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Di, 10:49 Uhr
11.02.2014

Jendricke reagiert

Zu den in einem Leserbrief angesprochenen Sonderrechten beim Parken hat jetzt Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) reagiert...


Das parkende Auto ist zwar mein Privatfahrzeug, was ich allerdings gleichzeitig laufend dienstlich nutze. Im Grundsatz haben Bürgermeister bzw. Beigeordnete Anspruch auf einen Dienstwagen, worauf ich bisher immer verzichtet habe.

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Dies spart der Stadt sogar Kosten und zudem rechne ich nicht mal die Stadtfahrten ab. Für die dienstlichen Aufgaben (wie in diesem Fall) habe ich eine Sonderparkerlaubnis. Eine solche Erlaubnis bekommen im Übrigen auch andere Mitarbeiter im Rathaus, wenn sie ebenso ihr eigenes Fahrzeug ständig dienstlich mit nutzen. Wie in einer Behörde üblich, ist dies für alle Mitarbeiter in der Dienstanweisung Nr. 3/32/2007 geregelt.

Grundsätzlich können auch andere Behörden, Handwerker, Pflegedienste usw. eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten, dies regelt ebenso eine Dienstanweisung. Insofern liegt bei dieser Bürgerbeobachtung keine besondere Privilegierung des Bürgermeisters vor.
Matthias Jendricke

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Autor: red

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Kommentare
DoctorS
11.02.2014, 16:49 Uhr
Stadtfahrt? Dienstliche Aufgaben?
Lieber Herr Jendricke… Eine Stellungnahme ist ja manchmal wirklich eine angemessene und lobenswerte Geste. In diesem Fall wird es dann aber doch ein wenig lächerlich.

„Dies spart der Stadt sogar Kosten und zudem rechne ich nicht mal die Stadtfahrten ab. Für die dienstlichen Aufgaben (wie in diesem Fall) habe ich eine Sonderparkerlaubnis.“

Bei allem Respekt, aber dass dürfte selbst Ihnen auffallen, dass Sie sich hier nicht Ihrem Amt und Würden gerecht verhalten haben. Wenn man in Betracht zieht, dass Ihr Arbeitsplatz nur wenige Meter von dieser Stelle entfernt ist, und dabei auch die derzeitige Verkehrssituation in der Stadt berücksichtigt (Umleitungen etc.), dann haben Sie für diesen „Dienstweg“ einen gehörigen „Umweg“ in Kauf genommen. In diesem Fall könnten Sie sich unter Umständen sogar strafbar gemacht haben, gemäß §30 Abs. 1 Satz 3 STVO und das Ganze nennt sich dann „Unnützes Hin- und Herfahren“. Aber das ist "nur" eine kleine Ordnungswidrigkeit ;-)
Erwin Spangenberg
Wolfi65
11.02.2014, 16:59 Uhr
Richtigen Parkplatz gewählt
Also wenn ich auch mal was zu diesem Thema schreiben könnte würde ich anmerken, dass Herr Jendricke (Sozial-Demokratische-Partei-Deutschlands) mit seiner Sonderparkerlaubnis den lieben langen Tag dort stehen könnte.
Es würde mir überhaupt nichts ausmachen, solange dieser nicht auf meinem Privatparkplatz zu Hause vor der Tür steht, denn dort wäre die Sonderparkerlaubnis nicht gültig.
Aber auf dieses zweifelhafte Vergnügen wird Herr Jendricke nicht angewiesen sein, da er sich ja sowieso fast überall mit dem PKW hinstellen kann.
Manche Berufe berufen eben Jemanden zu Dingen, welchen Anderen nicht zustehen.
PS: Die Agenda 2010 und deren soziale Folgen und Auswirkungen auf die, welche sowieso schon immer bescheiden dran waren, werde ich dieser Partei niemals vergessen.
Wolfgang Meier
ente aus ndh
12.02.2014, 00:21 Uhr
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andreas66
12.02.2014, 09:01 Uhr
Sehr geehrter Herr Jendricke,
erst mal möchte ich Ihnen für die schnelle Antwort danken. Dies habe ich so nicht erwartet. Entgegen anderen Darstellungen und Meinungen von Usern hier auf nnz-online, scheint diese Plattform eine gute Möglichkeit zu sein, um auf Probleme und Missstände hinzuweisen. Ihre schnelle Reaktion/Gegendarstellung bestätigt dies.

Zunächst weise ich die Vorwürfe zurück, ich würde mich an einer Kampagne gegen Sie beteiligen. Dem ist nicht so. Ehrlich gesagt, finde ich was selbst hier auf NNZ gegen Sie aufgefahren wird, geschmacklos und menschlich weit unter der Gürtellinie.

Parallel betrifft das auch die wütenden, oft niveaulosen Kommentare gegen die Landrätin wegen ihrem großen bayerischen Dienstwagen. An beiden Kampagnen habe ich mich nicht beteiligt, keine Kommentare abgegeben.

Am besagten Tag hätten auch Müller, Meier oder Schulze ihren Privat-Pkw auf einen kostenpflichtigen Parkplatz abstellen können und eine Sondergenehmigung sichtbar hinterlegt. Als Führungskräfte der Stadt kenne ich nur Sie und den Herrn Zeh. Dafür kann ich nichts.

Weiter zu Details in Ihrer Gegendarstellung nehme ich keine Stellung. Würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Denke da an Vor- und Nachteile Dienstwagen, eventuelle Sondergenehmigungen für Pflegedienste (Chaos in der Rautenstrasse und am Kreisel in Nordhausen-Nord). Möchte die dort ansässigen Pflegedienste nicht namentlich nennen. Weise nur auf die jeweilige Farbe des Fuhrparks hin, orange und rot. Ihr Ordnungsamt scheint da gern seinen Dienst zu verrichten.

Dem Bürger werden immer neue Verordnungen, Satzungen und Gesetze auferlegt, ein gewisses Klientel erhält dagegen Sonderrechte und Sondergenehmigungen. Mit welchem Recht?

Mit internetten Grüßen
A. Knoblauch
funny
12.02.2014, 13:44 Uhr
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