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Mo, 10:42 Uhr
06.09.2004

Vereinfachtes Baurecht

Nordhausen (nnz). Rund ein Viertel aller Bauherren in Thüringen nutzen das vereinfachte Baurecht und errichten ihre Häuschen ohne komplizierte Baugenehmigung. Wo das Verfahren besonders gut funktioniert, verrät das Landesamt für Statistik der nnz.

Im Jahr 2003 nutzten die Bauherren in Thüringen für den Bau von 1 107 neuen Wohnungen in Wohngebäuden das vereinfachte Baurecht 1).

Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik rund 25 Prozent aller in diesem Zeitraum genehmigten bzw. zum Bau angezeigten Neubauwohnungen. In den Jahren 1999 und 2002 gab es mit jeweils 30 Prozent bisher die höchsten Anteile der Nutzung des Bauanzeigeverfahrens.

Eine Sonderauswertung der Bautätigkeitsstatistik zeigt weiter, dass im vergangenen Jahr sowohl 28 Prozent der neuen Einfamilienhäuser als auch 28 Prozent der Wohnungen in neuen Zweifamilienhäusern im Bauanzeigeverfahren angekündigt wurden. Bei Mehrfamilienhäusern betrug der Anteil 6 Prozent.

Im regionalen Vergleich gab es deutliche Unterschiede bei der Anwendung des vereinfachten Baurechts

Die höchsten Anteile unter den Landkreisen hatte der Landkreis Weimarer Land mit 43 Prozent, gefolgt vom Landkreis Eichsfeld mit 40 Prozent sowie dem Ilm-Kreis mit 39 Prozent. Unter den sechs kreisfreien Städten war es Gera mit 46 Prozent.

Die geringsten Anteile unter den Landkreisen hatten der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit 3 Prozent und der Kyffhäuserkreis mit 13 Prozent, Schlusslicht unter den kreisfreien Städten war Eisenach mit 4 Prozent.

1) Mit der Neubekanntmachung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 3. Juni 1994 wurde auch im Freistaat Thüringen das vereinfachte Baurecht eingeführt.
Danach bedarf der Neubau von Wohngebäuden geringer Höhe (weitestgehend 1- u. 2-Familienhäuser) keiner Baugenehmigung mehr, vorausgesetzt, das Gebäude liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Bauherr kündigt der Bauaufsichtsbehörde in diesen Fällen sein Bauvorhaben an, reicht die Bauunterlagen ein und kann einen Monat danach - falls bis dahin keine Untersagung erfolgte - mit dem Bau beginnen.
Autor: nnz

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