Do, 17:07 Uhr
17.11.2011
Keine doppelte GEZ-Gebühr für Kleingärtner
Die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag wendet sich mit einem Entschließungsantrag im Landtag gegen die drohende GEZ-Doppelbelastung für ostdeutsche Kleingärtner. Einzelheiten wie immer in hier bei uns...
Dazu erklärt die Nordhäuser Landtagsabgeordnete, Birgit Keller: "Laut Auskunft der Bundesregierung gegenüber der Bundestagsabgeordneten Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) ist davon auszugehen, dass in den neuen Ländern 27 Prozent aller Kleingärten zukünftig GEZ-pflichtig sind, egal ob darin ein Fernseher steht oder nicht.
Zwar sollen Gartenlauben von der Rundfunkgebühr befreit sein, allerdings nur bis zu einer Größe von 24 Quadtratmetern, wie sie das Bundeskleingartengesetz vorgibt. In der ehemaligen DDR durften Bauten in Kleingärten aber in der Regel 25 Quadratmeter groß sein, bei begründetem Bedarf (z.B. wegen der Familiengröße des Kleingärtners oder der räumlichen Entfernung des Pächters vom Wohngebiet) teils sogar bis zu 30 Quadratmeter Grundfläche.
Diese Möglichkeit wurde auch häufig genutzt - laut Auskunft der Bundesregierung wären schätzungsweise 150.000 ostdeutsche Kleingärtnerhaushalte von der doppelten Rundfunkgebühr betroffen."
DIE LINKE wendet sich entschieden gegen diese Form des Gebühreneinzugs. "Eine Verdopplung der Rundfunkgebühr von 17,98 Euro auf 35,96 wegen eines Quadratmeters hat rein gar nichts mehr mit Beitragsgerechtigkeit zu tun. Hier wurde einfach ein Fehler bei den Verhandlungen über den Rundfunkgebührenstaatsvertrag gemacht. Die Landesregierung sollte den Mut haben, diesen Fehler einzugestehen und diese irrwitzige Regelung zu überarbeiten. Dazu fordern wir sie mit unserem Entschließungsantrag auf, der durch unsere gesamte Fraktion getragen wird.", so Frau Keller weiter.
Autor: nnzDazu erklärt die Nordhäuser Landtagsabgeordnete, Birgit Keller: "Laut Auskunft der Bundesregierung gegenüber der Bundestagsabgeordneten Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) ist davon auszugehen, dass in den neuen Ländern 27 Prozent aller Kleingärten zukünftig GEZ-pflichtig sind, egal ob darin ein Fernseher steht oder nicht.
Zwar sollen Gartenlauben von der Rundfunkgebühr befreit sein, allerdings nur bis zu einer Größe von 24 Quadtratmetern, wie sie das Bundeskleingartengesetz vorgibt. In der ehemaligen DDR durften Bauten in Kleingärten aber in der Regel 25 Quadratmeter groß sein, bei begründetem Bedarf (z.B. wegen der Familiengröße des Kleingärtners oder der räumlichen Entfernung des Pächters vom Wohngebiet) teils sogar bis zu 30 Quadratmeter Grundfläche.
Diese Möglichkeit wurde auch häufig genutzt - laut Auskunft der Bundesregierung wären schätzungsweise 150.000 ostdeutsche Kleingärtnerhaushalte von der doppelten Rundfunkgebühr betroffen."
DIE LINKE wendet sich entschieden gegen diese Form des Gebühreneinzugs. "Eine Verdopplung der Rundfunkgebühr von 17,98 Euro auf 35,96 wegen eines Quadratmeters hat rein gar nichts mehr mit Beitragsgerechtigkeit zu tun. Hier wurde einfach ein Fehler bei den Verhandlungen über den Rundfunkgebührenstaatsvertrag gemacht. Die Landesregierung sollte den Mut haben, diesen Fehler einzugestehen und diese irrwitzige Regelung zu überarbeiten. Dazu fordern wir sie mit unserem Entschließungsantrag auf, der durch unsere gesamte Fraktion getragen wird.", so Frau Keller weiter.


