Mi, 12:01 Uhr
23.11.2011
Zusätzliche Anwaltsberatung
Für VdK Mitglieder bietet die Bezirksgeschäftsstelle nochmals eine zusätzliche Anwaltsberatung für dieses Jahr an. Hier nnz/kn mit ein Einzelheiten...
Die für dieses Jahr letzte spezielle Anwaltsberatung in der Bezirksgeschäftsstelle des Sozialverbandes VdK in Nordhausen, August-Bebel-Platz 6 erfolgt am Mittwoch, dem 7. Dezember 2011. Diese zusätzliche Beratung ist vorgesehen für Fälle am Rande des Sozialrechts, in denen der VdK nicht selbst tätig werden darf. Unsere Mitglieder erhalten in diesem Zusammenhang eine kostenlose Erstauskunft durch den Rechtsanwalt Fliegner. Dabei geht es u. a. um Wohnungskündigungen trotz Pflegebedürftigkeit, Miet- oder Erbrecht, Fragen bezüglich des Scheidungsrechts sowie Erstellen, Abfassen und Änderungen eines Testaments.
Wird nach dieser Erstberatung eine weitergehende Tätigkeit erforderlich, zum Beispiel die weitere Vertretung durch den Anwalt gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Dabei werden private Rechtsschutzversicherungen anerkannt, ebenfalls wird geprüft, ob Prozesskostenhilfeanträge gestellt werden können.
Diese Beratung erfreut sich inzwischen eines guten Zuspruchs und deshalb ist es erforderlich, den Termin unbedingt mit der juristischen Assistentin der Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord Frau Berner-Ose, Tel. 03631-477280, abzustimmen.
VdK-Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord
Autor: khhDie für dieses Jahr letzte spezielle Anwaltsberatung in der Bezirksgeschäftsstelle des Sozialverbandes VdK in Nordhausen, August-Bebel-Platz 6 erfolgt am Mittwoch, dem 7. Dezember 2011. Diese zusätzliche Beratung ist vorgesehen für Fälle am Rande des Sozialrechts, in denen der VdK nicht selbst tätig werden darf. Unsere Mitglieder erhalten in diesem Zusammenhang eine kostenlose Erstauskunft durch den Rechtsanwalt Fliegner. Dabei geht es u. a. um Wohnungskündigungen trotz Pflegebedürftigkeit, Miet- oder Erbrecht, Fragen bezüglich des Scheidungsrechts sowie Erstellen, Abfassen und Änderungen eines Testaments.
Wird nach dieser Erstberatung eine weitergehende Tätigkeit erforderlich, zum Beispiel die weitere Vertretung durch den Anwalt gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Dabei werden private Rechtsschutzversicherungen anerkannt, ebenfalls wird geprüft, ob Prozesskostenhilfeanträge gestellt werden können.
Diese Beratung erfreut sich inzwischen eines guten Zuspruchs und deshalb ist es erforderlich, den Termin unbedingt mit der juristischen Assistentin der Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord Frau Berner-Ose, Tel. 03631-477280, abzustimmen.
VdK-Bezirksgeschäftsstelle Thüringen Nord

