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So, 08:07 Uhr
27.09.2015
Nicht in Panik verfallen

Bauträger pleite, was dann?

Die Insolvenz des Bauträgers bedeutet für jeden Bauherren eine Katastrophe. Viele fürchten sie und sind doch überrascht, wenn sie eintritt. Wie sich Häuslebauer in solch einer Situation verhalten und welches die ersten Schritte sein sollten – darüber klärt das der folgende Beitrag auf...


„Insolvenz des Bauträgers ist im Grunde der schlimmste Fall der für Bauherren eintreten kann. Sie verlieren auf jeden Fall Zeit und Geld, egal wie gut der Vertrag ist“, meint Stephan Scharfenorth Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

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Da oft erst geklärt werden muss, wie und mit welchem Vertragspartner es weiter geht, wird Zeit eingebüßt. Geld verliert der Bauherr oft, da es unwahrscheinlich ist, dass Arbeiten die bereits bezahlt wurden noch getätigt werden oder durch die Verzögerung entstehende Mehrkosten irgendwann als Schadensersatz gezahlt werden. „In erster Linie geht es also um Schadensbegrenzung“, so Scharfenorth weiter.

Die ersten Anzeichen für einen finanziellen Engpass sind häufiges Bitten um Abschläge. Im Internet können Bauherren schnell herausfinden, ob ein Insolvenzantrag gestellt wurde und so erste Schritte zur Schadensbegrenzung einleiten. Aber auch das Handelsregister und das zuständige Insolvenzgericht können Auskunft geben.

Zu Beginn sollte der Baubestand von einem Sachverständigen dokumentiert werden. Dabei wird festgestellt, welche Bauabschnitte fertiggestellt sind, welche Arbeiten noch erledigt werden müssen und welchen Wert die Immobilie aktuell hat. Bauherren sollten außerdem keine weiteren Zahlungen für Bauabschnitte, die noch nicht vollständig fertiggestellt sind, tätigen. Dann wird der Insolvenzverwalter kontaktiert, um Klarheit darüber zu haben, ob der Vertrag weiterhin erfüllt, ein neuer aufgesetzt wird oder ob ein anderes Unternehmen beauftragt werden muss.

„Auf gar keinen Fall in Panik geraten und andere Handwerker beauftragen. Denn wenn man Pech hat, muss man doppelt zahlen, weil das bisherige Unternehmen den Vertrag doch bis zum Ende erfüllen will“, rät Scharfenorth.

Tritt der Ernstfall ein, greifen die Sicherungsinstrumente, die hoffentlich im Bauvertrag festgehalten wurden. Über diese Sicherungsmaßnahmen sollten Bauherren hart verhandeln. Denn die Auftragnehmer sehen es als ihr gutes Recht, von den Bauherren Sicherheiten für die Vertragssumme zu fordern. Daher ist es nur legitim, dass auch Häuslebauer sich diese Sicherheiten geben lassen und vertraglich festhalten. Hilfe bei der Baufinanzierung bekommen Interessierte schnell und einfach unter Baufi24.de. Bildquelle: https://pixabay.com/de/haus-geb%C3%A4ude-umbau-anbau-baustelle-367403/
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
27.09.2015, 11:07 Uhr
Spielregeln beachten
Nicht in Vorleistung gehen und nur die Arbeiten bezahlen, die auch wirklich vorgenommen wurden.
Notfalls Bauüberwacher/Sachverständige beauftragen.
Notwendige Versicherungen abschließen, welche mit dem Bau/Neubau in Zusammenhang stehen.
Dann kann eigentlich nicht mehr viel passieren.
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