Mi, 14:53 Uhr
30.09.2015
Ab morgen neue Satzungen
Abfallgebühren bleiben weiterhin konstant
Morgen treten die geänderten Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung, die Abfallentsorgungsgebührensatzung und die Gebührensatzung Abfallwirtschaftszentrum in Kraft, die der Kreistag in seiner letzten Sitzung beschlossen hat...
Die Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung wurde an die aktuelle Rechtslage angepasst, die sich insbesondere aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Elektrogesetz ergeben haben. Grundsätzliche Änderungen für Bürger und Firmen im Landkreis Nordhausen ergeben sich daraus nicht.
In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Aktualisierung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungs. Für die Haushalte und Gewerbe im Landkreis bleiben die Abfallentsorgungsgebühren konstant. Lediglich die Gebühren für Zusatzentsorgungen mussten aufgrund von gestiegenen Betriebskosten des Entsorgungsunternehmens angepasst werden.
Ebenfalls neu gefasst hat der Landkreis die Gebührensatzung für das Abfallwirtschaftszentrum. Hier gibt es künftig neue Gebührengruppen und Gebührensätze. Zu beachten ist ab 01.10.2015 eine neue Regelung beim Verwiegen angelieferter Abfälle auf der Waage des Abfallwirtschaftszentrums Nentzelsrode. Mit Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichgesetztes sowie der entsprechenden Verordnung zum 01.01.2015 ist es untersagt, die Verwiegung unterhalb der Mindestlast (also unter 200 kg) durchzuführen und als Abrechnungsgrundlage heranzuziehen.
Ab 1. Oktober wird daher gemäß § 2 Absatz 2 GSAWZ für alle Anlieferungen unter 200 kg ein Pauschalbetrag von 10% der Benutzungsgebühr der betreffenden Abfallart erhoben. Durch die erforderlich werdende Umstellung der Fahrzeugwaage ist am 1. und 2. Oktober mit erhöhten Wartezeiten beim Verwiegen zu rechnen. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie empfiehlt daher Abfallanlieferern, geplante Anlieferungen wenn möglich zu verschieben.
Ab dem 5. Oktober steht die Waage wieder uneingeschränkt während der Öffnungszeiten des Abfallwirtschaftszentrums (Montag bis Freitag von 7 – 17 Uhr und Samstag von 7 – 13 Uhr. Bitte beachten: Geschlossen ist am 03.10.2015.) zur Verfügung. Alle Satzungen einschließlich Positivkatalog des Abfallwirtschaftszentrums Nentzelsrode stehen unter www.abfall-nordhausen.de bzw. www.landratsamt-nordhausen.de/satzungen.html.
Autor: redDie Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung wurde an die aktuelle Rechtslage angepasst, die sich insbesondere aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Elektrogesetz ergeben haben. Grundsätzliche Änderungen für Bürger und Firmen im Landkreis Nordhausen ergeben sich daraus nicht.
In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Aktualisierung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungs. Für die Haushalte und Gewerbe im Landkreis bleiben die Abfallentsorgungsgebühren konstant. Lediglich die Gebühren für Zusatzentsorgungen mussten aufgrund von gestiegenen Betriebskosten des Entsorgungsunternehmens angepasst werden.
Ebenfalls neu gefasst hat der Landkreis die Gebührensatzung für das Abfallwirtschaftszentrum. Hier gibt es künftig neue Gebührengruppen und Gebührensätze. Zu beachten ist ab 01.10.2015 eine neue Regelung beim Verwiegen angelieferter Abfälle auf der Waage des Abfallwirtschaftszentrums Nentzelsrode. Mit Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichgesetztes sowie der entsprechenden Verordnung zum 01.01.2015 ist es untersagt, die Verwiegung unterhalb der Mindestlast (also unter 200 kg) durchzuführen und als Abrechnungsgrundlage heranzuziehen.
Ab 1. Oktober wird daher gemäß § 2 Absatz 2 GSAWZ für alle Anlieferungen unter 200 kg ein Pauschalbetrag von 10% der Benutzungsgebühr der betreffenden Abfallart erhoben. Durch die erforderlich werdende Umstellung der Fahrzeugwaage ist am 1. und 2. Oktober mit erhöhten Wartezeiten beim Verwiegen zu rechnen. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie empfiehlt daher Abfallanlieferern, geplante Anlieferungen wenn möglich zu verschieben.
Ab dem 5. Oktober steht die Waage wieder uneingeschränkt während der Öffnungszeiten des Abfallwirtschaftszentrums (Montag bis Freitag von 7 – 17 Uhr und Samstag von 7 – 13 Uhr. Bitte beachten: Geschlossen ist am 03.10.2015.) zur Verfügung. Alle Satzungen einschließlich Positivkatalog des Abfallwirtschaftszentrums Nentzelsrode stehen unter www.abfall-nordhausen.de bzw. www.landratsamt-nordhausen.de/satzungen.html.

