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Mo, 08:54 Uhr
20.03.2023
Polizeibericht

Spielende Kinder lösen Polizeieinsatz aus

Drei Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren suchten sich am Sonntagnachmittag einen denkbar ungünstigen Platz zum Spielen aus und lösten so einen Polizeieinsatz aus. Der geschlossene Spielplatz auf dem Gelände eines Kindergartens sollte es sein...

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Zeugen beobachteten die Drei, wie sie widerrechtlich über den Zaun auf das Gelände kletterten und informierten die Polizei. Die Beamten nahmen sich den Kindern an und brachten sie nach Hause. Zumindest das 14-jährige Mädchen könnte wegen des Verdachtes des Hausfriedensbruches strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Autor: red

Kommentare
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20.03.2023, 09.13 Uhr
So beginnt...,
die strafrechtliche Karriere bei einem Teil der heutigen Jugend. Wie es weiter geht, überlasse ich der Phantasie jedes einzelnen Lesers.
Ottilie Ich bindas
20.03.2023, 14.30 Uhr
Spielende Kinder lösen Polizeieinsatz aus
Das wäre nicht nötig, würde das Elternhaus immer ihren Verpflichtungen nachkommen. Zu meiner Zeit konnten sich Jugendliche besser beschäftigen, sinnvoller. Oft stelle ich fest, dass sie vor lauter Dummheit nicht mehr wissen, was erlaubt und was nicht, ist.
Es ist nicht bei allen Jugendlichen so, aber man findet immer mehr Jugendliche, die sogenannte kleine Straftaten begehen und man kann nur hoffen, dass es nicht schlimmer wird.
Vielleicht sollte man auch einmal darüber nachdenken, die Gesetzlichkeit zu verändern. Auf einer Seite sollen die Jugendlichen mit 16 Jahren wahlberechtigt sein, auf der anderen Seite sind viele mit Denken in ihrer Kindheit stehen geblieben.
free Gigi
20.03.2023, 14.45 Uhr
Waffen statt Kinder?
einfach mal so 100Mrd. ja jetzt redet man sogar vom 3-fachen - für was, Waffen!

Wenn man soviel in die nächsten Generationen für Bildung, Sport, Freizeit-Betreuung, Schule und Co. investieren würde, dann wäre dies für alle ein echter Zugewinn!!!

Hier über Anklage zu reden ist ein echter Witz!
Wie Bitte
20.03.2023, 14.52 Uhr
"so beginnt die kriminelle Karriere!" -
- weil Kinder über einen Zaun gestiegen sind... Meine Phantasie, wie es weitergeht, brauche ich da nicht zu bemühen: meine Güte, was bin ich als Kind oder Jugendlicher über Zäune gestiegen, und ich bin nicht im Knast oder auf dem Drogenstrich gelandet.

Und ich hatte sehr fürsorgliche Eltern trotz mancher Dummheit, wie die nächste Kommentatorin auch gleich vermutet, "das Elternhaus, das Elternhaus!" Oder, wie mein Klassenlehrer auf Elternbesuch (sowas gab's damals noch, das war, wenn ein Klassenlehrer zu den Eltern "seiner" Kinder nach hause - ach, das kennt heute keiner mehr...) zu meiner Mutter sagte: "Dem Wie_Bitte, dem merkt man schon an, dass Sie ihn gut erzogen haben, aber leider weiß er es manchmal hervorragend zu verbergen."

Ich will nicht verhehlen, dass (auch) die Jugendkriminalität angestiegen ist, aber den Untergang des Abendlandes heraufzubeschwören, weil Mädchen auf einen Spielplatz gestiegen sind...
Waldemar Ceckorr
20.03.2023, 14.57 Uhr
vielleicht könnte man auch die hacke mal am stiel lassen,
zunächst ist es erstaunlich das die 3 über den zaun klettern können, heutzutage reichts ja eigentlich nur noch zum handyzocken.
strafrechtlich verfolgen ?
wenn ich an meine zeit denke was wir da alles angestellt haben, ich würde heute noch als schwerstkrimineller im hochsicherheitstrakt sitzen.
einige haben vergessen das sie auch mal 13 u. 14 waren.

der waldi
Paulinchen
20.03.2023, 17.27 Uhr
Hier würde dieser Satz sehr gut passen...
.... sie wollten doch nur spielen!

Es scheint sich der Eindruck aufzudraengen, dass die Kinder für das Übersteigen des Zaunes härter bestraft werden, als jene, welche vielleicht in das Gebäude eingedrungen wären.

Da das Klettern über den Zaun nur den Hintergrund des Spielens hat, da reicht durchaus der erhobene Zeigefinger und der Drops ist gelutscht.
grobschmied56
20.03.2023, 18.18 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
Junge21
20.03.2023, 18.36 Uhr
Kinderstreiche
Ich will jetzt nicht aufzählen, welche verbotenen Zäune ich als Kind oder Teenie überklettert habe ^^ Zumindest haben wir damals nichts demoliert und haben die Gegebenheiten benutzt. Schwimmbad bei Nacht zb.
Und wie ein Kommentator schon schrieb... auch ich bin nie auf die schiefe Bahn geraten und meine Eltern, Gott möge sie seelig haben, wussten bis zum Schluss nichts von meinen " kriminellen " Ausschweifungen. Milde diesen Mädchen auf justitialer Ebene, 10 € Abgabe vom Taschengeld.
grobschmied56
20.03.2023, 19.23 Uhr
Vor Gericht bekommt man nicht Recht ...
... sondern ein Urteil! An dem Spruch muß wohl was dran sein...
Da kommt also auf eine 14 - jährige Göre eventuell eine Klage wegen 'Hausfriedensbruch' zu, weil sie über einen Zaun geklettert ist und einen Spielplatz überfallen hat. Na ja, mit 14 ist sie halt strafmündig...

Auf die beiden 'Mädels', welche vor kurzem ihre 'beste Freundin' mit Messerstichen regelrecht hingerichtet haben, kommt nichts zu. Waren eben erst 12 und 13 Jahre alt.
Nicht strafmündig, nicht zu belangen.

Kein Wunder, daß Sankta Justitia mit einer Augenbinde dargestellt wird.
Finde den Fehler...
Echter-Nordhaeuser
20.03.2023, 21.45 Uhr
Schwank aus der Jugend
Wir sind als Kinger über den Zaun vom Kingergarten Breitscheid-Straße(Tierhäuschen) geklettert (DDR Zeiten), das Ende vom Lied war das die VP vor der Tür stand. Haben mir und meinen Eltern natürlich ein Ohr abgekaut, bin dadurch aber kein Straftäter geworden.
bleibtmalfeinineurer
20.03.2023, 23.21 Uhr
Vor Gericht bekommt der Recht,
Der die Gesetze eingehalten hat. Und im Gesetz steht, dass man erst mit 14 bedingt strafmündig ist. Ob das richtig oder falsch ist, ist eine Frage an den Gesetzgeber und der ist in letzter Instanz der Wähler.

Natürlich ist das Drama um die Messerstecherei unerträglich, aber wenn die Mädels die volle Härte des Gesetzes träfe, wären Sie für mindestens 15 Jahre im Knast.... wahrscheinlich mit anschließender Sicherungsverwahrung. Welchem 12 oder 13jährigen Kind ist das bewusst ? ...und selbst wenn, sollte dann jede Chance zu bereuen von vorne herein ausgeschlossen werden ?

Vielleicht sollte diese Grenze nicht so hart verlaufen, sondern für Kapitalverbrechen durch Minderjährige Konsequenzen vorsehen.

Der Hausfriedensbruch wird...wenn überhaupt... mit ein paar Sozialstunden abgegolten ...und damit gibt es keine Vorstrafe und das Mädel lernt hoffentlich dazu, wenn es einmal im Gerichtssaal saß.
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