eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Mi, 13:01 Uhr
22.08.2012

Alarmierende Zahlen des DGB

Über ein Viertel der Beschäftigten im Landkreis Nordhausen rutscht nach Jobverlust direkt in Hartz IV
Trotz Beitragszahlung haben viele Beschäftigte bei Jobverlust keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Im Landkreis Nordhausen ist im Jahr 2011 mehr als jeder Vierte sozialversichert Beschäftigte nach Verlust seines sozialversicherten Arbeitsplatzes direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Besonders kritisch ist die Situation im Gastgewerbe und der Leiharbeit. Der DGB fordert daher einen
besseren Schutz kurzfristig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung.

„Beschäftigte, die ihren Job verlieren, sind bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit im Landkreis Nordhausen stark auf Hartz IV angewiesen. 1170 Beschäftigte, die im Jahr 2011 nach einer sozialversicherten
Tätigkeit arbeitslos wurden, sind direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Dies waren 27,6 % aller Arbeitskräfte, die in 2011 neu arbeitslos wurden“,
so Andreas Wieninger, Vorsitzender des DGB Kreisverbandes Nordhausen. Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung hat sich mit den Hartz-Gesetzen und der Ausweitung befristeter und prekärer Beschäftigung deutlich verschlechtert. Wer arbeitslos wird und in den
vergangenen zwei Jahren nicht mindestens 12 Monate in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutscht direkt in die
Fürsorgeleistung Hartz IV.

2011 sind im Landkreis Nordhausen insgesamt 4.246 Beschäftigte aus einer sozialversicherten Tätigkeit heraus arbeitslos geworden. Weniger als 75 Prozent von ihnen wurden vom Versicherungssystem betreut.
Besonders problematisch ist nach DGB-Berechnungen die Situation in einigen Branchen. So sind im Gastgewerbe 26,4 Prozent derjenigen, die
im vergangenen Jahr ihre sozialversicherte Beschäftigung verloren haben, direkt zu Hartz IV-Empfängern geworden. In der Leiharbeit sind
es sogar 45,5 Prozent, die nach Job-Verlust unmittelbar auf staatliche Fürsorge angewiesen sind.

Da der Landkreis weitgehend die Miet- und Heizkosten für alle Hartz IV-Empfänger übernehmen muss, wird sie durch die Sicherungslücken des Sozialversicherungssystems und die Politik des Heuern und Feuerns insbesondere in der Leiharbeit in
besonderer Weise belastet. Im verarbeitenden Gewerbe ist das Entlassungsrisiko und auch das Hartz IV-Risiko deutlich geringer. Von den Beschäftigten, die ihren Job verloren haben, waren „lediglich“ 19,1 Prozent auf Hartz IV angewiesen. Für die Leiharbeitskräfte ist das Hartz IV-Risiko nach Jobverlust fast doppelt so hoch.

Der DGB fordert daher, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung insbesondere für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Aus gewerkschaftlicher Sicht sollte insbesondere die Rahmenfrist, in der der
Anspruch erworben werden kann, wieder auf 36 Monate verlängert werden. Alle, die in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt waren, würden dann wieder Arbeitslosengeld I erhalten, wie dies bereits vor den Hartz-Gesetzen der Fall war. Das würde auch befristet Beschäftigte begünstigen und die Aufwendungen für arbeitslose
Hartz IV-Empfänger bei den Grundsicherungsträgern reduzieren.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare
niemand hat gesagt
22.08.2012, 20:34 Uhr
400€ Jobs sollte man Anschaffen
Dadurch würde es Vieleicht erst einmal mehr Arbeitslose geben aber Vieleicht auch wieder mehr Fachpersonal .Vieleicht irre ich mich auch aber ein versuch wäre es Wert .
Retupmoc
23.08.2012, 09:08 Uhr
Abgeschafft
@ Nero - Sie meinten sicher abschaffen? Das es dann mehr Arbeitslose gibt bezweifle ich allerdings. Die Supermärkte müssen die Kassen besetzen und nebenbei auch noch die Regale auffüllen. Das kann und wird der Ladenbesitzer nicht selbst machen. In anderen Branchen ist das ähnlich. Das Dumme ist nur - die meisten Bürger glauben den Blödsinn den irgendwelche Wirtschaftsweisen und Regierungsvertreter erzählen, damit die Unternehmer reich und reicher werden und der einfache Bürger kaum Geld zum Leben hat.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)