Mi, 16:30 Uhr
19.03.2025
Nordhäuser Verkehrsbetriebe passen ihre Tarife an
Fahrpreiserhöhungen ab April
Am 1. April treten die neuen Tarife für den Stadtverkehr der Verkehrsbetriebe Nordhausen in Kraft. Die Fahrgäste müssen sich auf Tariferhöhungen im Stadtverkehr sowie im Regionalverkehr einstellen...
Die Preise für alle Fahrscheinarten werden angepasst und angehoben. So kostet zum Beispiel ein Einzelfahrschein in der Tarifzone 1 nun 2,30 Euro statt bisher 2,10 Euro, teilt Thorsten Schwarz, Geschäftsführer der Verkehrsbetriebe Nordhausen, mit.
Die Erhöhung der Einnahmen ist für unser Unternehmen wichtig und unumgänglich, um zumindest einen kleinen Teil der gestiegenen Kosten, besonders für Diesel, Strom sowie Personal- und Material, auszugleichen. Unseren Fahrgästen soll auch in Zukunft ein attraktiver ÖPNV angeboten werden. Unser Ziel ist es, die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner zu erhalten. Ohne Preisanpassung ist dies leider nicht möglich, so Schwarz weiter.
Gleichzeitig mit den neuen Tarifen für den Stadtverkehr treten auch neue Tarifbestimmungen für den Stadt- und Regionalverkehr in Kraft, welche sich nun zum Teil an den Verkehrsbund Mittelthüringen anlehnen. Der Punkt 9 – Übergangsregelung bei Tarifänderungen wurde wie folgt geändert:
9. Übergangsregelung bei Tarifänderungen
9.1 Verkauf
Der Verkauf unentwerteter Fahrausweise des alten Tarifs erfolgt bis einen Tag vor Tarifänderung. Der letztmögliche Gültigkeitsbeginn von Zeitkarten ist der Tag vor Tarifänderung. Zeitkarten mit erstem Gültigkeitstag ab Tarifänderung werden zum neuen Tarif ausgegeben. Dies gilt auch für vordatiert ausgegebene Fahrausweise, die vor der Tarifänderung ausgegeben werden.
9.2 Nutzung und Umtausch von Fahrausweisen
Alle tariflich unveränderten Fahrausweise können weiterhin genutzt werden. Unentwertete Fahrausweise des alten Tarifs wie - Einzelfahrschein, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte oder 9-Uhr-Ticket - können bei Tariferhöhungen innerhalb von drei Monaten nach Tarifwechsel abgefahren werden, danach verlieren diese Fahrausweise ihre Gültigkeit.
Ab diesem Zeitpunkt können diese Fahrausweise innerhalb von drei weiteren Monaten durch Nachlösen in den gültigen Tarif umgetauscht werden. Nach diesen weiteren drei Monaten ist kein Umtausch mehr möglich. Vorbezeichnete Fahrausweise, deren Preis gesenkt wurde, können innerhalb von sechs Monaten nach Tarifwechsel gegen Erstattung umgetauscht werden. Danach ist kein Umtausch mehr möglich. Eine weitere Nutzung der Fahrausweise ist zulässig, solange und soweit der tariflich aktuell gültige Preis des entsprechenden Tarifproduktes nicht unterschritten wird.
Fahrscheine mit den neuen Preisen gibt es ab 1. April bei allen Fahrerinnen und Fahrern, an den mobilen Fahrscheinautomaten, in den Fahrscheinagenturen der Nordhäuser Verkehrsbetriebe sowie im Stadtwerke-Servicecenter.
Für alle Einwohner des Landkreises, die mehrmals pro Woche mit Bussen und Bahnen unterwegs sind und insbesondere zwischen den Gemeinden und der Kreisstadt pendeln, bietet das Deutschlandticket für 58 Euro eine günstige Alternative zu Einzelfahrscheinen. Schon ab zwei Hin- und Rückfahrten mit drei Teilstrecken pro Woche lohnt es sich zu überlegen, auf das Deutschlandticket umzusteigen. Mit diesem monatlich kündbaren Abo können Fahrgäste ohne Ausschlusszeiten zusätzlich den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Die Nordhäuser Verkehrsbetriebe empfehlen den Kauf über die VBN-Mobil-App.
Weitere Informationen zu den neuen Tarifen und Tarifbestimmungen gibt es im Stadtwerke-Servicecenter unter der 03631 639-260 oder im Internet unter www.verkehrsbetriebe-nordhausen.de. Das Servicecenter hat Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 13:15 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag, Samstag, Sonn- und Feiertag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiter der Betriebsleitzentrale gern unter 03631 639-215 oder 03631 639-216 zur Verfügung.
Autor: redDie Preise für alle Fahrscheinarten werden angepasst und angehoben. So kostet zum Beispiel ein Einzelfahrschein in der Tarifzone 1 nun 2,30 Euro statt bisher 2,10 Euro, teilt Thorsten Schwarz, Geschäftsführer der Verkehrsbetriebe Nordhausen, mit.
Die Erhöhung der Einnahmen ist für unser Unternehmen wichtig und unumgänglich, um zumindest einen kleinen Teil der gestiegenen Kosten, besonders für Diesel, Strom sowie Personal- und Material, auszugleichen. Unseren Fahrgästen soll auch in Zukunft ein attraktiver ÖPNV angeboten werden. Unser Ziel ist es, die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner zu erhalten. Ohne Preisanpassung ist dies leider nicht möglich, so Schwarz weiter.
Gleichzeitig mit den neuen Tarifen für den Stadtverkehr treten auch neue Tarifbestimmungen für den Stadt- und Regionalverkehr in Kraft, welche sich nun zum Teil an den Verkehrsbund Mittelthüringen anlehnen. Der Punkt 9 – Übergangsregelung bei Tarifänderungen wurde wie folgt geändert:
9. Übergangsregelung bei Tarifänderungen
9.1 Verkauf
Der Verkauf unentwerteter Fahrausweise des alten Tarifs erfolgt bis einen Tag vor Tarifänderung. Der letztmögliche Gültigkeitsbeginn von Zeitkarten ist der Tag vor Tarifänderung. Zeitkarten mit erstem Gültigkeitstag ab Tarifänderung werden zum neuen Tarif ausgegeben. Dies gilt auch für vordatiert ausgegebene Fahrausweise, die vor der Tarifänderung ausgegeben werden.
9.2 Nutzung und Umtausch von Fahrausweisen
Alle tariflich unveränderten Fahrausweise können weiterhin genutzt werden. Unentwertete Fahrausweise des alten Tarifs wie - Einzelfahrschein, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte oder 9-Uhr-Ticket - können bei Tariferhöhungen innerhalb von drei Monaten nach Tarifwechsel abgefahren werden, danach verlieren diese Fahrausweise ihre Gültigkeit.
Ab diesem Zeitpunkt können diese Fahrausweise innerhalb von drei weiteren Monaten durch Nachlösen in den gültigen Tarif umgetauscht werden. Nach diesen weiteren drei Monaten ist kein Umtausch mehr möglich. Vorbezeichnete Fahrausweise, deren Preis gesenkt wurde, können innerhalb von sechs Monaten nach Tarifwechsel gegen Erstattung umgetauscht werden. Danach ist kein Umtausch mehr möglich. Eine weitere Nutzung der Fahrausweise ist zulässig, solange und soweit der tariflich aktuell gültige Preis des entsprechenden Tarifproduktes nicht unterschritten wird.
Fahrscheine mit den neuen Preisen gibt es ab 1. April bei allen Fahrerinnen und Fahrern, an den mobilen Fahrscheinautomaten, in den Fahrscheinagenturen der Nordhäuser Verkehrsbetriebe sowie im Stadtwerke-Servicecenter.
Für alle Einwohner des Landkreises, die mehrmals pro Woche mit Bussen und Bahnen unterwegs sind und insbesondere zwischen den Gemeinden und der Kreisstadt pendeln, bietet das Deutschlandticket für 58 Euro eine günstige Alternative zu Einzelfahrscheinen. Schon ab zwei Hin- und Rückfahrten mit drei Teilstrecken pro Woche lohnt es sich zu überlegen, auf das Deutschlandticket umzusteigen. Mit diesem monatlich kündbaren Abo können Fahrgäste ohne Ausschlusszeiten zusätzlich den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Die Nordhäuser Verkehrsbetriebe empfehlen den Kauf über die VBN-Mobil-App.
Weitere Informationen zu den neuen Tarifen und Tarifbestimmungen gibt es im Stadtwerke-Servicecenter unter der 03631 639-260 oder im Internet unter www.verkehrsbetriebe-nordhausen.de. Das Servicecenter hat Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 13:15 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag, Samstag, Sonn- und Feiertag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiter der Betriebsleitzentrale gern unter 03631 639-215 oder 03631 639-216 zur Verfügung.