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Di, 19:17 Uhr
09.02.2010

BVG-Urteil: Reaktionen (2)

Nach der LINKE-Landtagsabgeordneten Birgit Keller kommt nun ein weiteres Statement zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts in Ihrer nnz...


Auch der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsberichts (BVG). Seit langem kritisiert der DKSB die Herleitung der Kinderregelgeldsätze. "Kinder sind mehr als kleine Erwachsene und haben besondere Bedürfnisse, die endlich berücksichtigt werden müssen", so Gisela Bieawski vom Kinderschutzbund in Nordhausen. Der DKSB hält eine kurzfristige Anhebung der Regelsätze für notwenig, fordert allerdings eine grundlegende Reform durch Einführung einer besteuerten Grundsicherung.

"Durch die besteuerte Kindergrundsicherung werden die Familien und Kinder gefördert, die am bedürftigsten sind. Im bisherigen Leistungssystem werden vor allem die besser verdienenden Familien unterstützt. Das muss sich ändern", so Bielwaski. Bislang bekommen Kinder, deren Familien Hartz IV beziehen, kein Kindergeld, da es auf den Regelsatz angerechnet wird.

Familien mit sehr hohem Einkommen werden durch die Kinderfreibeträge mit bis zu 260 Euro im Monat entlastet, während das Kindergeld für das erste Kind nur 184 Euro beträgt. Eine Kindergrundsicherung würde die Entwicklungschancen der Kinder maßgebllich verbessern und die Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpfen.
Autor: nnz

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Kommentare
Bürgerin
10.02.2010, 07:50 Uhr
ein positives Urteil
mag es sein, grundsätzlich bin ich auch für eine Überarbeitung der Regelsätze, nur halte ich nichts von einer pauschalen und kurzfristigen Anhebung der Regelsätze.

Viel mehr würde ich mir wünschen, daß dieses Geld, wenn es denn von unserer Regierung umgesetzt wird, das Kind gezielt erreicht und nicht einfach zur Erhöhung des Familien-ALG2 führt, weil dann nämlich nicht gewährleistet wird, daß dieses Geld dann auch für das Kind "benutzt" wird.

Eine Vergabe dieser Gelder nach dem wirklichen Bedarf eines jeden Kindes sollte individuell angepasst werden, ein Neugeborenes braucht weit weniger als eine 4-5 Jährige und erhält jetzt den gleichen Regelsatz.
Marie
10.02.2010, 08:43 Uhr
Super Urteil, aber
auch ich bin der Meinung, dass das Geld nicht in voller Höhe in die Familien fließen soll. Ich würde es besser finden, wenn ein Teil des Geldes den Kindern auf eine andere Art zu gute kommen würde. Ich denke da an die Finanzierung von Sport- und Freizeitaktivitäten, Hortplätzen, Ferienspiele, gesunde Pausenversorgung in der Schule oder auch für Krippen- und Kindergartenplätze.

Wenn es möglich wäre, dass auch weniger bemittelte Familien all dies für ihre Kinder in Anspruch nehmen könnten, wäre doch vor allem den Kindern geholfen, um die es ja auch letztendlich geht. Oder?
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