mio. Euro Beihilfen aus der EU-Agrarreserve bereit. Deutschland erhält davon bis zu 46,5 Mio. € zur Unterstützung der besonders betroffenen Obst- und Weinbaubetriebe. Auf Basis der nationalen Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024 können nun auch in Thüringen Anträge auf EU-Frosthilfen gestellt werden. Das kann erstmalig oder ergänzend zu den Frosthilfen des Landes geschehen.
Anträge auf EU-Frosthilfen sind bis spätestens 8. Januar 2025 beim TLLLR einzureichen. Beihilfeberechtigt sind Obst- und Weinbaubetriebe mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen, die einen Rückgang der betrieblichen Erzeugung von mehr als 30 % und einen bereinigten Schaden über 7.500 Euro nachweisen können. Die Entschädigungsquote wird einheitlich für ganz Deutschland ermittelt und kann max. 40 % betragen. Die Auszahlungen an die Betriebe müssen bis spätestens 30. April 2025 erfolgen.
In einer Videokonferenz am 29.11. besteht für Betriebe die Gelegenheit, weitere Informationen und Erläuterungen zum Verfahren und dessen Hintergründen zu erhalten. Die Zugangsdaten zur Videokonferenz und weitere Informationen zum Antragsverfahren einschließlich Antragsformulare stehen auf der TLLLR Webseite: https://tlllr.thueringen.de/frost2024
Da Ausmaß und Häufigkeit von Extremwetterereignissen sowie deren Folgen für landwirtschaftliche Betriebe immer mehr zunehmen, sollen teure und bürokratische Ad-hoc-Hilfen wie aktuell bei den besonders gravierenden Frostschäden eine große Ausnahme bleiben. Seit 2023 bietet das TMIL eine ELER-kofinanzierte Förderung von Ernteversicherungen in den besonders durch Extremwetter gefährdeten Sonderkulturbereichen Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und Heil-, Duft- und Gewürzpflanze an. Betriebe erhalten somit finanzielle Unterstützung, um sich gegen klimabedingte Schäden abzusichern. Dies ist ein wichtiger Baustein der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge.
Bisher wird dieses Förderangebot jedoch nur sehr mäßig in Anspruch genommen. Seit Förderbeginn wurden lediglich 14 Förderanträge bewilligt und ausgezahlt. Antragstellungen sind aktuell wieder bis zum 15.5. des Erntejahres (2025) möglich. Am 4. Dezember 2024 findet von 10 bis 12 Uhr in der Beethovenstraße 3, Raum B 208, 99096 Erfurt eine Informationsveranstaltung statt, bei der sich potenzielle Antragssteller über das Antragsverfahren und die Förderkonditionen beraten lassen können. Ziel ist es, die Nachfrage nach der Förderung von Ernteversicherungen zu erhöhen und so möglichst viele Sonderkulturbetriebe dabei zu unterstützen, sich gegen klimabedingte Ernteschäden finanziell abzusichern.
Interessierte Antragsteller können sich vorab informieren über die Internetseite des TMIL Förderung für Ernteversicherungen (Rubrik 18: Förderung der betrieblichen Risikoabsicherung durch Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken) bzw. bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA):
https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/
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