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Mi, 18:20 Uhr
07.05.2025
Appell an Fraktionen, Funktionsfähigkeit der Justiz zu gewährleisten

„Landtag muss Blockade auflösen“

Der Thüringer Landtag befasst sich in der kommenden Woche erneut mit der Besetzung der parlamentarischen Vertreterinnen und Vertreter im Richterwahl- und im Staatsanwältewahlausschuss. Bisher erhielten nur die Wahlvorschläge der Fraktion AfD die nötige Zweidrittel-Mehrheit...

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Damit sind beide Ausschüsse nicht vollständig besetzt und können ihre Arbeit nicht aufnehmen. Landtagspräsident Dr. Thadäus König appelliert an die Fraktionen, die Funktionsfähigkeit der Justiz zu gewährleisten, indem die Fraktionen für die weitere Besetzung der Gremien Lösungen finden.

„Der Landtag muss die Blockade bei der Wahl der parlamentarischen Vertreterinnen und Vertreter für den Richterwahl- und den Staatsanwältewahlausschuss auflösen. Nur wenn die Wahlausschüsse vollständig besetzt sind, können wichtige Ämter der Justiz besetzt werden. Nur mit arbeitsfähigen Gremien kann die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats aufrechterhalten werden. Ich appelliere daher an die Fraktionen: Die Blockade im Landtag gegen die Wahl der parlamentarischen Vertreterinnen und Vertreter aufzugeben und Verantwortung für eine funktionstüchtige Justiz als feste Säule der Demokratie zu übernehmen.“

„Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Brenner zeigt zwar gangbare Wege auf, bis zur Neubesetzung der Wahlausschüsse einen Stillstand in der Rechtspflege zu verhindern, doch entbindet dies nicht das Parlament, seiner Aufgabe nachzukommen, mit Beginn der Wahlperiode die Gremien neu zu besetzen. Beide Wahlausschüsse haben eine entscheidende Bedeutung für den Justizgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Eine Blockade der Neubesetzung schadet nicht nur dem Vertrauen in das Parlament, sondern auch der dritten Gewalt in unserem Rechtsstaat. Ich sehe es als unsere gemeinsame Aufgabe an, für den effektiven Rechtsschutz sowie die Entwicklung von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen, auch und gerade vor dem Hintergrund des Generationswechsels im Bereich der Justiz, einzustehen.“


Hintergrund

Die dem Justizministerium zugeordneten Richterwahl- und Staatsanwältewahlausschüsse entscheiden über die Berufung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf Lebenszeit. Die Richterwahl- und Staatsanwältewahlausschüsse setzen sich jeweils aus zehn Abgeordneten des Landtags und fünf Richtern bzw. Staatsanwälten zusammen. Bei der Wahl der vom Landtag berufenen Mitglieder muss jede Fraktion mit jeweils zwei Mitgliedern vertreten sein. Bisher wurden nur die Mitglieder der Fraktion AfD mit der nötigen Zweidrittel-Mehrheit in die Gremien gewählt.
Autor: red

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