Mo, 09:52 Uhr
13.11.2023
Kreisverband traf sich in der Friedenseiche
Kleingärtner kamen zusammen
Anfang November fand in der Friedenseiche die Mitgliederversammlung der im Landkreis Nordhausen organisierten Kleingartenvereine statt. Von großem Interesse zeugte die Anwesenheit der zahlreich erschienenen Mitglieder...
Der Rechenschaftsbericht wurde vom Vorstandsvorsitzenden B. Stodolka vorgetragen. Er wies u.a. auf die große Bedeutung der Kleingartenanlagen im Landkreis hin, wo auf über 2900 Parzellen in 41 Vereinen vielen Menschen eine Grundlage für Erholung und die Erzeugung von Obst/Gemüse zur Eigenversorgung gegeben wird.
Als ein Problem wird gesehen, das es Kleingartenanlagen gibt, wo die Parzellen vollständig vergeben sind, aber in mehreren Anlagen ein hoher Leerstand zu verzeichnen ist. Hier gilt es offensiver zu kommunizieren, dass insbesondere Familien mit geringen finanziellen Aufwand eine Grüne Oase in Wohnortnähe erwerben können. Hier ist der neu gestaltete Internetauftritt des KV Nordhausen mit der Gartenbörse eine von mehreren Möglichkeiten.
Anschließend gab der seit Mitte des Jahres 2023 amtierende Schatzmeister einen kurzen Überblick über die finanzielle Situation im Kreisverband. Auch hier konnte berichtet werden, dass der Kreisverband sich eine solide Basis geschaffen hat und für die kommenden Aufgaben gut gerüstet ist.
Dann kam ein besonderer Tagesordnungspunkt: Dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden des Kreisverbandes Nordhausen, Gartenfreund Dieter Springmann, wurde vom derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Bernd Stodolka, unter dem Beifall der Anwesenden, die Ehrenmitgliedschaft im Kreisvorstand verliehen.
In seiner Dankesrede gab Dieter Springmann u.a. einen kurzen Einblick in die Historie des Kreisverbandes. Ausdrücklich erwähnte er auch die aus seiner Sicht hervorragende Arbeit, die von den ehrenamtlichen Mitgliedern im Vorstand des Kreisverband Nordhausen aktuell geleistet wird.
Uwe Klöpper
KV Nordhausen der Kleingärtner
Autor: redDer Rechenschaftsbericht wurde vom Vorstandsvorsitzenden B. Stodolka vorgetragen. Er wies u.a. auf die große Bedeutung der Kleingartenanlagen im Landkreis hin, wo auf über 2900 Parzellen in 41 Vereinen vielen Menschen eine Grundlage für Erholung und die Erzeugung von Obst/Gemüse zur Eigenversorgung gegeben wird.
Als ein Problem wird gesehen, das es Kleingartenanlagen gibt, wo die Parzellen vollständig vergeben sind, aber in mehreren Anlagen ein hoher Leerstand zu verzeichnen ist. Hier gilt es offensiver zu kommunizieren, dass insbesondere Familien mit geringen finanziellen Aufwand eine Grüne Oase in Wohnortnähe erwerben können. Hier ist der neu gestaltete Internetauftritt des KV Nordhausen mit der Gartenbörse eine von mehreren Möglichkeiten.
Anschließend gab der seit Mitte des Jahres 2023 amtierende Schatzmeister einen kurzen Überblick über die finanzielle Situation im Kreisverband. Auch hier konnte berichtet werden, dass der Kreisverband sich eine solide Basis geschaffen hat und für die kommenden Aufgaben gut gerüstet ist.
Dann kam ein besonderer Tagesordnungspunkt: Dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden des Kreisverbandes Nordhausen, Gartenfreund Dieter Springmann, wurde vom derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Bernd Stodolka, unter dem Beifall der Anwesenden, die Ehrenmitgliedschaft im Kreisvorstand verliehen.
In seiner Dankesrede gab Dieter Springmann u.a. einen kurzen Einblick in die Historie des Kreisverbandes. Ausdrücklich erwähnte er auch die aus seiner Sicht hervorragende Arbeit, die von den ehrenamtlichen Mitgliedern im Vorstand des Kreisverband Nordhausen aktuell geleistet wird.
Uwe Klöpper
KV Nordhausen der Kleingärtner
Kommentare
Nordhäuser
13.11.2023, 10.43 Uhr
Leerstand
Es würden nicht so viele Gartenparzellen leer stehen, wenn der Vorbesitzer nicht für eine Bretterbude mit undichten Dach und rostiges Werkzeug solche hohen Preise verlangt, das man sich in auch ein Einfamilienhaus kaufen könnte.
Desweiteren sollte es den Gartenpächter überlassen sein wie viel Prozent Blumen oder Gemüse er anpflanzt.
Desweiteren sollte es den Gartenpächter überlassen sein wie viel Prozent Blumen oder Gemüse er anpflanzt.
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adele
13.11.2023, 11.33 Uhr
Leerstand ...warum wohl?
Dieser Leerstand ist kein Wunder, wenn man als Pächter wie Kleinkinder behandelt wird, es wird nur gemaßregelt, bestraft , wenn man nicht so agiert wie der Vorstand es wünscht und von Freiheit und Erholung wird sich dadurch immer weiter entfernt...vielleicht sollte man die Pächter ihre Gärten gestalten lassen (innerhalb des Zaunes) wie sie es sich wünschen und nicht ein Vorstand und ein verstaubtes Statut!!! Wenn jemand nur eine Bienenwiese und Sträucher und Bäume will, dann soll er das haben und wenn wer sich selbst versorgen will (Rentner und nicht Arbeitende mit viel Zeit) dann ist das auch okay! Aber Berufstätigen aufzudrücken, wie ihr Pachtgarten zu sein hat , finde ich schädigend und zeigt es an den Leerständen, wer will sich auch noch im "privaten Erholungsgarten " gängeln lassen?
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Bash
13.11.2023, 14.05 Uhr
Garten ist nicht gleich Garten
Bitte beachten Sie die Unterschiede der einzelnen Gartenarten! Hier ist die Rede vom Kleingarten nach dem BKleinG. Das BKleinG ist alt und an manchen Stellen vielleicht nicht mehr zeitgemäß aber es hat seine Vorteile!
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Micha999
13.11.2023, 14.52 Uhr
OK...
Das sind Menschen die vom Kleingarten keine Ahnung haben. Es ist doch ein großer Unterschied ob ich für einen 300m² großen Garten 600€ im Jahr bezahle oder nur 18€ Pacht. Sollte sich jeder mal Überlegen.
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mich
13.11.2023, 17.07 Uhr
Klar,
gewisse Regeln müssen sein, auf jeden Fall so, dass die anderen Gartenbetreiber nicht zugewachsen mit Hecken und gestört werden, in ihrem Garten.
Aber die alten Vorschriften dürfen auch mal überarbeitet und teils gelockert werden, so wie alles was überaltert ist. Und das sind sie im Kleingartenstatut ganz sicher, m.E.
Aber die alten Vorschriften dürfen auch mal überarbeitet und teils gelockert werden, so wie alles was überaltert ist. Und das sind sie im Kleingartenstatut ganz sicher, m.E.
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Leser X
13.11.2023, 19.24 Uhr
Kein Raum für Spontanität
Sehe ich ähnlich wie Sie, adele. Der Deutsche mag es, wenn alles standardisiert, alphabetisch geordnet, der Größe nach angetreten (Gartenzwerge), typisiert, geordnet, sortiert... ist. Da macht er auch in seiner Freizeit als Vereins-Meier nur ungern eine Ausnahme.
Im Ausland schmunzelt man über derlei Eigenheiten. Aber was will man machen? Die Gene...
Im Ausland schmunzelt man über derlei Eigenheiten. Aber was will man machen? Die Gene...
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Professor
13.11.2023, 22.31 Uhr
...nicht der Vorstand...
sondern das Bundeskleingartengesetz (BkleingG) regelt als maßgebliche Rechtsgrundlage das Verhalten und Gestalten in einer Kleingartenanlage. Dass damit ein wesentlicher Unterschied zu Erholungsgartenanlagen besteht ist unstrittig und sollte dementsprechend auch bedacht werden bevor man sich für einen Kleingarten entscheidet.
Kleingärtner werden aber auch durch das BkleingG besonders bevorteilt und geschützt (extrem niedriger Pachtzins, Kündigungsschutz usw.).
Daher einfach mal in einer Kleingartenanlage ganz in deiner Nähe nachfragen.
Kleingärtner werden aber auch durch das BkleingG besonders bevorteilt und geschützt (extrem niedriger Pachtzins, Kündigungsschutz usw.).
Daher einfach mal in einer Kleingartenanlage ganz in deiner Nähe nachfragen.
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