Di, 18:18 Uhr
09.02.2010
nnz-Forum: Nicht nachvollziehbar
Ein Leser der nnz hatte sich heute zum Streit wegen der Kreisumlage zwischen Stadt- und Kreisverwaltung geäußert und dabei unter anderem auf Doppelmandate in Kreistag und Stadtrat aufmerksam gemacht. Dazu gibt es jetzt eine Statement von Gemeinde- und Städtebund (GStB)...
So ganz ist dieser Beitrag nicht nachvollziehbar. Befangenheit ist, wie es die Kommunalordnung des Freistaates Thüringen vorsieht, nur bei persönlicher Befangenheit (Entscheidungen die einen Vorteil für die Person oder deren Verwandte in gerader Linie herbeiführen könnten) gegeben. Ich bin mir sicher, dass alle Mitglieder des Stadtrates der Stadt Nordhausen die gleichzeitig Kreistagsmitglieder sind, bei der Ausübung ihres Mandates nicht Ihre persönlichen Interessen in diesen Gremien in den Vordergrund stellen, im Gegenteil setzen sich diese Personen aktiv für unsere Region ein. Dass dies nicht immer einfach ist, zeigt auch gerade der leider bis zum heutigen Tag andauernde Kreisumlagenstreit.
Fakt ist nun aber einmal, dass die Stadt Nordhausen den Kreisumlagestreit gegen den Landkreis gewonnen hat. Die Haushaltssatzungen der vergangenen Haushaltsjahre des Landkreises Nordhausen sind in einigen Punkten durch das Gericht in einer Summe von ca. 13 Millionen Euro für nichtig erklärt worden. Demzufolge hat die Stadt Nordhausen diese Summe nach derzeitiger Rechtslage (Urteil des Oberverwaltungsgericht ist rechtskräftig geworden) zu viel an den Landkreis entricht bzw. noch deutlicher gesagt, gezahlt ohne Rechtsgrund.
Demzufolge ist der Landkreis in der Pflicht, die nichtigen Satzungsbestandteile der Haushaltssatzungen aufzuheben und neue, der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts entsprechende Haushaltssatzungen zu erlassen. Dies sollte auch im Kreistag im Frühjahr letzten Jahres erfolgen, wurde aber auf Grund eines durch Frau Rinke und Herrn Primas vorgebrachten Vergleiches nicht vollzogen. Anscheinend sind diese Vergleichsverhandlungen zwischen Stadt Nordhausen und dem Landkreis endgültig gescheitert, so dass es jetzt Aufgabe der Landkreisverwaltung ist, im nächsten Kreistag diese Änderungssatzungen zur Beschlussfassung dem Kreistag vorzulegen.
Das ist reines Verwaltungsrecht und hat mit Steuergeldverschwendung nichts zu tun. Schließlich haben sich die Bürgrinnen und Bürger der ehemaligen DDR 1989 den Rechtsstaat erkämpft und so ist es legitim, dass auch eine Stadt Normen des Landkreises gerichtlich überprüfen lassen kann.
Anzumerken beliebt jedoch, dass alle Gemeinden des Landkreises Nordhausen in einer Art Solidargemeinschaft über die Kreisumlagezahlungen die Funktionsfähigkeit des Landkreises Nordhausen aufrecht erhalten und finanzieren. Aus diesem Gesichtspunkt heraus, kann ich die Haltung der Stadt Nordhausen, die vollständige Einstellung der Zahlung der Kreisumlage, nicht nachvollziehen und nicht für Gut heißen, da so die Zahlungsfähigkeit des Landkreises spätestens ab März oder April drohen wird.
Der Landkreis Nordhausen nimmt aber auch Aufgaben für 45.000 Nordhäuser insbesondere im sozialen Bereich wahr, mithin Aufgaben für die Hälfte der gesamten Landkreisbevölkerung. Gerade die Anspruchberechtigten und sozial Schwachen in der Stadt Nordhausen sind auf die Zahlungen des Landkreises im sozialen Bereich angewiesen. Ich denke, dass ein Austragen der Streitigkeiten letztendlich auf dem Rücken der Schwächsten im Landkreis und auf den Rücken der anderen Landkreiskommunen nicht zielführend ist und hoffe, dass die Umlagezahlungen durch die Stadt Nordhausen wieder aufgenommen werden.
Die am Ende des Beitrages erwähnte Kreisabfalldeponie Nentzelsrode in diesen Zusammenhang mit anzusprechen ist aus sachlichen und fachlichen Gründen nicht nachzuvollziehen. Bei der Kreisabfalldeponie des Landkreises Nordhausen handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung welche sich zu 100 Prozent aus Benutzungsgebühren zu refinanzieren hat (siehe Kommunalabgabengesetz). Sicher sind längst fällige Beschlüsse hinsichtlich der Gebührensatzung der Kreisabfalldeponie Nentzelsrode in Punkto der Gebührenhöhe in der vergangenen Legislatur des Kreistages nicht gefasst worden.
Aber das dadurch bis zum heutigen Zeitpunkt aufgelaufene (mit Steuergeldern zwischenfinanzierte) Defizit ist in die künftige Gebührenkalkulation einzuarbeiten und durch die dann zu erhebenden Benutzungsgebühren unter Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung zu refinanzieren.
Matthias Ehrhold, Kreisverbandsvorsitzender GStB Thüringen
Autor: nnzSo ganz ist dieser Beitrag nicht nachvollziehbar. Befangenheit ist, wie es die Kommunalordnung des Freistaates Thüringen vorsieht, nur bei persönlicher Befangenheit (Entscheidungen die einen Vorteil für die Person oder deren Verwandte in gerader Linie herbeiführen könnten) gegeben. Ich bin mir sicher, dass alle Mitglieder des Stadtrates der Stadt Nordhausen die gleichzeitig Kreistagsmitglieder sind, bei der Ausübung ihres Mandates nicht Ihre persönlichen Interessen in diesen Gremien in den Vordergrund stellen, im Gegenteil setzen sich diese Personen aktiv für unsere Region ein. Dass dies nicht immer einfach ist, zeigt auch gerade der leider bis zum heutigen Tag andauernde Kreisumlagenstreit.
Fakt ist nun aber einmal, dass die Stadt Nordhausen den Kreisumlagestreit gegen den Landkreis gewonnen hat. Die Haushaltssatzungen der vergangenen Haushaltsjahre des Landkreises Nordhausen sind in einigen Punkten durch das Gericht in einer Summe von ca. 13 Millionen Euro für nichtig erklärt worden. Demzufolge hat die Stadt Nordhausen diese Summe nach derzeitiger Rechtslage (Urteil des Oberverwaltungsgericht ist rechtskräftig geworden) zu viel an den Landkreis entricht bzw. noch deutlicher gesagt, gezahlt ohne Rechtsgrund.
Demzufolge ist der Landkreis in der Pflicht, die nichtigen Satzungsbestandteile der Haushaltssatzungen aufzuheben und neue, der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts entsprechende Haushaltssatzungen zu erlassen. Dies sollte auch im Kreistag im Frühjahr letzten Jahres erfolgen, wurde aber auf Grund eines durch Frau Rinke und Herrn Primas vorgebrachten Vergleiches nicht vollzogen. Anscheinend sind diese Vergleichsverhandlungen zwischen Stadt Nordhausen und dem Landkreis endgültig gescheitert, so dass es jetzt Aufgabe der Landkreisverwaltung ist, im nächsten Kreistag diese Änderungssatzungen zur Beschlussfassung dem Kreistag vorzulegen.
Das ist reines Verwaltungsrecht und hat mit Steuergeldverschwendung nichts zu tun. Schließlich haben sich die Bürgrinnen und Bürger der ehemaligen DDR 1989 den Rechtsstaat erkämpft und so ist es legitim, dass auch eine Stadt Normen des Landkreises gerichtlich überprüfen lassen kann.
Anzumerken beliebt jedoch, dass alle Gemeinden des Landkreises Nordhausen in einer Art Solidargemeinschaft über die Kreisumlagezahlungen die Funktionsfähigkeit des Landkreises Nordhausen aufrecht erhalten und finanzieren. Aus diesem Gesichtspunkt heraus, kann ich die Haltung der Stadt Nordhausen, die vollständige Einstellung der Zahlung der Kreisumlage, nicht nachvollziehen und nicht für Gut heißen, da so die Zahlungsfähigkeit des Landkreises spätestens ab März oder April drohen wird.
Der Landkreis Nordhausen nimmt aber auch Aufgaben für 45.000 Nordhäuser insbesondere im sozialen Bereich wahr, mithin Aufgaben für die Hälfte der gesamten Landkreisbevölkerung. Gerade die Anspruchberechtigten und sozial Schwachen in der Stadt Nordhausen sind auf die Zahlungen des Landkreises im sozialen Bereich angewiesen. Ich denke, dass ein Austragen der Streitigkeiten letztendlich auf dem Rücken der Schwächsten im Landkreis und auf den Rücken der anderen Landkreiskommunen nicht zielführend ist und hoffe, dass die Umlagezahlungen durch die Stadt Nordhausen wieder aufgenommen werden.
Die am Ende des Beitrages erwähnte Kreisabfalldeponie Nentzelsrode in diesen Zusammenhang mit anzusprechen ist aus sachlichen und fachlichen Gründen nicht nachzuvollziehen. Bei der Kreisabfalldeponie des Landkreises Nordhausen handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung welche sich zu 100 Prozent aus Benutzungsgebühren zu refinanzieren hat (siehe Kommunalabgabengesetz). Sicher sind längst fällige Beschlüsse hinsichtlich der Gebührensatzung der Kreisabfalldeponie Nentzelsrode in Punkto der Gebührenhöhe in der vergangenen Legislatur des Kreistages nicht gefasst worden.
Aber das dadurch bis zum heutigen Zeitpunkt aufgelaufene (mit Steuergeldern zwischenfinanzierte) Defizit ist in die künftige Gebührenkalkulation einzuarbeiten und durch die dann zu erhebenden Benutzungsgebühren unter Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung zu refinanzieren.
Matthias Ehrhold, Kreisverbandsvorsitzender GStB Thüringen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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