nnz nachgehakt
Stadt schasst Leiter des Bauhofs
Informationen der nnz zufolge hat die Stadt Nordhausen den Leiter des Bauhofes fristlos gekündigt, es sollen diverse Vorwürfe im Raum stehen. Wir haben nachgehakt...
Wie die nnz aus sicherer Quelle erfahren hat, wurde über die Personalie in Nicht-Öffentlicher Sitzung im Hauptausschuss in der vorigen Woche entschieden. Auf Nachfrage teilt das Rathaus mit, dass man sich zu Personalangelegenheiten nicht äußere.
Mögliche Gründe für die Entlassung und damit auch im Raum stehende Vorwürfe zu möglichem Fehlverhalten lassen sich aktuell nicht unabhängig verifizieren. Dem geschassten Mitarbeiter drohen angeblich rechtliche Konsequenzen, eine Anzeige der Stadt Nordhausen gegen den Bauhofsleiter konnte von der Polizeiinspektion Nordhausen auf Nachfrage aber nicht direkt bestätigt werden, gegenwärtig seien gezielte Auskünfte zur konkreten Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, teilt die Polizei mit. Sollte die Personalie weitere Kreise ziehen, könnte sich das aber noch ändern.
Trotz der im Raum stehenden Vorwürfe gilt das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung gegen einen Beschuldigten.
Autor: red
Kommentare
Flitzpiepe
17.02.2026, 10:54 Uhr
Warum wird der Name nicht genannt?
Auch wenn auf der Seite der Stadt der Name des nun ehemaligen Bauhofsleiters bereits getilgt wurde, ist er doch auf diversen anderen Seiten noch einsehbar.
Was soll dann diese Anonymität? Als Leiter ist man nun mal namentlich bekannt.
Mitternacht
17.02.2026, 11:25 Uhr
"Unschuldsvermutung", Flitzpiepe?
Im Rechtsstaat hat jeder so lange für unschuldig angesehen zu werden, bis seine Schuld von einem Gericht in einem Gerichtsverfahren festgestellt wurde.
Das passt vielen nicht, ich weiß, aber es ist so. Verhindert zum Beispiel Zustände wie in Amerika, dass ICE-Agenten Leute einfach so von der Straße weg verhaften und fortschaffen können, ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren.
Und so lange, wie die Unschuldsvermutung gilt, so lange sollte auch der Name aus der Presse herausgehalten werden.
Was, wenn jemand unschuldig ist, nur von der öffentlichen Meinung vorverurteilt wird und seine Name schon überall als Schuldiger veröffentlicht und breitgetreten wurde?
Würden Ihnen das gefallen?
Ich laufe herum und veröffentliche überall, dass Flitzpiepe im Edeka die Kaubonbons stiehlt! Notorisch. Immer! Und das mache ich unter Ihrem vollständigen Namen.
Klar, Sie können mich dann auf Verleumdung verklagen (übrigens auch nur in einem Rechtsstaat möglich). Aber erstmal bleibt dennoch hängen, dass Sie ein Kaubonbon-Junkie sind. Irgendwas muss ja dran sein, sowas denkt sich doch niemand aus... Ihr bereits veröffentlichter Name bleibt auf ewig mit Kaubonbon-Diebstahl verbunden.
Verstanden?
Nein.
Ich weiß.
nur_mal_so
17.02.2026, 23:12 Uhr
Gehört nicht zum Artikel,
ich weiß, aber:
Mich erschreckt stets, wie viele "Daumen runter" es immer für Kommentare gibt, welche auf Unschuldsvermutung und Rechtsstaatlichkeit hinweisen.
Dann denke ich immer, "ja, Herrgott, dann geht doch in die USA oder nach Russland oder sonstwohin, wenn ihr darauf keinen Wert legt".
Flitzpiepe
18.02.2026, 09:22 Uhr
Doppelmoral
Was sollen die Hinweise auf Unschuldsvermutung und Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf meinen ersten Kommentar.
Um Schuld geht es dabei doch gar nicht.
Wenn dieser Zeitungsartikel Persönlichkeitsrechte wahren sollte/möchte, hätte dort maximal stehen dürfen, dass 'ein Mitarbeiter der Stadt fristlos entlassen wurde'.
Es wurde aber bereits im Titel der Leiter des Bauhofs adressiert. Somit ist das inkonsequent bzw. Clickbaiting. Also eine Doppelmoral.
Die eigentlich zu schützende Person ist nun namentlich bekannt.
Wieso wundert man sich da über irgendwelche Daumen?
Lautaro
18.02.2026, 16:22 Uhr
Die Unschuldsvermutung ist immer noch wichtig !
Wenn der Bauhofmitarbeiter etwas schlimmes gemacht , muss ihn ein Gericht verurteilen. Oder simmer jetzt wieder bei MeToo, bei dem die bloße Beschuldigung ausgereicht hat, das Leben des Beschuldigten zu zerstören..
Auch da galt....hat er es getan, muss er verurteilt werden ! Aber nicht die bloße Beschuldigung in social Media !
Vielleicht ist der oben Erwähnte wirklich kein guter Mensch, aber das soll ein Gericht.....und danach wir entscheiden.
HisMastersVoise
18.02.2026, 22:30 Uhr
Wie bitte !
Die Stadt Nordhausen ist mit gutem Grund an Datenschutzrichtlinien gebunden. Und jeder hier sollte sich genau überlegen, ob er mit fremden Daten um sich wirft. Das ist klar und einfach zu verstehen. Datenmißbrauch ist ein Straftatbestand. Wenn also der Betreffende aus dem Amt entfernt wurde, wird es Gründe geben. Und zu gegebener Zeit wird darüber Genaueres zu lesen sein. Fertig !!
Flitzpiepe
19.02.2026, 08:38 Uhr
Was nützt es
wenn zwar die Stadt Nordhausen an Datenschutzrichtlinien gebunden ist und sich auch dran hält, aber das ein Online-Nachrichten-Blatt überhaupt nicht kümmert?
nur_mal_so
19.02.2026, 10:20 Uhr
Flitzpiepe,
Es ist ja etwas anderes, einen Posten zu benennen, dem Fehlverhalten vorgeworfen wird, als gleich den ganzen Namen zu veröffentlichen.
Natürlich lässt sich auf Grund der Benennung, um welchen Posten es geht, durch Recherchearbeit dann auch relativ zügig der Name herausfinden. Das macht dann aber der Recherchebetreiber aus eigenem Antrieb, weil er seine Sensationsgier befriedigen möchte, "wer isses, wie heißter, hechel, hechel".
Die Doppelmoral, welche Sie dem Verfasser des Artikels unterstellen, ist wohl eher Ihre eigene.
Mitternacht
19.02.2026, 12:33 Uhr
@Flitzpiepe
Lieber Flitzpiepe,
in Ihrem ersten Kommentar, an dem sich die gesamte Diskussion entzündete, fordern Sie (ich zitiere): "Warum wird der Name nicht genannt?" (das sogar in der Überschrift) und fragen "Was soll dann diese Anonymität?"
Danach stellen Sie in Abrede, dass so etwas wie Unschuldsvermutung überhaupt gelte, wenn die Stelle schon benannt wurde - dann könne man ja auch noch den Namen hinterherschieben, so ungefähr.
Nun drehen Sie sich um 180° und prangern an, dass die nnz die Stelle, um die es geht, in dem Artikel überhaupt benennt.
Können Sie sich mal entscheiden?
Erst fordern Sie ein, der Name müsse veröffentlicht werden, und später klagen Sie die nnz an, auch nur die Stelle benannt zu haben?
Und Sie reden von "Doppelmoral"?
Flitzpiepe
19.02.2026, 14:18 Uhr
Ich entschuldige mich,
dass ich in meinem ersten Kommentar meine Ironie nicht kenntlich gemacht habe bzw. nicht weiter ausgeschmückt habe.
Ich dachte, dass man das auch so erkennt.
Wenn ich ihn direkter geschrieben hätte, wäre er nicht frei gegeben worden.
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