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Do, 14:53 Uhr
07.07.2022
Stadtverwaltung Nordhausen informiert:

Fragen zur Grundsteuerreform an das Finanzamt richten

In den vergangenen Tagen und Wochen wurden alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer in Thüringen durch die jeweils zuständigen Finanzämter bezüglich der Grundsteuerreform angeschrieben und zur Abgabe einer Erklärung zur Grundsteuer aufgefordert...

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Die Stadtverwaltung Nordhausen möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Auskünfte zur Grundsteuerreform ausschließlich durch das zuständige Finanzamt erteilt werden können. Für das Stadtgebiet von Nordhausen ist dabei das Finanzamt Sondershausen zuständig. Die entsprechende Rufnummer für die zuständigen Ansprechpartner ist auf dem Anschreiben des Finanzamtes vermerkt. Eine Beratung in steuerlicher Hinsicht, insbesondere auch zu den erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung, kann durch die Nordhäuser Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern, nicht erfolgen. Für Fragen zur Grundsteuerreform steht das Finanzamt Sondershausen zur Verfügung. Das Land Thüringen hat eine Informationsseite unter www.finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer geschaltet. Fragen beantwortet auch das Steuerchatbot unter www.steuerchatbot.de/konsens.html.
Autor: red

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