Di, 11:15 Uhr
17.08.2004
Wie es wirklich war
Nordhausen (nnz). Auf der gestrigen Demo vor dem Rathaus verkündete ein Redner, daß die Behörden da oben einen Protestmarsch der Demonstranten verboten hätten. Wie es wirklich war, das hat die nnz erfahren.
Richtig ist, daß die beiden Frauen, Marion Schmidt und Petra Wenkel, eine Kundgebung angemeldet hatten. Vorsorglich hatten sie das auch für den 23. und 30. August getan. Wohl bemerkt: Angemeldet und problemlos genehmigt wurde eine Kundgebung. Nach Versammlungsrecht ist eine Kundgebung ein stationäres Ereignis, das an dem angemeldeten Platz stattfindet. Gestern Nachmittag hatten die Organsiatorinnen dann noch einmal telefonisch nachgefragt, ob nicht auch ein Marsch genehmigt werden könnte.
Das geht nach geltendem Recht nicht. Märsche müssen 48 Stunden vorher angemeldet werden. Der Grund: Bei Märschen durch Städte muß es Zeit geben, vor dem Ereignis den genauen Streckenverlauf zu bestimmen. Dazu sind Koodrinierungsgespräche zwischen den Anmeldern, der Behörde (in diesem Fall das Landratsamt) und der Polizei notwendig.
Vor allem die Polizei muß auf solche Demonstrationszüge reagieren können. So müssen Straßen rechtzeitig abgesperrt, muß der Verkehr eventuell umgeleitet werden. Wie der erste Beigeordnete der Kreisverwaltung, Matthias Jendricke (SPD), der nnz sagte, habe die Gehemigung oder Nichtgenehmigung nichts mit einer inhaltlichen Würdigung der Abläufe zu tun. Wohl aber müßten gesetzlich vorgeschriebene Regeln einhalten werden.
Und so sollten entsprechende Äußerungen eines einzelnen Redners in Bezug auf die da oben schnell vergessen werden. Sie schaden dem Ansinnen der beiden Frauen mehr als sie nützen würden.
Autor: nnzRichtig ist, daß die beiden Frauen, Marion Schmidt und Petra Wenkel, eine Kundgebung angemeldet hatten. Vorsorglich hatten sie das auch für den 23. und 30. August getan. Wohl bemerkt: Angemeldet und problemlos genehmigt wurde eine Kundgebung. Nach Versammlungsrecht ist eine Kundgebung ein stationäres Ereignis, das an dem angemeldeten Platz stattfindet. Gestern Nachmittag hatten die Organsiatorinnen dann noch einmal telefonisch nachgefragt, ob nicht auch ein Marsch genehmigt werden könnte.
Das geht nach geltendem Recht nicht. Märsche müssen 48 Stunden vorher angemeldet werden. Der Grund: Bei Märschen durch Städte muß es Zeit geben, vor dem Ereignis den genauen Streckenverlauf zu bestimmen. Dazu sind Koodrinierungsgespräche zwischen den Anmeldern, der Behörde (in diesem Fall das Landratsamt) und der Polizei notwendig.
Vor allem die Polizei muß auf solche Demonstrationszüge reagieren können. So müssen Straßen rechtzeitig abgesperrt, muß der Verkehr eventuell umgeleitet werden. Wie der erste Beigeordnete der Kreisverwaltung, Matthias Jendricke (SPD), der nnz sagte, habe die Gehemigung oder Nichtgenehmigung nichts mit einer inhaltlichen Würdigung der Abläufe zu tun. Wohl aber müßten gesetzlich vorgeschriebene Regeln einhalten werden.
Und so sollten entsprechende Äußerungen eines einzelnen Redners in Bezug auf die da oben schnell vergessen werden. Sie schaden dem Ansinnen der beiden Frauen mehr als sie nützen würden.

