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Do, 12:48 Uhr
07.07.2022
Thütingens Polizisten tragen zukünftig Bodycams

„Mehr Sicherheit und Transparenz im Einsatz“

„Die Bodycams für die Thüringer Polizei werden endlich eingeführt. Das ist ein guter Tag für unsere Beamten, genauso wie für die Sicherheit und Transparenz im Einsatz.“...

Mit diesen Worten hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Raymond Walk, die heute getroffene Beschlussempfehlung des Innenausschusses für das kommende Juli-Plenum kommentiert. Der Gesetzesentwurf der Union soll damit in der kommenden Plenarwoche verabschiedet werden. Einige strittige Details werden über einen gemeinsamen Änderungsantrag von CDU und Rot-Rot-Grün geregelt. „Damit bekommen wir nach einer fünfjährigen Testphase endlich die notwendige Rechtssicherheit“, sagte Walk. „Wenn der Landtag kommende Woche die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, erwarten wir eine schnelle Umsetzung durch das Innenministerium. Die Beamten haben schon viel zu lange auf die Kameras warten müssen, die längst in allen anderen Bundesländern im Einsatz sind.“ Laut Walk erfahren die tragbaren Kameras bei Polizisten sowie bei Bürgern hohe Akzeptanz. Aus Sicht des CDU-Politikers bieten die im Einsatz zu tragenden Kameras große Vorteile. Polizisten fühlten sich sicherer im Dienst und achteten mehr darauf, selbst keine Fehler zu begehen. „Die Technik schützt gleichermaßen Bürger und Polizisten im Einsatz.“

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Die Bodycams sollen sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen machen und mit einer sogenannten 30-sekündigen, dauerhaft laufenden Pre-Recording-Funktion ausgestattet sein. Die aufgezeichneten Daten werden jedoch nach 30 Sekunden wieder überschrieben, sofern der Polizeibeamte nicht die dauerhafte Speicherung aktiviert. Diese Aktivierung erfolgt nur unter strengen rechtlichen Vorgaben in bestimmten Einsatzsituationen, z.B. wenn unmittelbarer Zwang gegen eine Person angedroht oder angewandt werden muss. Auch auf Verlangen der von polizeilichen Maßnahmen betroffenen Bürgern muss die dauerhafte Aufnahme gestartet werden. Aufzeichnungen in Wohnräumen sind nicht zulässig; in Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen wie z.B. Bordellen, Einkaufszentren, Lagerräumen und sonstigen Orten – ebenfalls unter strengen Voraussetzungen – hingegen schon. Die Sicherung der Daten soll auf geschützten Computersystemen in Deutschland stattfinden und nicht auf Servern, die sich außerhalb des Einzugsbereichs der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) befinden. Zudem ist erstmals bis zum 31. März 2024 eine Evaluierung vorgesehen.

„Die Bodycams sind ein wichtiger Faktor, um Angriffe auf und Verletzungen von Polizeibeamten im Dienst zu verhindern. Jeder verletzte Polizist ist einer zu viel. Unsere Aufgabe sehen wir auch darin, diejenigen zu schützen, die tagtäglich für uns alle ihren Kopf hinhalten“, sagte Walk.
Autor: red

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