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So, 07:37 Uhr
29.05.2022
VdK fordert Thüringer Landesregierung zum Handeln auf

Mehr Entlastung für pflegende Angehörige verlangt

Jedem Pflegebedürftigen ab dem ersten Pflegegrad steht der sogenannte „Entlastungsbetrag“ in Höhe von 125 Euro im Monat zu. Dieses Geld kann beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen oder Fensterputzen, für die Fahrtkosten zur Tagespflege oder für Hilfe bei der Körperpflege und Betreuung eingesetzt werden...

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Nach Angaben der Thüringer Landesregierung gibt es im Freistaat 178 anerkannte Anbieter solcher Dienstleistungen – ihnen stehen knapp 110.000 Pflegebedürftige gegenüber, die zu Hause versorgt werden und diese Unterstützung gut gebrauchen könnten. Aber viele von ihnen können den Betrag gar nicht nutzen, weil sie niemanden an ihrem Wohnort finden, dessen Dienste sie in Anspruch nehmen könnten.

Nach Angaben des Sozialministeriums haben 2021 nur 55 Prozent der Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag mindestens einmal pro Jahr genutzt.
„Die Landesregierung hat mehrfach angekündigt, dass sie die rechtliche Grundlage ändern will, damit Anbieter die Zulassung mit weniger Aufwand beantragen können. Aber bis heute ist nichts geschehen“, kritisiert Paul Weimann, Landesvorsitzender des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen: „Wir fordern, dass die Reform der entsprechenden Verordnung (ThürAUPAVO) jetzt zügig umgesetzt wird, damit die Menschen in Thüringen in der häuslichen Pflege endlich spürbar entlastet werden.“
Vorbild könnte in diesem Fall Hessen sein. Dort wurde im September 2021 eine Novellierung der Pflegeunterstützungsverordnung beschlossen, mit dem Ziel, Nachbarschaftshelfer als Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen in der häuslichen Pflege zuzulassen. Der VdK hatte seit langem gefordert, die bürokratischen Hürden bei der Anerkennung von Anbietern zu senken, um dem großen Bedarf an Unterstützung besser gerecht zu werden.

Hintergrund<7u>:
Die gesetzliche Grundlage für den Entlastungsbetrag liefert das 2017 in Kraft getretene Zweite Pflegestärkungsgesetz. Wer als Anbieter für Unterstützungsleistungen im Alltag anerkannt wird, regelt jedoch jedes Bundesland selbst mit einer eigenen Rechtsverordnung. Immer wieder melden sich Mitglieder beim VdK, weil sie keinen nach Landesrecht anerkannten Dienst finden, der ihnen im Haushalt und bei der Alltagsbewältigung hilft. Manche von ihnen betreuen einen Angehörigen, andere versuchen, trotzt eigener Pflegebedürftigkeit weiterhin möglichst selbstständig ihr Leben zu meistern.
Autor: red

Kommentare
DonaldT
29.05.2022, 16.42 Uhr
Mehr Entlastung für pflegende Angehörige verlangt
Wenn Ramelow und Co. Verständnis für das Thema hätten und es auch verstehen würden!, dann könnte eine Regelung wie (schon lange!!! in Sachsen, oder seitKkurzem inHhesesen) auch in Thüringen umgesetzt werden.
Aber "Ministerin" Werner will lieber Feiertage nachholen!
Wirkliche Hilfe und Unterstützung - da kann sie wohl nocht.
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