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Di, 17:18 Uhr
16.10.2012

Reaktion aus dem Landratsamt

Die nnz hatte gestern ausführlich über Diskussionen im Kreisausschuss, bei denen Matthias Jendricke (SPD) die Alarmierung bei einem Brand in der Goethestraße in Niedersachswerfen kritisierte. Jetzt hat die Kreisverwaltung reagiert...


Um 04:03 Uhr erreichte ein Notruf eines Nachbarn die Leitstelle. Der Anrufer teilte mit, dass es im gegenüberliegenden Gebäude im unteren Bereich auf einem Balkon brennen würde. Aufgrund dieser Schilderung des Anrufers alarmierte die Leitstelle um 04:04 Uhr unter dem Alarmstichwort „Mittelbrand“ die vorgesehenen Feuerwehren der Gemeinde Harztor (Niedersachswerfen und Ilfeld). Das Stichwort "Mittelbrand“ ist für Brände ohne Menschengefährdung vorgesehen.

Von einer unmittelbaren Menschengefährdung konnte nach der eingegangenen Meldung nicht ausgegangen werden. Das erste Fahrzeug der Feuerwehr Niedersachswerfen meldete sich um 04:09 Uhr über Funk bei der Leitstelle und teilte mit, dass man weitere Informationen hätte und eine Drehleiter alarmiert werden soll. Bis zu dieser Meldung gingen in der Leitstelle keine weiteren Notrufe oder Informationen zu dem gemeldeten Brand ein. Die Drehleiter der Berufsfeuerwehr Nordhausen wurde unmittelbar nach diesen neuen Informationen um 04:10 Uhr alarmiert. Diese traf um 04:22 Uhr an der Einsatzstelle ein.

Bei der Rückmeldung des Fahrzeuges aus Niedersachswerfen ist es zu einer so genannten Stichworterhöhung des "Erst-Alarmstichwortes" gekommen. Das Stichwort der ersten Alarmierung wurde nach der Lagemeldung entsprechend erhöht und in Gebäudebrand mit Menschengefährdung geändert.

Der diensthabende Einsatzsachbearbeiter ist immer auf die eingehenden Meldungen angewiesen. Bei diesem Einsatz wurde entsprechend der ersten Meldung sachlich richtig gehandelt.
Autor: nnz

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