Do, 11:31 Uhr
06.02.2025
Ein Blick in die Statistik
Zahl der Niedriglohnjobs hat sich fast halbiert
Im April 2024 wurden in Thüringen rund 147.000 Beschäftigungsverhältnisse und damit etwas weniger als jeder 6. Job (17,4 Prozent) mit einem Bruttostundenverdienst unterhalb der bundesweiten Niedriglohnschwelle von 13,79 Euro entlohnt...
Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, ist die Zahl der Niedriglohnjobs in Thüringen zwischen April 2023 und April 2024 von 18,5 Prozent auf 17,4 Prozent um rund 11.000 Jobs gesunken.
Vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 lag die bundesweite Niedriglohnschwelle im April 2014 bei 10,00 Euro brutto pro Stunde. Im Zehnjahresvergleich von April 2014 (291.000 Jobs) bis April 2024 (147.000 Jobs) hat sich die Zahl der Niedriglohnjobs in Thüringen sogar fast halbiert.
Dem Trend bei dem Anteil der Jobs im Niedriglohnsektor folgend, reduzierte sich auch die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden in Thüringen in den 10 Jahren von April 2014 bis April 2024. In diesem Zeitraum stiegen die Verdienste der Geringverdienenden (+78,8 Prozent) deutlich stärker als die Verdienste der Besserverdienenden (+38,5 Prozent). Die Besserverdienenden stellen das Zehntel aller Beschäftigten dar, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist. Die Geringverdienenden zählen dagegen zu dem Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten.
Die Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (1. Dezil) beliefen sich im April 2024 auf maximal 12,96 Euro pro Stunde, während die Besserverdienenden (9. Dezil) Minimum 31,37 Euro pro Stunde erhielten. Dadurch ergab sich ein Lohnverhältnis von 2,42. Dieser Wert ist ein Maß für die Lohnspreizung und besagt, dass der Lohn von Besserverdienenden im April 2024 in Thüringen mindestens 2,42-mal so hoch war wie der von Geringverdienenden. Im April 2014 betrug dieser Wert noch 3,12.
Autor: redZum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, ist die Zahl der Niedriglohnjobs in Thüringen zwischen April 2023 und April 2024 von 18,5 Prozent auf 17,4 Prozent um rund 11.000 Jobs gesunken.
Vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 lag die bundesweite Niedriglohnschwelle im April 2014 bei 10,00 Euro brutto pro Stunde. Im Zehnjahresvergleich von April 2014 (291.000 Jobs) bis April 2024 (147.000 Jobs) hat sich die Zahl der Niedriglohnjobs in Thüringen sogar fast halbiert.
Dem Trend bei dem Anteil der Jobs im Niedriglohnsektor folgend, reduzierte sich auch die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden in Thüringen in den 10 Jahren von April 2014 bis April 2024. In diesem Zeitraum stiegen die Verdienste der Geringverdienenden (+78,8 Prozent) deutlich stärker als die Verdienste der Besserverdienenden (+38,5 Prozent). Die Besserverdienenden stellen das Zehntel aller Beschäftigten dar, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist. Die Geringverdienenden zählen dagegen zu dem Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten.
Die Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (1. Dezil) beliefen sich im April 2024 auf maximal 12,96 Euro pro Stunde, während die Besserverdienenden (9. Dezil) Minimum 31,37 Euro pro Stunde erhielten. Dadurch ergab sich ein Lohnverhältnis von 2,42. Dieser Wert ist ein Maß für die Lohnspreizung und besagt, dass der Lohn von Besserverdienenden im April 2024 in Thüringen mindestens 2,42-mal so hoch war wie der von Geringverdienenden. Im April 2014 betrug dieser Wert noch 3,12.