eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 10:48 Uhr
05.01.2015

Forum: Zwangsverrentung im „Rechtsstaat“ BRD

Nun hat es nnz-Leser Jürgen Nagel schwarz auf weiß: Er ist Zwangsrentner der Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, er bekommt rund 60 Euro monatlich bis zu seinem Lebensende weniger Rente, als ihm zusteht...


Im Rahmen einer obligatorischen und wie immer nicht zielorientierten Beratung mit einer Mitarbeiterin des Jobcenter Nordhausen, informierte mich diese am 1. August vergangenen Jahre, dass ich nun mit 63 unbedingt einen Rentenantrag stellen muss.

Anzeige symplr (1)
Sollte ich dieser Pflicht nicht nachkommen, wäre sie, Frau Barbara Schenke – ihres Zeichens Fraktionsvorsitzende der Nordhäuser „Linken“, gezwungen mir gewährte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II komplett zu streichen.

Am 6. November 2014 sagte ich dieser Frau, dass ich maßlos darüber enttäuscht bin, dass ich seitens des Jobcenters keine schriftliche Aufforderung erhielt und ich aus diesem Grund auch keinen Widerspruch gegen die Zwangsverrentung einlegen konnte. „Nun ja gut, das sei' wohl richtig, aber ein Rechtsmittel gegen die Zwangsverrentung hätte doch keinen Erfolg gehabt“, war ihre Antwort.

An diesem Tag fragte ich mich, was muss in dieser Frau im Kopf vorgehen, wenn sie noch 2004/2005 mit uns - „Nordhausen macht mobil“ - gegen die Einführung von Hartz IV demonstrierte und nun selbst im Jobcenter Nordhausen dieses Gesetzt gegenüber sogenannten Kunden durchsetzt.

Es ist wohl nicht allein eine "Krankheit" dieser Frau, sondern die Krankheit der Gesellschaft. Wer nicht mitmacht, wird nichts. Allen Leserinnen und Lesern der nnz für die restlichen Tage 2015 alles Gute.
Jürgen Nagel, Nordhausen

Was bedeutet "Zwangsverrentung" genau?

ALG-II-BezieherInnen sind verpflichtet, vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen, die gegenüber dem ALG II Vorrang haben. Die Jobzentren fordern dazu auf, eine vorgezogene Rente mit Abschlägen zu beantragen, in der Regel -8,54 % pro Monat, auch über das 67. Lebensjahr hinaus. Kommt man der Aufforderung nicht nach, dann kann das Amt den Rentenantrag selbst stellen, und zwar auch gegen den Willen des ALG-II-Beziehers! Daher kommt die Bezeichnung "Zwangsverrentung".
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Anzeige symplr (6)
Kommentare
Wolfi65
05.01.2015, 11:28 Uhr
Das ist wohl nichts Neues
Man sollte aber gerade, wenn man eine bestimmte Partei vertritt und oder auch vertreten hat, an die Denken, denen es nicht so gut geht .

Zum Thema Zwangsverrentung des Herrn Nagel kann ich nur schreiben, dass er einfach Pech gehabt hat, gerade so viel Rentenpunkte "angespart" zu haben, dass man bei ihm noch etwas abrechnen kann.

Bei vielen zukünftigen Sozialrentnern der BRD sieht es da anders aus. Man hat gerade so viel Rentenpunkte, dass nichts beim Rentenempfänger abzuziehen ist und es auf einen Selbstbehalt hinausläuft, dem dieser Staat durch Zuzahlung garantieren muss.

Somit wäre mir als zukünftiger Sozialrentner es als eine Wohltat der Frau Schenke für meine Person anzusehen, mich durch eine Zwangsverrentung, von dieser beschriebenen Agentur in der Nordhäuser Uferstraße zu erlösen.
Sparer
05.01.2015, 20:24 Uhr
eigene Vorsorge
Eine eigenwillige Auffassung. Die Bearbeiter/-innen beim Amt haben Vorschriften zu beachten, die können doch nicht nach Parteizugehörigkeit oder persönlichen Meinungen ausgelegt werden. Jeder hat die Pflicht für sich selbst zu sorgen. Wenn Sie einen Rentenanspruch aus Ihrer selbst erarbeiteten Vorsorge haben, dann können Sie doch nicht weiter staatliche Unterstützung verlangen, selbst wenn Ihre Rentenauszahlungen sich dadurch etwas verringern. Das hat auch etwas mit Stolz zu tun, da ein Erwerbsleben offensichtlich nicht mehr möglich ist, nur so lange Leistungen zu verlangen, wie unbedingt notwendig. Ich hoffe Sie können ein entspanntes Rentendasein genießen.
360grad
05.01.2015, 20:37 Uhr
Herr Nagel, 90% der Wähler
bestätigen das von Ihnen zurecht angeprangerte Hartz IV -Repressionssystem, welches auch die Zwangsverrentung beinhaltet immer wieder durch Wählen der CDU,SPD,Grüne u. früher FDP bestätigt. Die AfD will dieses Gesetz auch beibehalten.
Wer bei Hartz IV -Bezug (außer bestimmte Aufstocker) in Rente gehen kann, muss gehen, ob er will oder nicht. Es gibt keine Ausnahmen.
Die Sachbearbeiter haben keinen Entscheidungsspielraum, Widerspruch ist zwecklos.
Eine Politik, die von 90% der Wähler immer wieder gelobt wird, kann nicht falsch sein, denkt sich der sprechende Hosenanzug und erwähnt die Betroffenen nicht mal mehr in den Sonntagsreden.
Wenn alle wüssten, wie schnell man in das H4-System rutschen kann, hätten wir andere politische Verhältnisse.
Aber so kann unsere Regierung dieses System auch noch zur Anwendung in anderen EU Staaten dringend fordern.
Georg
05.01.2015, 20:50 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht mehr zum Thema des Beitrags
360grad
05.01.2015, 20:58 Uhr
Fellnase, die Gesetze bestehen
nun mal, aber das heißt nicht, dass sie notwendig,richtig und wünschenswert sind.

Und außerdem-Hochmut ist hier nicht angebracht, denn er kommt bekanntlich vor dem Fall. Auch bei Beamten.
I.H.
05.01.2015, 21:53 Uhr
"Zwangsverrentung"? Wo muss ich die beantragen?
Soweit ich weis, ist es in diesem Rechtsstaat nicht verboten, bis zum 65'zigsten bzw bis zum 67'zigsten Lebensjahr (und sogar darüber) einer Arbeit nachzugehen. Auch auf die Gefahr hin, dass einem diese nicht gefällt!

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, dann gibt es eine sogenannte EU Rente, die mit Sicherheit kein "Zwang" sondern eher ein "Sechser im Lotto" ist. Was soll die Diskussion? Wenn ich seit Jahren nicht arbeiten gehe, wofür soll es dann ab 63 noch staatliche Rentenbeiträge und Rentenpunkte geben? Für Lebensalter, für Jobcenter-Besuche oder für geschriebene Zeitungsartikel darüber?
Sparer
06.01.2015, 04:39 Uhr
360grad
Fellnase -ich bin Rentner-war leider kein Beamter und bin mit Abschlägen verrentet worden! Schade, dass im Forum rationale und emotionale Sachverhalte vermischt werden.
"Gerechtigkeit" der Gesetze und ihre restrektive Anwendung, trifft zumeist die "Kleinen", rational gesetzlich abgesichert-emotional persönlich verletzend und schwer zu verkraften.( Das hat mich selbst auch so betroffen!)
Ich kenne Frau Sch. vom Amt nicht, aber sie persönlich hier für emotional empfundene Probleme als Bu-Frau hin zu stellen, ist doch nicht hilfreich.

Wenn diese Mitarbeiterin zu wenig Feingefühl walten lassen
sollte, so muss das mit Fakten belegt werden, das hat mit irgendwelchen parteipolitischen Auffassungen nichts zu tun.

Gesetzliche Regelungen müssen den "Kunden"erklärt werden. Selbst wenn die Mitarbeiter es immer wieder tun müssen, ist das ihre professionelle Arbeit, für die sie ihr Geld bekommen.
jnndh
06.01.2015, 07:03 Uhr
Irritationen
Mich ärgerte und ärgert, das Persönlichkeiten, die mit uns 2004/2005 gegen HARTZ IV demonstrierten und nun selber in dieser Anstalt die Gesetzte durchsetzen, gegen die sie vor zehn Jahren noch als PDS/Linke demonstriert haben. Ich zweifele da an einer gewissen Glaubwürdigkeit.

Nun gut, damit muss wohl doch jeder mit sich selbst in's Reine kommen. Ende meiner Statements in diesem Forum.

Danke, Jürgen Nagel
____________________________________________________
Anmerk. d. Red: Die Diskussion ist damit beendet.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)