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Mi, 15:39 Uhr
21.05.2025
Polizei bittet um Hinweise

Kind bei Verkehrsunfall verletzt

Nach einer Verkehrsunfallflucht, die sich am Montag, 19. Mai, gegen 14.15 Uhr ereignete, bittet die Nordhäuser Polizei um Zeugenhinweise. Eine Zwölfjährige befuhr die Hesseröder Straße in Richtung des Kreisverkehrs, als der Unfall geschah...

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Als sie nach links in den Amselweg abbiegen wollte, kam es zur Kollision mit einem von hinten herannahenden Pkw, der die Radfahrerin überholen wollte.

Das Kind stürzte und wurde verletzt. Die bislang unbekannte Autofahrerin verließ nach einem kurzen Gespräch die Unfallstelle.

Die unbekannte Fahrerin des Pkw soll etwa 60 Jahre alt gewesen sei. Sie soll glatte, graue Haare gehabt haben. Bei ihrem Auto soll es sich um einen silberfarbenen Kleinwagen, möglicherweise um einen Volkswagen, gehandelt haben.

Gibt es Zeugen, die Angaben zu dem Vorfall machen können? Im Bereich der Unfallstelle sollen zwei männliche Personen gearbeitet haben. Da diese als wichtige Zeugen in Betracht kommen, werden diese ebenfalls gebeten, sich bei der Polizei in Nordhausen unter der Tel. 03631/960 zu melden.
Autor: red

Kommentare
Wanderwölfin
21.05.2025, 16.13 Uhr
Kind verletzt
Das ist ja wohl das Allerletzte, ein Kind anzufahren und dann auch noch zu flüchten.Warum ruft sie nicht den Notarzt und die Polizei?Hoffentlich findet man die Fahrzeugführerin.Dem Kind Gute Besserung
Kobold2
21.05.2025, 21.25 Uhr
Der Dame
Würde ich mindestens 1 Jahr ohne Kraftfahrzeug verordnen. Dann bleibt etwas Zeit, darüber nachzudenken, wie man sich im Straßenverkehr ganz besonders gegenüber Kindern verhält. Insbesondere, wenn man ihnen noch Schaden zugefügt hat. Danach kann man sich einer Überprüfung zur Eignung an der Teilnahme im Straßenverkehr vorstellen.
Waldemar Ceckorr
22.05.2025, 18.34 Uhr
Der Dame
zitat: Würde ich mindestens 1 Jahr ohne Kraftfahrzeug verordnen. zitat ende.
dazu müssten sie die dame erstmal haben und dann wäre es in ihrem fall ein fall von amtsanmaßung.

der waldi
Wanderwölfin
23.05.2025, 07.52 Uhr
Die Dame
Da wäre ein Studium zum Verkehrspsychologen angebracht.
Kobold2
23.05.2025, 13.06 Uhr
Interessante
Fehlinterpretation, aus einer persönlichen Meinungsäußerung eine Amtsanmassung zu konstruieren. Aber vielleicht ist meine Meinung zu diesem Unfall zu zurückhaltend und der Gesetzgeber sollte das Strafmaß für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit
Personenschaden und unterlassener Hilfeleistung, vollends ausschöpfen.
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