Do, 18:31 Uhr
03.07.2025
Stadtverwaltung Nordhausen informiert:
Grundsteuer A und B werden teurer
Die Stadtverwaltung Nordhausen informiert darüber, dass ab 11. Juli erneut geänderte Grundsteuerbescheide versandt werden. Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hatte eine entsprechende Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer beschlossen...
Dadurch erhöhen sich die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer A von 330 Prozent auf 385 Prozent und für die Grundsteuer B von 460 Prozent auf 635 Prozent.
Durch die zu erwartenden vermehrten Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Ihren Grundsteuerbescheiden kann es zur Einschränkung der Erreichbarkeit des Sachgebiets Steuern in der Stadtverwaltung kommen. Notwendig werden die Anpassungen der Hebesätze, um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Aufkommensneutralität zu erreichen, bei welcher die Kommunen durch die Grundsteuerreform nicht mehr, aber auch nicht weniger Grundsteuern einnehmen sollen, als vor der Reform. Das Steueraufkommen aus Grundsteuern soll insgesamt gleichbleiben. Die geänderten Hebesätze führen zu einer aufkommensneutralen Umverteilung durch die Reform des Bundes, die der Stadt am Ende keine Mehreinnahmen bei der Grundsteuer bringt. Für den einzelnen Steuerpflichtigen kann dies trotz der Aufkommensneutralität zu einer Erhöhung der Grundsteuer bzw. zu einer Senkung der Grundsteuer führen.
Wird von Bürgern festgestellt, dass der Grundsteuerwert- bzw. der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes fehlerhaft ist, so muss der Einspruch an das Finanzamt Sondershausen gerichtet werden. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung, sodass die in dem Steuerbescheid benannten Fälligkeiten einzuhalten sind.
Dies ist binnen zwölf Monaten für die Bürgerinnen und Bürger bereits der zweite Grundsteuerbescheid. Der Stadtrat der Stadt Nordhausen votierte zunächst in seiner Sitzung vom 27. November 2024 für die Beibehaltung der alten Hebesätze und folgte der seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagenen aufkommensneutralen Hebesatzerhöhung nicht. Da der Stadt Nordhausen durch diese Entscheidung Mindereinnahmen drohten und der Haushalt nicht ausgeglichen werden konnte, folgte in der Aprilsitzung des Stadtrates die Annahme des Vorschlags der Verwaltung durch den Stadtrat.
Autor: redDadurch erhöhen sich die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer A von 330 Prozent auf 385 Prozent und für die Grundsteuer B von 460 Prozent auf 635 Prozent.
Durch die zu erwartenden vermehrten Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Ihren Grundsteuerbescheiden kann es zur Einschränkung der Erreichbarkeit des Sachgebiets Steuern in der Stadtverwaltung kommen. Notwendig werden die Anpassungen der Hebesätze, um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Aufkommensneutralität zu erreichen, bei welcher die Kommunen durch die Grundsteuerreform nicht mehr, aber auch nicht weniger Grundsteuern einnehmen sollen, als vor der Reform. Das Steueraufkommen aus Grundsteuern soll insgesamt gleichbleiben. Die geänderten Hebesätze führen zu einer aufkommensneutralen Umverteilung durch die Reform des Bundes, die der Stadt am Ende keine Mehreinnahmen bei der Grundsteuer bringt. Für den einzelnen Steuerpflichtigen kann dies trotz der Aufkommensneutralität zu einer Erhöhung der Grundsteuer bzw. zu einer Senkung der Grundsteuer führen.
Wird von Bürgern festgestellt, dass der Grundsteuerwert- bzw. der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes fehlerhaft ist, so muss der Einspruch an das Finanzamt Sondershausen gerichtet werden. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung, sodass die in dem Steuerbescheid benannten Fälligkeiten einzuhalten sind.
Dies ist binnen zwölf Monaten für die Bürgerinnen und Bürger bereits der zweite Grundsteuerbescheid. Der Stadtrat der Stadt Nordhausen votierte zunächst in seiner Sitzung vom 27. November 2024 für die Beibehaltung der alten Hebesätze und folgte der seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagenen aufkommensneutralen Hebesatzerhöhung nicht. Da der Stadt Nordhausen durch diese Entscheidung Mindereinnahmen drohten und der Haushalt nicht ausgeglichen werden konnte, folgte in der Aprilsitzung des Stadtrates die Annahme des Vorschlags der Verwaltung durch den Stadtrat.