Fr, 09:24 Uhr
10.04.2026
Verbraucherzentrale fordert Entlastung
Stromsteuer für Haushalte senken
Die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochene spürbare Entlastung der privaten Haushalte bei den Stromkosten bleibt weitgehend aus. Das zeigt ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands...
Die Analyse belegt: Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten bringt in den meisten untersuchten Netzen für Verbraucher:innen in einem typischen Haushalt bei Weitem nicht die angekündigten 100 Euro Ersparnis pro Jahr und fällt regional sehr unterschiedlich aus. Die Bundesregierung muss jetzt auf die Folgen des Kriegs im Iran reagieren und als eine Maßnahme die Strompreise spürbar senken.
Die Bundesregierung kommt ihren eigenen Zusagen nicht nach. Für die meisten Haushalte bleibt die versprochene Entlastung beim Strom ein leeres Versprechen – und in Folge des Iran-Krieges drohen die Strompreise erneut zu steigen. Die Bundesregierung muss die Stromsteuer für private Haushalte und die Umlagen auf den Strompreis senken. Das entlastet die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Senkung der Netzentgelte: Entlastung weit unter den Erwartungen
Die Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Je nach Netzgebiet variiert die Kostenersparnis durch die Reduzierung der Stromnetzentgelte deutlich. Absolut sparen Haushalte in den untersuchten Netzen zwischen 18 Euro pro Jahr (Rostock) und 109 Euro pro Jahr (Mainz). Im Durchschnitt ergibt sich eine jährliche Entlastung von 56 Euro, was 1,61 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und einer Reduktion der Netzentgelte um 15 Prozent entspricht. Nur bei einem von 25 untersuchten Netzbetreibern liegt die Entlastung überhaupt über 100 Euro pro Jahr.
Damit bleibt die Entlastung klar hinter den Regierungszielen zurück. Die Maßnahme wirkt zudem regional ungleich, da Verbraucher:innen je nach Netzgebiet unterschiedlich profitieren. Die Analyse zeigt auch, dass Verbraucher:innen gegenüber der Industrie deutlich schlechter gestellt sind. Der relative finanzielle Vorteil, der sich durch die Senkung der Stromnetzentgelte ergibt, fällt für Industriekunden bei den untersuchten Netzbetreibern durchschnittlich 59 Prozent höher aus als für Verbraucher:innen.
Stromsteuersenkung: Wirksamer und fairer für Privathaushalte
Eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro kWh würde für Verbraucher:innen eine Entlastung von rund 68 Euro pro Jahr bedeuten (bei jährlichem Verbrauch von 3.500 kWh) und alle einheitlich und gleichermaßen entlasten.
Infolge des Krieges im Iran drohen die Strompreise erneut anzusteigen, sodass aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands neben der Stromsteuer auch die Strompreisumlagen gesenkt werden sollten. Die Bundesregierung sollte sich an der im Koalitionsvertrag angekündigten Entlastung von fünf Cent pro kWh bei den Stromkosten orientieren. Die Kombination aus Stromsteuersenkung und dem Wegfall der Umlagen würde für Verbraucher:innen in einem typischen Haushalt eine Entlastung von rund 171 Euro pro Jahr bedeuten.
Die Senkung der Stromkosten war ein zentrales Versprechen im Koalitionsvertrag und wurde bislang nicht eingelöst. Die Bundesregierung muss ihr Wort halten. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen diese Entlastung mehr denn je, so Pop.
Hintergrund
Die Strompreise in Deutschland waren im europäischen Vergleich im Jahr 2024 am höchsten. Die hohen Preise machen den Umstieg auf elektrisch betriebene Heizungen oder E-Autos wenig attraktiv. Die Bundesregierung hatte 2025 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Stromsteuer, Umlagen und Netzentgelte senken zu wollen.
Die Stromsteuer wurde auch im Jahr 2026 nur für die Industrie gesenkt und nicht für die privaten Haushalte. Die Bezuschussung der Übertragungsnetzentgelte wurde von der Bundesregierung im November 2025 beschlossen, um Verbraucher:innen bei den Stromkosten zu entlasten. Erklärtes Ziel war, dass Verbraucher:innen dadurch rund 100 Euro im Jahr bei den Stromkosten sparen.
Strompreisumlagen sollen bestimmte Kosten im Energiesystem abdecken, beispielsweise für die Förderung erneuerbarer Energien oder für den Netzbetrieb. Diese gesetzlich geregelten Umlagen werden auf den Strompreis der Verbraucher:innen aufgeschlagen. Im Hinblick auf das Ziel Haushalte bei den Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung bislang die Strompreisumlagen, wie den Aufschlag für die besondere Netznutzung, die Offshore-Netzumlage und die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage (KWKG-Umlage), nicht bezuschusst oder gesenkt. Im Gegenteil: Zum Jahreswechsel 2025/2026 stiegen die Umlagen um 0,295 Cent pro kWh bei Strom an.
Methode
Im Rahmen des Marktchecks hat die Verbraucherzentrale die Entgeltübersichten von insgesamt 25 Stromnetzbetreibern in Deutschland ausgewertet. Berücksichtigt wurden zum einen die 10 Betreiber mit den größten Stromkreislängen im Niederspannungsverteilnetz, die zusammen schätzungsweise 46 Prozent der gesamten Niederspannungsstromkreislänge abdecken. Zum anderen wurden die Stromnetzbetreiber der Städte mit der jeweils höchsten Bevölkerungsdichte pro Bundesland einbezogen. Die Datenerhebung erfolgte im Zeitraum vom 25. bis 27. Februar 2026. Grundlage aller Berechnungen ist ein Musterhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh. Für Industriekunden wurde eine Abnahme von 24 Gigawattstunden mit 6.000 Jahresbenutzungsstunden angenommen.
Autor: sscDie Analyse belegt: Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten bringt in den meisten untersuchten Netzen für Verbraucher:innen in einem typischen Haushalt bei Weitem nicht die angekündigten 100 Euro Ersparnis pro Jahr und fällt regional sehr unterschiedlich aus. Die Bundesregierung muss jetzt auf die Folgen des Kriegs im Iran reagieren und als eine Maßnahme die Strompreise spürbar senken.
Die Bundesregierung kommt ihren eigenen Zusagen nicht nach. Für die meisten Haushalte bleibt die versprochene Entlastung beim Strom ein leeres Versprechen – und in Folge des Iran-Krieges drohen die Strompreise erneut zu steigen. Die Bundesregierung muss die Stromsteuer für private Haushalte und die Umlagen auf den Strompreis senken. Das entlastet die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Senkung der Netzentgelte: Entlastung weit unter den Erwartungen
Die Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Je nach Netzgebiet variiert die Kostenersparnis durch die Reduzierung der Stromnetzentgelte deutlich. Absolut sparen Haushalte in den untersuchten Netzen zwischen 18 Euro pro Jahr (Rostock) und 109 Euro pro Jahr (Mainz). Im Durchschnitt ergibt sich eine jährliche Entlastung von 56 Euro, was 1,61 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und einer Reduktion der Netzentgelte um 15 Prozent entspricht. Nur bei einem von 25 untersuchten Netzbetreibern liegt die Entlastung überhaupt über 100 Euro pro Jahr.
Damit bleibt die Entlastung klar hinter den Regierungszielen zurück. Die Maßnahme wirkt zudem regional ungleich, da Verbraucher:innen je nach Netzgebiet unterschiedlich profitieren. Die Analyse zeigt auch, dass Verbraucher:innen gegenüber der Industrie deutlich schlechter gestellt sind. Der relative finanzielle Vorteil, der sich durch die Senkung der Stromnetzentgelte ergibt, fällt für Industriekunden bei den untersuchten Netzbetreibern durchschnittlich 59 Prozent höher aus als für Verbraucher:innen.
Stromsteuersenkung: Wirksamer und fairer für Privathaushalte
Eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro kWh würde für Verbraucher:innen eine Entlastung von rund 68 Euro pro Jahr bedeuten (bei jährlichem Verbrauch von 3.500 kWh) und alle einheitlich und gleichermaßen entlasten.
Infolge des Krieges im Iran drohen die Strompreise erneut anzusteigen, sodass aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands neben der Stromsteuer auch die Strompreisumlagen gesenkt werden sollten. Die Bundesregierung sollte sich an der im Koalitionsvertrag angekündigten Entlastung von fünf Cent pro kWh bei den Stromkosten orientieren. Die Kombination aus Stromsteuersenkung und dem Wegfall der Umlagen würde für Verbraucher:innen in einem typischen Haushalt eine Entlastung von rund 171 Euro pro Jahr bedeuten.
Die Senkung der Stromkosten war ein zentrales Versprechen im Koalitionsvertrag und wurde bislang nicht eingelöst. Die Bundesregierung muss ihr Wort halten. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen diese Entlastung mehr denn je, so Pop.
Hintergrund
Die Strompreise in Deutschland waren im europäischen Vergleich im Jahr 2024 am höchsten. Die hohen Preise machen den Umstieg auf elektrisch betriebene Heizungen oder E-Autos wenig attraktiv. Die Bundesregierung hatte 2025 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Stromsteuer, Umlagen und Netzentgelte senken zu wollen.
Die Stromsteuer wurde auch im Jahr 2026 nur für die Industrie gesenkt und nicht für die privaten Haushalte. Die Bezuschussung der Übertragungsnetzentgelte wurde von der Bundesregierung im November 2025 beschlossen, um Verbraucher:innen bei den Stromkosten zu entlasten. Erklärtes Ziel war, dass Verbraucher:innen dadurch rund 100 Euro im Jahr bei den Stromkosten sparen.
Strompreisumlagen sollen bestimmte Kosten im Energiesystem abdecken, beispielsweise für die Förderung erneuerbarer Energien oder für den Netzbetrieb. Diese gesetzlich geregelten Umlagen werden auf den Strompreis der Verbraucher:innen aufgeschlagen. Im Hinblick auf das Ziel Haushalte bei den Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung bislang die Strompreisumlagen, wie den Aufschlag für die besondere Netznutzung, die Offshore-Netzumlage und die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage (KWKG-Umlage), nicht bezuschusst oder gesenkt. Im Gegenteil: Zum Jahreswechsel 2025/2026 stiegen die Umlagen um 0,295 Cent pro kWh bei Strom an.
Methode
Im Rahmen des Marktchecks hat die Verbraucherzentrale die Entgeltübersichten von insgesamt 25 Stromnetzbetreibern in Deutschland ausgewertet. Berücksichtigt wurden zum einen die 10 Betreiber mit den größten Stromkreislängen im Niederspannungsverteilnetz, die zusammen schätzungsweise 46 Prozent der gesamten Niederspannungsstromkreislänge abdecken. Zum anderen wurden die Stromnetzbetreiber der Städte mit der jeweils höchsten Bevölkerungsdichte pro Bundesland einbezogen. Die Datenerhebung erfolgte im Zeitraum vom 25. bis 27. Februar 2026. Grundlage aller Berechnungen ist ein Musterhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh. Für Industriekunden wurde eine Abnahme von 24 Gigawattstunden mit 6.000 Jahresbenutzungsstunden angenommen.



