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Do, 09:25 Uhr
19.02.2026
Polizeibericht

Zechprellerin wird mehrfach auffällig

Am Mittwochabend kam es erneut zu einem Fall der Zechprellerei in Nordhausen. Durch eine 38-jährige Frau wurden Lokalitäten in der Kranichstraße und Am Alten Tor aufgesucht. Die Täterin bestellte in den Gastronomiebetrieben Getränke und Speisen...

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Als sie dann die verzehrten Lebensmittel bezahlten sollte, gab die Frau an, dass sie kein Geld habe und daher nicht Rechnung begleichen könnte. Insgesamt wurden Speisen und Getränke im Wert eines mittleren zweistelligen Betrags konsumiert. Durch die Polizei wurde in der weiteren Folge eine Strafanzeige wegen des Betrugs eingeleitet.
Autor: red

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Kommentare
Schniedel Castro
19.02.2026, 14:04 Uhr
Der Gaststättenpächter / Eigentümer hat doch das Recht,
ein Hausverbot zu erteilen.
Also im Schaukasten mit der Speisekarte gleich noch eine Liste mit den entsprechenden
Personen, am besten mit Bild.

euer Schniedel Castro
Piet
19.02.2026, 15:20 Uhr
Wie oft
Soll das noch geschehen. Das ist doch blanker Vorsatz.
P.Burkhardt
19.02.2026, 20:51 Uhr
ich überlege gerade,
ob man aus Versehen die Zeche prellen kann 😯... neee, eher nicht !

Hausverbot ist ne gute Idee - bezahlt aber die offene Rechnung nicht, besser ist es die Polizei zu rufen und die Person wenn möglich so lange festzuhalten (also festhalten, nicht bestrafen, verkloppen, bedrohen oder sonst wie zu malträtieren (um es mal lieber gleich dazu zu sagen !) bis die Beamten da sind, was ausdrücklich erlaubt ist.
Schniedel Castro
20.02.2026, 07:39 Uhr
Dazu ein Frage,
und wer bezahlt die Rechnung wenn die gerufene Polizei da ist und die genannte Person keinen müden Cent in der Tasche hat.
Die Polizei sicher nicht.
Es ist leider nicht alles so rosarot wie durch Ihre Brille Herr Oberlehrer.
Daher meine Meinung, solche " Gäste " besser gleich draussenhalten.


euer Schniedel Castro

p.s. Chat Ende
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