Mo, 14:52 Uhr
21.06.2004
Tarife zur Diskussion
Nordhausen (nnz). In Nordhausen ist kurz vor den Kommunalwahlen eine Diskussion über die Eintrittspreise der Landesgartenschau entbrannt. Jetzt soll sich der Aufsichtsrat der LGS damit beschäftigen...
Auf der nächsten Sitzung am 29. Juni wollen die Aufsichtsräte der Landesgartenschau-Gesellschaft darüber beraten, wie für bestimmte Besuchergruppen die Preise neu gestaltet werden können. Aufsichtsratsvorsitzende Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) stellte klar: "Auch für die Menschen, die nicht so viel Geld haben, muss der Besuch auf der Gartenschau möglich sein"
Es gebe bereits den Antrag des Stadtrats-Mitgliedes Helmut Uebener, die Eintrittspreise für Sozialhilfe-Empfänger zu reduzieren, "in diese Regelung könnte man andere Gruppe mit einbeziehen", so Frau Rinke. Für die Behinderten der Lebenshilfe gGmbh zum Beispiel habe man schon eine Sonder-Vereinbarung gefunden.
Ob und welche Änderungen in der Preisgestaltung im Einzelnen nötig seien, habe man vor Beginn der Gartenschau nicht absehen können. Da allerdings erst knapp ein Drittel der Ausstellungszeit vorüber sei, könne man noch über einen ausreichend langen Zeitraum eventuelle Sonderregelungen nutzen.
Autor: nnzAuf der nächsten Sitzung am 29. Juni wollen die Aufsichtsräte der Landesgartenschau-Gesellschaft darüber beraten, wie für bestimmte Besuchergruppen die Preise neu gestaltet werden können. Aufsichtsratsvorsitzende Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) stellte klar: "Auch für die Menschen, die nicht so viel Geld haben, muss der Besuch auf der Gartenschau möglich sein"
Es gebe bereits den Antrag des Stadtrats-Mitgliedes Helmut Uebener, die Eintrittspreise für Sozialhilfe-Empfänger zu reduzieren, "in diese Regelung könnte man andere Gruppe mit einbeziehen", so Frau Rinke. Für die Behinderten der Lebenshilfe gGmbh zum Beispiel habe man schon eine Sonder-Vereinbarung gefunden.
Ob und welche Änderungen in der Preisgestaltung im Einzelnen nötig seien, habe man vor Beginn der Gartenschau nicht absehen können. Da allerdings erst knapp ein Drittel der Ausstellungszeit vorüber sei, könne man noch über einen ausreichend langen Zeitraum eventuelle Sonderregelungen nutzen.


