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Do, 07:54 Uhr
06.10.2022
Neue Regelungen im Betreuungsrecht

Pflegefachtagung in Harztor

In kaum einem Rechtsbereich bestehen Rechtsirrtümer wie im Betreuungsrecht. Schadenersatz- und Strafverfahren bleiben meist nur deshalb aus, weil auch die Angehörigen die Fehler der Ärzte und Pflegenden nicht erkennen. Teilnehmerinnen aus Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen informierten sich im vergangenen Monat über die neuen gesetzlichen Regelungen in der Ilfelder Neanderklinik…

Pflegefachtagung in der Neanderklinik (Foto: Deutscher Pflegeverband e.V.) Pflegefachtagung in der Neanderklinik (Foto: Deutscher Pflegeverband e.V.)

Eine Komplettreform im Betreuungs- und Vollmachtsrecht sowie die Einführung eines kleinen Ehegattenvertretungsrechts wird zum 01. Januar 2023 wirksam. Zu diesem Thema fand eine Pflegefachtagung und Intensivschulung am 06. September des Deutschen Pflegeverbandes e.V. in Harztor in der Neanderklinik Harzwald GmbH durch Rechtsanwalt Hubert Klein, Hochschul-Lehrbeauftragter sowie Fachautor im Gesundheits- und FEM-Recht, statt.

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1992 wurde die Entmündigung „eigentlich“ abgeschafft. Aber diese Abkehr von der Vormundschaft wurde von vielen Medizinern nie sachgerecht verinnerlicht und in der Bevölkerung oft gar nicht erkannt. So schon die Grundlage, dass ein Betreuer überhaupt nur in konkret zugewiesenen Lebensbereichen Entscheidungsbefugnis erhält. Und vor allem, dass unter Betreuung stehende Patienten, soweit ihre Geisteskraft immer noch vorhanden ist, stärkere Rechte haben, als Ihr Betreuer. Unausrottbar ist schließlich der Irrglaube, dass nahe Angehörige ein Vertretungsrecht wegen der Verwandtschaft hätten.

Zum Schutz der Patientenrechte und zum Schutz aller in Medizin und Pflege Tätigen vor einer Haftung müssen diese Irrtümer abgestellt werden. Die zum 01. Januar 2023 in Kraft tretende Struktur- und Inhaltsreform im Betreuungsrecht, insbesondere der extrem komplizierte Paragraph zum kommenden Ehegattenvertretungsrecht sind die Gelegenheit durch die Intensivschulung Rechtssicherheit zu vermitteln.

Erstmals kommt ab 01.01.2023 ein Vertretungsecht für Ehegatten. Dies aber nur für medizinische Entscheidungen, nur für medizinbezogene Verträge und nur für sechs Monate. Jedoch enthält der neue § 1358 BGB enorme sprachliche Unschärfen, aus dem Fehler gegen Ehegatten und Ärzte geradezu vorgezeichnet sind.

Dem Willen von Betreuten - bei teilweise noch verbliebener Einsichtsfähigkeit - kommt absolute Vorrangstellung gegenüber dem Willen des Betreuers zu. Selbst bei geistigem Abbau verbleibt ein Recht zur Behandlungsverweigerung. Zur hiergegen gerichteten Zwangsbehandlung müssen strenge Regeln geachtet werden. Ohne Einhaltung der Formalien und ohne Einschaltung des Gerichts stellen sich dann nützliche Behandlungen aus reinen Rechtsgründen schnell als Körperverletzung durch den Betreuer, durch den Arzt und/oder durch die Pflegekräfte dar.

Rechtsanwalt Hubert Klein referierte unter anderem zu den grundsätzlich starken Patientenrechten, der bleibenden Einwilligungsfähigkeit trotz geistiger Beeinträchtigung und trotz Betreuung. Er verglich alte und neue Regeln im Betreuungsrecht, die strengen Rechts-Formalien bei Betreuung und stellte die neuen Ehegattenrechte in den Blickpunkt.

Die Leitung der Veranstaltung und Moderation übernahm Martina Röder als Vorsitzende des Deutsche Pflegeverbandes e.V. und geschäftsführende Gesellschafterin der Neanderklinik Harzwald GmbH.
Autor: red

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