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Di, 15:56 Uhr
08.11.2011

Aller „guten“ Dinge sind 3

Der Polizei in Sondersausen wurde gestern telefonisch eine mögliche Trunkenheitsfahrt mitgeteilt. Der Anrufer fuhr auf der B 4 von Nordhausen kommend nach Sondershausen. Und so beginnt am späten Montagnachmittag eine unglaubliche Geschichte, die in Nordhausen begann...


Vor demm Anrufer fuhr ein Ford Fiesta in Schlangenlinien und wäre dabei mehrmals fast in den Straßengraben gefahren. Der Ford Fiesta fuhr dann in der Frankenhäuser Straße in Sondershausen auf den Parkplatz des OBI-Baumarktes. Beim Eintreffen der Polizei stand das Auto auf dem Parkplatz, eine weibliche Person saß auf dem Fahrersitz, sie war allein im Fahrzeug. Bei der Kontrollen stellen die Beamten Atemalkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,28 Promille.

Während der Kontrolle griff die Frau nach einer Flasche Bier, die geöffnet neben dem Fahrersitz stand und es gelang ihr einen Schluck zu trinken, bevor ihr die Flasche durch die Polizei abgenommen wurde. Die Fahrerin wurde daraufhin zur Blutentnahme in das Krankenhaus Sondershausen gebracht. Führerschein und die beiden Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.

Die Polizei in Nordhausen hatte die Frau schon einen Tag zuvor beim Fahren unter Alkohol erwischt. Auch bei den Kollegen gab sie einen Führerschein ab. Es stellte sich heraus, dass sie irgendwann einen Führerschein als verloren gemeldet hatte. Offensichtlich hatte sie diesen beim Auffinden nicht wieder abgegeben.

Die Geschichte ist hier noch nicht zu Ende, sondern erfährt im wahrsten Sinne des Wortes eine Fortsetzung. Und es begann wie gehabt: Eine Frau befuhr in der Nacht mit ihrem Fiesta die Landstraße von Sondershausen nach Bendeleben. Nach Aussagen von Zeugen bemerkten diese beim Hinterherfahren, wie der Ford in Schlangenlinien fuhr. Im Bereich einer Doppelkurve kam das Auto zuerst in der Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und streifte die Leitplanke. In der weiteren Folge fuhr der Fiesta gerade aus durch den Straßengraben und dann gegen einen Baum. Personen wurden nicht verletzt. Die Verursacherin stand unter Einfluss von Alkohol 1,44 Promille im Vortest. Und Sie können sich den Rest denken? Richtig, es handelte sich um jene Dame, die bereits gegen 16.30 Uhr beim Fahren unter Alkohol gestellt wurde. Irgendwie hatte sie noch einen dritten Schlüssel, um das Auto zu bewegen.
Autor: nnz

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Kommentare
Retupmoc
08.11.2011, 16:32 Uhr
Drei Führerscheine !
Auto: zwangsversteigern ! Erlös an eine Kindereinrichtung.

Frau: zwangseinweisen ! Wegsperren !
Sissi
08.11.2011, 16:58 Uhr
Unverantwortlich
So eine unverantwortliche Person, die andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, gehört sofort hinter Schloss und Riegel.
Wolfi65
08.11.2011, 17:58 Uhr
War alles schon mal da
Auto beschlagnahmen und zwangsversteigern und den Erlös an irgend eine Einrichtung schicken.
Der Freiheit berauben und wenn es geht noch ohne ein rechtsstaatliches Urteil, in eine JVA stecken.
Das kommt mir irgendwie bekannt vor.
"Der Angeklagte wird hiermit zum Tode verurteilt und sein Besitz fällt an das Reich!"
Es geht hier um mehrere Trunkenheitsfahrten, welche selbsverständlich eine Straftat darstellen.
Durch einen glücklichen Umstand ist kein Anderer zu Schaden gekommen und deswegen ist der Frau "nur" der Führerschein abzunehmen.
Das war es dann aber auch schon.
Das Auto ist Privateigentum welches gerade in der Bundesrepublik einen besonderen Schutz hat.
Harte Bestrafung nur für die Anderen läuft nicht.
Auch dieser Frau steht eine rechtsstaatliche Behandlung zu.
Man sollte nicht immer nach stärkerer Bestrafung für Andere schreien, denn man kann auch sehr schnell in die Fänge von Justizia geraten und dann ist der Einzelne froh, wenn er mit einer gewissen Milde davon kommt.
Paulinchen
08.11.2011, 21:15 Uhr
Stopp
Nach meinem Kenntnisstand kann das Gericht durchaus ein Fahrzeug einziehen, wenn damit eine Straftat begangen wurde. Mag sein, dass dabei noch die Art der Straftat eine Rolle spielt, aber möglich ist dies. Nur der Fiesta wird wohl bei seinen Karambolagen nicht mehr sehr viel wert sein, wenn gleich die Eigentümerin ihn sicher höher bewertet.

Nur solch Unbelehrbare sollten für mindest fünf Jahre zu Fuß gehen und dann den Führerschein über eine MPU neu erwerben! Wenn überhaupt, vielleicht ist sie ja auch alkoholkrank, dann sollte sie aber in die "Mühlen" für Suchtkranke geführt werden, meint Paulinchen
egw
08.11.2011, 21:22 Uhr
Der liebe Alkohol
Ach wolfi65 - du Gutmensch!!!
Wer die Dame näher kennt, weiß das Sie unbelehrbar ist und sich schon diverse andere irre Späßchen geleistet hat. Wenn sie dich - wolfi65 - oder deine Kinder umgefahren hätte wärst du sicher auch so verständnisvoll. Naja, Nordhausen braucht auch ein neues Idol, ich erinnere an Herrn U.Pichel
Retupmoc
09.11.2011, 08:02 Uhr
Täterschutz?
Jemand war schneller ( egw ), trotzdem erschliessen sich mir die Betrachtungen von Wolfi65 einfach nicht. Was hat das mit der NS - oder DDR - Zeit zu tun? Wieso plädieren Sie für Täterschutz.

Das, was Sie fordern, nämlich der Dame nur den Führerschein zu entziehen, das hat die Polizei doch zweimal gemacht. Und die Dame ist wieder volltrunken gefahren. Das heißt für mich im Umkehrschluß, das die Dame nicht mehr belehrbar ist und beim nächsten Mal wieder mit dem Auto fährt ( zwar ohne FS aber betrunken ). Ich hoffe dann für Sie, das ihr Kind nicht bei der nächsten Alkoholfahrt unter die Räder kommt. Solange es ein anderes ist, wird es Sie ja nicht interessieren?

Wenn die Frau medizinische Hilfe braucht - bitte sehr. Soll Sie haben. Aber entweder Sie verkauft das Auto oder Sie wandert in den Knast. Einmal betrunken fahren ist schon hart, aber mehrmals und gleich hintereinander? Aber ja schützen wir in diesem Staat schön weiter die Täter. Der Steuerzahler bezahlt das auch noch.

Denn Sie haben ja recht, Wolfi65. Die Dame bekommt 2 Jahre Führerscheinentzug, bezahlt ein paar Euro an eine soziale Einrichtung und nichts ist gewesen. Es ist - gott sei dank - kein Mensch unter die Räder gekommen. Diesmal noch nicht!
Wolfi65
09.11.2011, 12:27 Uhr
So viel Partei...
wird ergriffen, wenn der Normal-Otto aus der Reihe tanzt. Wenn aber ein hochrangiger Polizist besoffen durch die Kante fährt, wird das noch nicht einmal in der Zeitung erwähnt.

Selbst das thueringer Fernsehen hat es nicht für nötig gehalten, den neuen Polizeichef von NDH bloß zu stellen. Ein Hoch auf die freie Presse! Gesetze und Strafen nur für die kleinen Mucker.

@egw Ich bin weit davon entfernt, ein Gutmensch zu sein.
Ganz im Gegenteil!

@rwe62
Was ich in meinem Kommentar zu Ausdruck bringen wollte ist, dass man vielleicht selbst vor seiner Türe kehren sollte.
Im Gegenteil zu Herrn/Frau egw ist mir in meinem Leben noch kein Gutmensch über den Weg gelaufen.

Jeder hat seine Stärken und Schwächen.
Manche Mitbürger neigen gerne dazu, nur die Schwächen der Anderen zu sehen und diese in die Öffentlichkeit zu bringen.
Ich habe und hatte auch schon viele Schwächen in meinem Leben.

Dazu gehört auch Alkohol am Steuer. Aber zu dem Zeitpunkt war es dem Neubundesbürger noch erlaubt zum Mittagessen ein Bierchen zu trinken und dann wieder nach Hause zu fahren. Aber es gibt ja noch die Alternative Alkoholfreies Bier, damit man nicht in einem Meer von Brause und Cola ertrinkt.
Harzer_Wolf
09.11.2011, 13:02 Uhr
Harte Bestrafung
Richtig, jeder sollte vor der eigenen Tür kehren. Und jedem sollte mal ein Fehltritt erlaubt sein. Doch 3 x hintereinander? 1,4 Promille hat man nicht wegen einem Bierchen zum Mittagessen. Für mich ist Fahren unter Alkohol eine Straftat und nichts anderes. Das gilt übrigens genauso für den Polizeimenschen, welcher übrigens schon im MDR seinen Platz hatte, allerdings in der Wiederholung der Brisant - Sendung.

Vielleicht wäre das Auto wegnehmen, sehr geehrter rwe62 nicht ganz der richtige Weg, nur man sollte schon dafür sorgen das die Frau bis zur Heilung ihrer Alkoholsucht kein Fahrzeug bewegen darf. In ihrem und dem Intresse ihrer Mitbürger.

Das hat nichts mit Gutmenschen und Schlechtmenschen zu tun, sehr geehrter wolfi65, sondern mit den Gesetzen dieses Staates, die in diesem Fall eigentlich eindeutig sind. Oder darf neuerdings jeder machen was er will?
abc123
09.11.2011, 22:17 Uhr
@Wolfi65
Die Geschichte mit dem Polizisten konnte ich sowohl in der Zeitung als auch im Fernsehen verfolgen, der Führerschein wurde ihm auch abgenommen, wo sehen sie also bitte schön einen Unterschied zum Otto-Normal-Bürger? Zur im Artikel erwähnten Frau: Wenn jemand mehrfach vorsätzlich das Leben und das Eigentum von anderen Menschen gefährdet und keinerlei Einsicht oder Willen zur Besserung zeigt ist es mit einem Fahrverbot und/ oder einer Geldstrafe nicht mehr getan, heut zu Tage kann man schon für viel weniger ins Gefängnis wandern. Meiner Meinung nach müssten die Strafen in allen Bereichen des Straßenverkehrs viel härter sein.
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