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Di, 09:34 Uhr
22.06.2004

nnz-Forum: Recht auf Ruhe

Die Fachhochschule liegt mitten in einem Wohngebiet, was die Stadt Nordhausen nicht zu wissen scheint. Wie sonst kann das Ordnungsamt eine Open Air Veranstalltung bis früh um 1 Uhr mitten in der Woche genehmigen (Orientalisch Nacht 21.6.04). Ohne Rücksicht auf Kinder, die in die Schule müssen, nach nur fünf Stunden Schlaf und denjenigen die am nächsten Tag arbeiten gehen.

Jeden Sommer finden in der FHN mitten in der Woche Konzerte statt, so das man nur bei geschlossenen Fenstern schlafen kann, egal wie warm es draußen ist.

Diskotheken dürfen nicht in einem Wohngebiet sein, oder sie müssen schallisoliert sein. Warum hat die FHN Sonderrechte? Jeder Bürger hat in der Woche ab 22.00 Uhr Recht auf Nachtruhe, ansonsten kann er sich beschweren wegen ruhestörenden Lärm. Außer wir Anwohner!

Mich würde interessieren ob die Stadt, auch die Verantwortung übernimmt, wenn die Kinder in der Schule einschlafen, Arbeiten verhauen und die Berufstätigen Unfälle bauen, wegen Übermüdung.

An Veranstalltungen am Freitag oder Wochentags bis 22.00 Uhr würde sich keiner aufregen. Auch die Stadt und die FHN sollten sich an Vorschriften halten und die Rechte des Bürgers wahren.

Mit freundlichen Grüßen St. Schmidt

Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnz

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