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Do, 14:57 Uhr
09.10.2008

Forderung wird zurückgewiesen

Schon in der letzten Woche hatten die von der Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) als Sozialberater berufenen Sozialwissenschaftler eine Korrektur der vom Landkreis Nordhausen festgesetzten Unterkunftsrichtlinie gefordert. Jetzt wird nachgelegt. Die nnz auch mit der Reaktion aus dem Landratsamt und eines großen Vermieters.


Die Stadtverwaltung Nordhausen hat sich jetzt mit einem konkreten Antrag an Landrat Joachim Claus (CDU) gewendet und die Anhebung der Mietobergrenze für Bezieher von Arbeitslosengeld II von derzeit 4,20 Euro auf mindestens 4,60 Euro für das Stadtgebiet von Nordhausen gefordert. Die Rathausspitze begründet ihren Antrag vor allem mit der Feststellung: Bleiben die Sätze bei 4,20 Euro, könne auf Dauer keine ausgewogene Sozialraumentwicklung mehr sichergestellt werden. Nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung liegt das derzeitige Mietniveau bei saniertem Wohnraum im Kernstadtgebiet bei 4,40 bis 5,00 Euro und im Bereich der Oberstadt bei 5,00 Euro und darüber. Selbst im Bereich des Neubaugebietes Nordhausen-Nord liegt bei einer Neuvermietung der Mietpreis oberhalb der Marke von 4,50 Euro, heißt es im Schreiben weiter.

Loni Grünwald (LINKE), die zweite Beigeordnete des Landkreises Nordhausen, bestätigte gegenüber der nnz den Eingang eines entsprechenden Schreibens. Etwas befremdlich sei dabei der Begriff „Forderung“, denn letztlich entscheide der Kreistag über Änderungen der Kosten der Unterkunft. „Die Kreisverwaltung will sich der Problematik gern stellen, hierzu sind jedoch Kostenrechnungen und Analysen notwendig“, so Grünwald auf nnz-Nachfrage. Die für Soziales verantwortliche Kommunalpolitikerin will jedoch nicht nur die Kreisstadt in eine solche Berechnung mit einbeziehen, sondern den gesamten Landkreis. Schließlich gebe es auch in Heringen, Bleicherode, Ellrich oder Sollstedt sanierten Wohnraum.

„Wir sind offen für Gespräche, doch eine eventuelle Änderung der Richtlinie wird es nicht ab dem nächsten Monat geben“, ist sich Loni Grünwald sicher. Seitens der großen Vermieter in Nordhausen (SWG und WBG) sei ein Wunsch nach Erhöhung der Kaltmietenobergrenze weder an die Kreisverwaltung noch an die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) herangetragen worden. Das bestätigt auch Hans-Werner Grimm, der Vorstandsvorsitzende der WBG Südharz. „Einen akuten Handlungsbedarf sehen wir nicht.“ Es sei eher der Druck von den Mietern nach schönerem und besserem Wohnraum, hier steige die Nachfrage. Neu sanierter Wohnraum haben inzwischen in bevorzugten Lagen eine Kaltmiete von rund fünf Euro erreicht, nicht nur in Nordhausen, sondern auch in Ilfeld oder Niedersachswerfen.

Jendricke hingegen argumentiert weiter: „Bleiben die Sätze auf dem alten – niedrigen – Stand, besteht die Gefahr, dass wesentliche Kernstadtteile für Arbeitslosengeld II Empfänger schlicht zu teuer zum Wohnen werden, und dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben zur Festsetzung einer angemessenen Miethöhe“.

„Aus der Übersicht, die von der Thüringer Landesregierung im Rahmen der Beantwortung einer Landtagsanfrage schon im Jahr 2007 herausgegeben wurde, ergibt sich, dass die Mietobergrenze von 4,20 Euro im Landkreis Nordhausen inzwischen hinter den Festsetzungen im Kyffhäuserkreis mit 4,35 Euro und denen im Unstrut-Hainich-Kreis mit 5,00 Euro zurück liegen. Die von der Stadtverwaltung Nordhausen jetzt vorgeschlagene Mietobergrenze von 4,60 Euro hat im Übrigen laut der Übersicht auch die Stadt Eisenach für ihr Gebiet festgelegt. „Da die Städte Eisenach und Nordhausen seit Jahren eine ähnliche Einwohnerentwicklung zu verzeichnen haben und ebenso groß sind, ist die Festsetzung der Stadt Eisenach sicherlich als ein vergleichbarer Orientierungswert anzusehen“, so Jendricke.

Um einen möglichen Missbrauch einer höheren Mietobergrenze auszuschließen, schlägt im Übrigen auch die Stadtverwaltung Nordhausen in dem Antrag vor, dass die Festschreibung der höheren Sätze mit der Festlegung von bestimmten Ausstattungs-Mindeststandards einhergehen müsse. „Aufgrund solcher Standards - wie ausreichende Gebäudedämmung - ließen sich auch mögliche Kostensteigerungen für den Landkreis durch Einsparungen im Bereich der sonst zu erstattenden Nebenkosten kompensieren. Somit kann man mit dem Ziel einer gerechteren Unterkunftsrichtlinie sogar auch noch ökologische Gesichtspunkte verknüpfen“, meinte der Bürgermeister abschließend.

Hans-Werner Grimm sieht mittelfristig das größte Problem für Vermieter und Mieter bei den rapide steigenden Nebenkosten. Allein für Energie (Strom, Gas, Fernwärme) werde die Nebenkostenabrechnung eine Erhöhung von 25 bis 30 Prozent aufweisen. Und dabei verweist der WBG-Chef auf die Tatsache, daß eine bessere Wärmedämmung in sanierten Wohneinheiten nicht mehr möglich ist. Hier sind die technischen Möglichkeiten ausgereizt, zu den Preisen, die wir über unsere Mieten erlösen.
Autor: nnz

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