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Sa, 14:02 Uhr
09.07.2022
ADAC-Tipps

Fahren im Kreisverkehr: So geht’s richtig

Kreisverkehre sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken, immer häufiger werden sie als Alternative zur klassischen Kreuzung gebaut. Nach wie vor sind viele Autofahrer verunsichert, wie man sich im Kreisverkehr richtig verhält...

Wann muss man blinken, wer hat Vorfahrt und wie verhält man sich im mehrspurigen Kreisverkehr? Die wichtigsten Regeln, wie man korrekt „kreiselt“, hat der ADAC zusammengefasst.

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Der klassische Kreisverkehr ist mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und Zeichen 215 (Kreisverkehr) beschildert. In einem solchen gilt: Fahrzeuge fahren nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn. Beim Einfahren wird nicht geblinkt, wohl aber beim Verlassen. Wer im Kreisverkehr fährt hat immer Vorfahrt, Fahrzeuge müssen beim Einfahren warten. Parken oder Anhalten ist verboten – es sei denn, der Verkehr stockt. Tabu ist auch die Mittelinsel: Sie darf nicht überfahren werden, auch wenn sie nur aufgemalt ist. Besonders lange Fahrzeuge sind von diesem Verbot ausgenommen.

In einem zweistreifigen Kreisverkehr sollte man sich rechts halten, wenn man bei der nächsten oder übernächsten Ausfahrt wieder ausfahren will. Wer die innere Kreisspur wählt, muss beim Verlassen den Vorrang des Außenfahrenden beachten und notfalls eine Extrarunde drehen.

Für Radfahrer gelten im Kreisverkehr die dieselben Rechte. Mit Handzeichen zeigen sie an, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. Gefährlich werden kann es dann, wenn ein Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte und rechts von ihm ein Radfahrer fährt.

Im Ausland kann man bisweilen auf abweichende Regelungen treffen. So haben in Österreich Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren, grundsätzlich Vorfahrt vor denjenigen Fahrzeugen, die sich bereits im Kreisverkehr befinden. In Frankreich haben in den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeuge zwar grundsätzlich Vorfahrt, in den meisten Fällen wird aber den bereits im Kreis fahrenden Autos die Vorfahrt gewährt. Auch in Italien haben die in den Kreisel einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt, allerdings wird diese Regel in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr Vorsicht geboten ist. Generell gilt die Regel, dass eine Beschilderung „Vorfahrt achten“ die grundsätzlichen Regelungen ändert.
Autor: red

Kommentare
geloescht.20221110
09.07.2022, 14.32 Uhr
"Kleinigkeit" vergessen ?!
Die Ausfahrt aus dem Kreisel wird verkehrsrechtlich wie das Rechtsabbiegen bewertet (§ 9 StVO). Bei der Ausfahrt ist deshalb besonders auf querende Fußgänger und Radfahrer zu achten.

Gemäß § 9 StVO Abs. 3 müssen Fahrzeugführer besondere Rücksicht auf querende Fußgänger nehmen und gegebenenfalls anhalten. Egal ob sie die Straße von links oder rechts kommend überqueren. Ist ein Übergang markiert, haben Fußgänger definitiv Vorrang (§ 26 Absatz 1 StVO).
OPA 01
09.07.2022, 18.27 Uhr
Wer im Kreisverkehr fährt hat immer Vorfahrt?????
Das stimmt so nicht.
An sogenannten "unechten" Kreisverkehren gilt rechts vor links!
Unecht sind die Kreisel, wenn die beiden Schilder 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) fehlen.
diskobolos
09.07.2022, 21.23 Uhr
Unechte Kreisverkehre
sind rechtlich gar keine.
JanR.
11.07.2022, 07.42 Uhr
Gefährliches Halbwissen bei Autofahrern
Wenn sie sich dennoch unsicher sind, würde ich ihnen empfehlen sich an eine der über 1500 Fahrschulen in Deutschland zu wenden.
Hier kann man sein Wissen nachschulen bzw. auffrischen.
Nicht nur immer die spritzige Jugend sind die Rowdies sondern auch ältere mit eingefahrenen Ansichten.
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