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Fr, 17:09 Uhr
11.07.2008

Aufgabe für Kreistag

Die Gemeinde Niedersachswerfen hat auf Grund ihres kommunalen Planungsrechtes auf dem von der Gemeinde als Erholungswald ausgewiesenen Waldgebiet einen Gipsabbau abgelehnt. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Gemeinde Niedersachswerfen gegen die Ablehnung ihres Eilantrages durch das Verwaltungsgericht Weimar zurückgewiesen. Dazu ein Statement der Bündnisgrünen.


Wenn in dem Urteil geschrieben steht, der Gipsabbau sei zeitlich begrenzt und eine Aufforstung nach Beendigung des Abbaus möglich, kann dies nur als zynisch und als grobe Verletzung gegenüber dem Kommunalen Planungsrecht gewertet und verurteilt werden. Es bleibt die Tatsache, dass die Gemeinde Niedersachswerfen zuerst während des Rohstoffabbaues, später durch die Aufforstung/Rekultivierung Jahrzehnte ihre Planung „Erholungswald“ nicht verwirklichen kann.

Hinzu kommt, dass das von der Kommune Niedersachswerfen teuer bezahlte Pilotprojekt Rüsselsee durch die Abfuhr aus dem neu zu erschließenden Abbaugebiet scheitern muss. Heute ist es der Himmelsberg morgen der Winkelberg in der Rüdigsdorfer Schweiz.

Wir wollen unsere reiche Rohstofflandschaft nicht zur globalen Spielwiese weltweit agierender Rohstoffkonzerne verkommen lassen. Bündnis 90/Die Grünen erwarten, dass sich der Umweltausschuss des Kreistages nicht erst auf der für den Herbst geplanten Rohstoffkonferenz mit diesem Thema intensiv beschäftigt.
Gisela Hartmann, Kreistag Nordhausen
Autor: nnz

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