Mo, 08:29 Uhr
17.01.2011
Zwei Seiten fehlten
Zwei Seiten zu wenig im Pass - deshalb war die Passmanipulation eines Schwarzarbeiters durch Beamte einer Zollkontrolle aufgeflogen. Hier die Einzelheiten...
Das Bild zeigt eine Passkontrolle durch Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls
Zwei Beamte des Hauptzollamts Braunschweig führten in den Abendstunden des 6. Januar in Göttingen bei den Beschäftigten eines Spezialitätenrestaurants eine Kontrolle wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Der dort tätige ausländische Koch konnte keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Diese ist für ihn jedoch eine grundlegende Voraussetzung zur legalen Arbeitsaufnahme.
Der Mann war den Zöllnern nicht unbekannt: Bereits vor zwei Jahren geriet er im gleichen Restaurant in eine Zollkontrolle - die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung fehlte schon damals. Das Ausländeramt verhängte
seinerzeit gegen den Koch ein befristetes Einreiseverbot bis in das Jahr 2013.
Das Einreiseverbot wurde in seinem Pass dokumentiert, doch die entscheidenden zwei Seiten trennte er aufwendig heraus. Dem geschulten Blick der Zöllner entging dies nicht. Der 39 – jährige Mann hat sich daher nicht nur wegen einer illegalen Arbeitsaufnahme, sondern auch wegen illegaler Einreise und Urkundenfälschung strafrechtlich zu verantworten. Auch gegen seinen Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Die weitere ausländerrechtliche Würdigung des Falls hat das Ausländeramt der Stadt Göttingen übernommen.
Autor: nnzDas Bild zeigt eine Passkontrolle durch Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls
Zwei Beamte des Hauptzollamts Braunschweig führten in den Abendstunden des 6. Januar in Göttingen bei den Beschäftigten eines Spezialitätenrestaurants eine Kontrolle wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Der dort tätige ausländische Koch konnte keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Diese ist für ihn jedoch eine grundlegende Voraussetzung zur legalen Arbeitsaufnahme.
Der Mann war den Zöllnern nicht unbekannt: Bereits vor zwei Jahren geriet er im gleichen Restaurant in eine Zollkontrolle - die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung fehlte schon damals. Das Ausländeramt verhängte
seinerzeit gegen den Koch ein befristetes Einreiseverbot bis in das Jahr 2013.
Das Einreiseverbot wurde in seinem Pass dokumentiert, doch die entscheidenden zwei Seiten trennte er aufwendig heraus. Dem geschulten Blick der Zöllner entging dies nicht. Der 39 – jährige Mann hat sich daher nicht nur wegen einer illegalen Arbeitsaufnahme, sondern auch wegen illegaler Einreise und Urkundenfälschung strafrechtlich zu verantworten. Auch gegen seinen Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Die weitere ausländerrechtliche Würdigung des Falls hat das Ausländeramt der Stadt Göttingen übernommen.


