Do, 09:53 Uhr
03.11.2011
Ein Vergleich lohnt sich!
Ob Fahranfänger oder Vielfahrer – alle können sparen. Das zeigt der Test von über 150 Tarifen der Autoversicherer durch Stiftung Warentest. Auch die Nordhäuser Verbraucherberatung hilft bei der Auswahl...
Wer zum 1.1.2012 in eine preiswertere Autoversicherung wechseln will, muss seinen bisherigen Vertrag bis zum 30.11.2011 kündigen – aus Beweisgründen per Einschreiben/Rückschein. Der Altvertrag sollte erst gekündigt werden, wenn die neue Versicherungspolice vorliegt. Wer die Frist verpasst, kann im Falle einer Beitragserhöhung sein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist nutzen. Bei der Auswahl eines günstigen Angebotes ist die Verbraucherzentrale Thüringen mit einem computergestützten Versicherungsvergleich behilflich.
Die Kreativität der Autoversicherer kennt keine Grenzen. Wie schon in den letzten Jahren, macht es die Vielzahl der verschiedenen Tarife dem Verbraucher fast unmöglich, sich allein im Tarifdschungel zurecht zu finden.
Die Höhe der Versicherungsprämie und die vielfältigen Rabatte allein sind keine Indizien dafür, eine günstige Kfz-Versicherung abgeschlossen zu haben, so die Erfahrung der Verbraucherzentrale Thüringen.
Wichtig ist, die alte Police mit dem neuen Angebot genau zu vergleichen, denn ein scheinbar kostengünstigeres Angebot kann auch zur Verschlechterung der Versicherungsbedingungen führen. Im Schadenfall steht der Versicherungsnehmer dann unter Umständen schlechter da als mit der bisherigen Versicherung.
Der Kfz-Versicherungsvergleich inklusive persönlicher Beratung kostet 16 Euro und wird nach vorheriger Terminvereinbarung in der Verbraucherberatungsstelle in Nordhausen angeboten.
Termine können vereinbart werden in den genannten Beratungsstellen oder unter 0361 55514-0. Zur Beratung sollten alle bisherigen KFZ- Versicherungsunterlagen mitgebracht werden.
Autor: nnzWer zum 1.1.2012 in eine preiswertere Autoversicherung wechseln will, muss seinen bisherigen Vertrag bis zum 30.11.2011 kündigen – aus Beweisgründen per Einschreiben/Rückschein. Der Altvertrag sollte erst gekündigt werden, wenn die neue Versicherungspolice vorliegt. Wer die Frist verpasst, kann im Falle einer Beitragserhöhung sein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist nutzen. Bei der Auswahl eines günstigen Angebotes ist die Verbraucherzentrale Thüringen mit einem computergestützten Versicherungsvergleich behilflich.
Die Kreativität der Autoversicherer kennt keine Grenzen. Wie schon in den letzten Jahren, macht es die Vielzahl der verschiedenen Tarife dem Verbraucher fast unmöglich, sich allein im Tarifdschungel zurecht zu finden.
Die Höhe der Versicherungsprämie und die vielfältigen Rabatte allein sind keine Indizien dafür, eine günstige Kfz-Versicherung abgeschlossen zu haben, so die Erfahrung der Verbraucherzentrale Thüringen.
Wichtig ist, die alte Police mit dem neuen Angebot genau zu vergleichen, denn ein scheinbar kostengünstigeres Angebot kann auch zur Verschlechterung der Versicherungsbedingungen führen. Im Schadenfall steht der Versicherungsnehmer dann unter Umständen schlechter da als mit der bisherigen Versicherung.
Stichtag 30. November
Wer einen Wechsel seines Kfz-Versicherers in Erwägung zieht, hat grundsätzlich bis 30. November Zeit, den bestehenden Vertrag zu kündigen und Ausschau nach einem günstigeren Angebot zu halten. Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet in Zusammenarbeit mit Stiftung Warentest einen unabhängigen, computergestützten Kfz-Versicherungsvergleich an, der anhand der individuellen Daten des Verbrauchers Angebote ermittelt, die ein günstiges Preis-/Leistungsverhältnis haben.Der Kfz-Versicherungsvergleich inklusive persönlicher Beratung kostet 16 Euro und wird nach vorheriger Terminvereinbarung in der Verbraucherberatungsstelle in Nordhausen angeboten.
Termine können vereinbart werden in den genannten Beratungsstellen oder unter 0361 55514-0. Zur Beratung sollten alle bisherigen KFZ- Versicherungsunterlagen mitgebracht werden.


