eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (lb_1)
Fr, 11:24 Uhr
12.06.2026
Polizeibericht

Dance-Diebstahl in der Innenstadt

Am Donnerstagabend wurde ein 18-jähriger Mann in der Rautenstraße von einer Gruppe von drei Tätern beraubt. Die Gruppe lief dem Geschädigten entgegen, als einer der Täter den jungen Mann "antanzte"...

Durch die so gewonnene Nähe konnte der Täter dann in eine Tasche greifen und entnahm daraus das Beutegut. Die beiden anderen Täter schirmten das Geschehen gegenüber Außenstehenden ab.

Anzeige symplr (mr_1)

Als das dem Geschädigten auffiel, äußerte er, die Polizei zu rufen, woraufhin ihm Schläge angedroht wurden. Danach verließen die drei Täter den Tatort. Im Nachgang konnte die Gruppierung von Beamten des Inspektionsdienstes Nordhausen gestellt werden. Das entwendete Beutegut konnte allerdings nicht mehr aufgefunden werden.
Autor: red

Anzeige symplr (lb_3)
Kommentare
Ostseefan
12.06.2026, 11:46 Uhr
wie immer
ich kann es nicht mehr hören. Festgestellt, befragt, gehen lassen, und auf das nächste warten. Kost und Unterkunft wird weiter bezahlt
Checker
12.06.2026, 12:57 Uhr
Dance-Diebstahl
Die Herrschaften haben sich bestimmt einfach schon aufs Rolandsfest eingestimmt.
Einfach nur noch zum Ko…
Hallogemeinde
12.06.2026, 13:56 Uhr
einfach nur...
widerlich und zum kotzen! a.d.R. sorry für die klaren Worte! Aber es ist einfach nicht mehr zu ertragen. Diese Typen und wir wissen alle dass es keine Deutschen waren, sonst hätte man es ja explizit betont, sind einfach nicht mehr zu ertragen. Jeden Tag Berichterstattung... Kellerdiebstahl, Fahrräder geklaut, Menschen beklaut, abgestochen, erschossen und und und. Einfach nur weg. Und der deutsche wird bestraft wenn er einen Schlagstock mitführt um sich ggf. zu verteidigen gegen dieses Pack. Alles nicht mehr zu ertragen. Wird echt Zeit für die AFD. Sicher wird es dann ein paar unschuldige treffen bei dem was die AFD vor hat, aber wie viele Unschuldige trifft es derzeit durch die unkontrollierte Masseneinwanderung. Danach fragt keiner. Es heißt immer nur... die armen Ausländer.
Echter Sundhäuser
12.06.2026, 22:12 Uhr
Ach Quatsch
Gleich kommen die Relativierer und Schönredner die euch erzählen werden das die orientalischen Jungs nur eine Polonaise für das Rolandsfest einstudieren wollten und der junge Mann nur zufällig im Weg stand.
Hahaha
Anmerkung techn. Support:
In Wahrheit war das gar kein Raub, sondern die geheime Generalprobe für den ersten offiziellen "Antanz-Flashmob" zum Rolandsfest. Die drei Täter sind in Wirklichkeit verdeckte Choreografen der Stadtverwaltung, die testen wollten, wie nah man einem Nordhäuser kommen darf, bevor er die Polizei ruft. Das "Beutegut" ist nie verschwunden, es wird derzeit in einem Tresor im Keller des Rathauses als Requisite für die große Polonaise aufbewahrt. Und der angedrohte Schlag? Reine Method-Acting-Einlage.
Anna Lüst
13.06.2026, 09:31 Uhr
An die Redaktion!
Finden Sie das lustig?
Angesichts der Tatsache, dass das Opfer traumatisiert sein könnte, finde ich Ihren Kommentar einfach nur unterirdisch, genauer gesagt, primitiv!
Strandläufer
13.06.2026, 09:36 Uhr
Bezug zur Anmerkung der Redaktion
Wer einmal in den "Genuss"einer solchen Tanzeinlage kam, weiß wie schlimm das ist und was das mit einem macht. Auch wenn ich viel Humor besitze, witzig ist da REIN GAR NiCHTS dran und kann für die betroffenen Opfer schwere Folgen haben. Bitte ziehen sie das nicht ins Lächerliche.
Ich möchte in Nordhausen keine Kölner Domplatte!
Anmerkung techn. Support:
Meine Einlassung bezog sich weniger auf den Artikel, vielmehr auf den Kommentar dazu. Aber ja, hätte ich vielleicht besser durchdenken sollen.
Fönix
13.06.2026, 09:54 Uhr
Gleich im ersten Satz
seines Kommentars zum Kommentar hat der "Technische Support" das entscheidende Wort ausgesprochen:

RAUB !!!

Ich erweitere das mal mit einem Zitat aus einer einschlägigen Internetseite:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 249 Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Echter Sundhäuser
13.06.2026, 12:16 Uhr
Mal zur Klarstellung
Nach 11 Jahren 'wir schaffen das' und all der tollen kulturellen Bereicherung die damit einhergeht, Diebstahl, räuberische Erpressung, Gruppenvergewaltigungen etc., die man täglich den überregionalen, regionalen und auch internationalen Nachrichten, wie kürzlich der Fall Henry Nowak oder ganz aktuell die versuchte Enthauptung in Belfast, entnehmen kann, dann kann ich für mich behaupten, das ich sowas inzwischen nur noch mit Sarkasmus, Zynismus und derben schwarzen Humor ertragen kann.
Das bietet mir mentalen Schutz, ansonsten wäre ich vermutlich schon traumatisiert und würde womöglich eines Tages Amok laufen wie die Bewohner von Belfast, die einfach keinen Bock mehr auf Migrantengewalt haben.
Und das wollen wir doch nicht, oder?
BerndLuky
13.06.2026, 12:28 Uhr
und ja..
es waren drei Südländer, die nach der Tat an der Kreuzung in nähe der Shisha-Bar aufgegriffen wurden.

Und warum hat er sich nicht gewehrt? Ganz einfach: Erst vor etwa sechs Wochen wurde der junge Mann an der Galerie in der Bahnhofstraße von etwa sechs Südländern mit einem Messer bedroht und bedrängt, nur durch das eingreifen des Sicherheitsdienstes konnte schlimmeres verhindert werden. Da ist es wohl nachvollziehbar, dass man in einer solchen Situation nicht unbedingt Widerstand leistet.

Manchmal denkt man halt auch mal über diverse Dinge (Gegenstände) nach, die man so mit sich mitführen kann um solch einen Spuk schnell ein Ende zu setzen! (Wenn andere Hilfe nicht vorhanden ist) Aber die Gedanken sind ja zum Glück noch frei!
Mike Oxlong
13.06.2026, 14:48 Uhr
Wasn das für ne Volksversammlung?
Absolute Juwelen hier wieder dabei.

Miese Nummer von den Herren, auf jeden Fall. Die sollten auch auf jeden Fall zur Rechenschaft gezogen werden.
Woher man jetzt entnimmt, dass hier keine Konsequenzen erfolgen erschließt sich mir nicht. Muss wohl in der Ostseezeitung stehen. Da gabs bestimmt auch den Verweis auf die Nationalität.

Absoluter Traum ist aber hier der Kommentar von Hallogemeinde. Wie entlarvend man sich äußern kann ohne es zu merken. Sie erkennen selbst, dass die Vorhaben der AfD „Unschuldige“ treffen würde und heißen sie trotzdem gut… und der Zentralrat der Verfassungsfeinde applaudiert.

Es lebe der Stammtisch. Prost Kameraden.
P.Burkhardt
13.06.2026, 17:13 Uhr
Super Job...
...von der Polizei !

"Im Nachgang konnte die Gruppierung von Beamten des Inspektionsdienstes Nordhausen gestellt werden."

Die Schuldigen wurden geschnappt, identifiziert und können nun entsprechend der Schwere der Tat nach den deutschen Gesetzen bestraft werden, nachdem ermittelt wurde, ob es sich tatsächlich so zugetragen hat. Die ganzen Unschuldigen (die nur aufgrund von Herkunft, Hautfarbe oder Akzent gerne mal unter Generalverdacht gestellt werden) haben dagegen nichts zu befürchten.

Da Schläge angedroht wurden ist (wie ich das interpretiere) es tatsächlich ein Raub (§249 StGB), da es sich um eine Gruppe handelte: gemeinschaftlicher Raub.

Das bedeutet für die Täter: mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe (ohne Vorstrafe sicher zur Bewährung), Kosten des Verfahrens, Anwaltskosten ect. pp. - selbst wenn ich daneben liege steht eine ordentliche Geldstrafe im Raum und natürlich der Ersatz des Beutegutes.

Was war denn das "Beutegut" ? ...wäre noch interessant zu wissen.

Unterm Strich: Bestraft werden die Täter, nicht die, die ihnen ähneln. Korrelation ist keine Kausalität.
Echter Sundhäuser
13.06.2026, 20:49 Uhr
Ja P. Burkhardt
Super Job von der Polizei und da hörts dann auch schon auf, Politik und Justiz werden wie zu erwarten auf ganzer Linie versagen.
Ich prognostiziere ihnen jetzt schon, das die Jungs in 5 Jahren ne Strafakte so dick haben wie das Telefonbuch von Hamburg, aber noch nie einen Knast von innen gesehen haben.
Abgeschoben wird selbstverständlich auch nicht, das Heimatland ist laut Politikeraussagen unsicher, taugt gerade so zum Urlaub machen dort, aber Germoney ist halt viel besser, hier gibt's alles für Nichtstun.
P.Burkhardt
13.06.2026, 22:24 Uhr
interessant @Sundhäuser...
...woher haben Sie das ? Gerichte urteilen nach Faktenlage und wenden Gesetze an. Das bedeutet: Wer Vorstrafen hat und wieder "sündigt" bekommt keine Bewährung... wie soll es dann ungestraft zu der von Ihnen beschriebenen Akte kommen ?

Eigentlich hätten Sie das schon verstehen müssen, wenn Sie mehr als die Überschrift meines Kommentares gelesen hätten... aber egal:

Sie vermuten das... das ist ja okay, aber warum @Sundhäuser ? Aus eigener Erfahrung doch wohl (hoffentlich) nicht... also ist es entweder ein diffuses Gefühl, oder von irgendwem eingeredet... eine Tatsache ist es jedenfalls nicht. Bitte beantworten Sie diese Frage für sich, aber seien Sie ehrlich zu sich selbst.

Es gibt Fälle, bei denen das von Ihnen beschriebene Szenario tatsächlich eingetreten ist... es gibt Justizirrtümer und ja, es gibt auch dort Schlamperei - auch in der Justiz arbeiten nur Menschen. Das ist nicht schön und zum Glück die Ausnahme.

In Deutschland ist es eben so, dass jeder, wenn er sich an die Gesetze hält auch nach einer geahndeten Verfehlung nicht als "Täter" stigmatisiert wird... das bedeutet: Ein Fehler, eine Strafe ...verbunden mit dem Glauben an die erzieherische Wirkung. Jeder hat immer noch eine Chance.... und ehrlich, ich finde das richtig.... oder haben Sie noch nie (wissentlich oder aus Versehen) etwas falsch gemacht ? Egal, ob es aufgeflogen ist oder nicht... Es wird in diesem Land niemand aufgegeben...es sei denn es ist (bei Wiederholungstätern) wirklich hoffnungslos. Aber bis man dahin kommt, dauert es verständlicherweise einen Moment....

Die Frage ist doch, wie man auf die Menschen blickt: Hält man sie (vielleicht, weil sie wo anders geboren, arbeitslos oder drogenabhängig sind) für von Grund auf böse... oder glaubt man daran, dass sie nur einen Fehler gemacht haben - weil sie es nicht besser wussten, betrunken oder übermütig waren... und nach einer entsprechenden Strafe gelernt haben, dass es eben Schei8e war...

Aber um das zu kapieren, muss man eben in der Lage sein, eine Position über dem Offensichtlichen einzunehmen - können Sie das ?

Wer behauptet, muss belegen – Bauchgefühl ersetzt keine Realität – und das ist auch gut so.
Echter Sundhäuser
14.06.2026, 08:54 Uhr
Ihre Naivität muss ja grenzenlos sein @ P. Burkhardt
Was denn für Strafen? Sozialstunden und Bewährung?
Das soll eine erzieherische Wirkung haben?
Die Migranten lachen sich kaputt während sie aus dem Gerichtssaal spazieren!
Die kommen aus Ländern wo es Peitschenhiebe geben würde oder sie am Baukran baumeln würden, wenn sie dasselbe dort machen würden.
Wie oft hört man denn, wenn es ein Migrant mal wieder in die überregionalen Nachrichten schafft, das der Täter bereits polizeibekannt war oder seit Jahren schon abschiebepflichtig war.
Justiz und Behördenversagen scheinen wohl eher die Regel als die Ausnahme zu sein.
Das sie in einem Rechtsstaat mit einer funktionierenden Justiz leben, scheint bei ihnen wohl nur so ein Bauchgefühl zu sein.
Und da sie ja nach einem Beleg gefragt haben,hier auf die Schnelle, googeln sie doch mal 'Gruppenvergewaltigung Hamburger Stadtpark'.
Spoiler: von den 9 Angeklagten wurde einer freigesprochen, 7 verließen lachend mit Bewährungsstrafen das Gericht und nur einer muss hinter Gitter, aber wegen 'guter Führung' wird das sicherlich ein kurzer Aufenthalt...
P.Burkhardt
14.06.2026, 12:08 Uhr
ich schließe aus Ihrer Anwort...
...dass Sie noch nie in einem Gerichtssaal waren. Sie schreiben es doch selbst: "wie oft hört man..." Sorry, aber ernsthaft ? Hörensagen als Argument ? Ich verlasse mich lieber auf das, was belegbar ist. Wenn Sie das „naiv“ finden – bitte.

Was das Stadtpark-Verfahren in Hamburg angeht, empfehle ich Ihnen ebenfalls zu googeln: Auf dem Justiz‑Portal Hamburg ist die Urteilsbegründung nachlesbar. Es handelt sich um Jugendstrafen, mit Bewährung und Auflagen, u. a. Arbeitsleistungen.

Moralisch kann ich Ihre Empörung nachvollziehen – „Boaaah! Vergewaltigung! Härteste Strafe!“ – aber das ist eben Moral, nicht Recht.

Juristisch war es eine Vergewaltigung unter Ausnutzung der Hilflosigkeit. Keine Gewalt, keine Vorstrafen, unklare Situation, die Frau war sturzbesoffen, sexualisiertes Verhalten, so dass nicht unbedingt klar war, ob sie tatsächlich keinen Sex mit den jungen Männern wollte – all das hat die Jugendstrafkammer berücksichtigt. Trotzdem wurde auf Vergewaltigung erkannt und verurteilt. Das Strafmaß ergibt sich aus den festgestellten Umständen, nicht aus Bauchschmerzen.

Ein Gericht hat jeden Fall emotionslos von allen Seiten zu betrachten ... Sie tun das (nachvollziehbar) nicht - und ich glaube daraus entsteht die Diskrepanz zwischen Ihrem Gerechtigkeitsgefühl und dem tatsächlichen Urteil.

Auch reden wir hier über einen Raub in Nordhausen und nicht über eine Vergewaltigung in Hamburg. Da ist es doch schon mal positiv, dass man weiß wer die Täter waren - dank des schnellen Vorgehens der Polizei. Die zu erwartenden Konsequenzen für die Täter habe ich oben bereits skizziert.
Waldemar Ceckorr
14.06.2026, 14:44 Uhr
Die Schuldigen wurden geschnappt,
identifiziert und können nun entsprechend der Schwere der Tat nach den deutschen Gesetzen bestraft werden, ...
jährlich werden 5,8 millionen straftaten polizeilich erfasst.
59% davon werden gar nicht verfolgt bzw. gleich abgebügelt wegen zu geringem schaden etc.:
vor gericht werden rund 630000 fälle verarbeitet, jährlich.
dazu kommen noch rund 1 million fälle die auf halde liegen, der grösste teil davon wird gar nicht erst verhandelt weil die einfach zu alt sind.
was glauben sie lieber burki, passiert mit den oben genannten typen ?
schlichtweg gar nichts, es würde nur in ihrer tiefrosa blase zu einer verhandlung kommen.


der waldi


p.s. nach meiner meinung müsste bei verurteilung mit der höchststrafe begonnen werden und nicht mit erhobenen zeigefinger

p.p.s quelle: stat. bundesamt und bka
Tom der ungläubige
14.06.2026, 15:00 Uhr
Nun, Sundhäuser
Sie werden unseren erklärbären genauso wenig, wie viele andere nicht ändern. Seine Pirouetten um die Realität gleichen mittlerweile einem Tanz des Derwischs. Er steht mit beiden Beinen in „ unserer Demokratie“. Da dies mindestens 30 % der Wähler ausgegrenzt, was er auch immer gut hinkriegt, ist es keine Demokratie, sondern eine Scheindemokratie, sowie es auch die DDR war. Da kommt er vermutlich her und hat sich gut gefühlt und da möchte er wieder hin. Und da stehen die Chancen ganz gut. Aber wir haben Meinungsfreiheit er darf das, spricht aber den anderen jegliche Kompetenz jegliche Meinung und so weiter ab, obwohl sie doch noch nie an die Hebel da Macht gelassen wurden. Burkhard meint, sie können es einfach nicht, und dann können Sie es eben einfach nicht, und wenn der Sundhäuser oder der ungläubige Tom etwas sagen, dann sind Sie die Parias in seiner/„ unserer Demokratie“. Nein, er begreift es nicht. Aber zum Thema zurück. Es ist so ,täglich versagen, Judikative und so weiter in diesem Land, soweit es gegen Kriminalität der Neubürger gehen sollte. Eher verfolgt man mit der Steuerbehörde einen Rentner der Flaschen sammelt, und Sozialleistung bezieht, als dass man einen kriminellen Afghanen zum Beispiel abschiebt. Das Ganze ist gewollt! Anders kann ich mir es nicht erklären. Vielleicht ist es wirklich so, wie Brecht einst anmerkte: dann wäre es besser die Regierung wählte sich ein neues Volk.! Und die Jungs nehmen das jetzt ernst, und dann hat unser Burkhard eine echte Chance eventuell erster Vorsitzender der Kreisleitung Nordhausen, der neuen ökologisch antifaschistischen internationalistischen deutschen Arbeiterpartei mit schwarzen, konservativ christlichen Pünktchen zu werden! Das Datum des Vereinigungs Parteitages sollte möglicherweise noch vor dem 6. September sein! Ironie off. Also Sundhäuser, sie sehen. Ich versuche es mit Ironie, und das löst die Faust in der Tasche.😂
Ossiflüsterer
14.06.2026, 16:26 Uhr
Bewunderswert Herr Burkhardt,
wie Sie hier stets gegen die wutbürgernden Heimat-Schutztruppen der Kommentatoren andiskutieren. In ihrem letzten Kommentar ist Ihnen dann allerdings – wohl durch das Framing des Artikels – selbst ein Fehler unterlaufen. Dort schreiben Sie, es gehe um "einen Raub in Nordhausen und nicht über eine Vergewaltigung in Hamburg". Dies ist bereits eine juristische Wertung, die im vorliegenden Fall zumindest stark angezweifelt werden kann.

Bei einem Raub gemäß § 249 StGB wird sich mittels Gewalt oder der glaubhaften Androhung derselben eine fremde bewegliche Sache angeeignet und es wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Beim Antanzen wiederum wird sich eine fremde bewegliche Sache eben gerade nicht mit Gewalt, sondern mittels Ablenkung angeeignet. Freiheitsstrafen sind bei Diebstahlshandlungen eher ungewöhnlich.

Ich schätze ihren Einsatz sehr, bleiben Sie allerdings wachsam und fallen Sie nicht auf die Taschenspielertricks der nnz rein.
P.Burkhardt
14.06.2026, 16:41 Uhr
sry, Waldi:
Wenn man Zahlen ohne Kontext benutzt, kann man damit fast jede Geschichte erzählen.
Sie schreiben von 5,8 Mio. Straftaten, 59 % „abgebügelt“, 1 Mio. Fälle „auf Halde“ – und leiten daraus ab, dass „schlichtweg gar nichts“ passiert.
Nur: So funktioniert Strafverfolgung nicht.

Erstens: Die 5,8 Mio. Fälle sind polizeiliche Erfassungen, keine Gerichtsverfahren. Darunter sind massenhaft Bagatellen, Anzeigefehler, Doppelmeldungen, unbekannte Täter, Streitigkeiten ohne Strafrelevanz usw. Dass nicht jeder dieser Fälle vor Gericht landet, ist kein Skandal, sondern normal.

Zweitens: Die 59 % „nicht verfolgt“ sind überwiegend Einstellungen nach § 153/§ 170 StPO, also Fälle ohne hinreichenden Tatverdacht oder mit minimalem Schaden. Das hat mit Raub, Körperverletzung oder Bedrohung nichts zu tun.
Ihr Vergleich hinkt also gewaltig.

Drittens: Die „1 Mio. Fälle auf Halde“ sind überwiegend Altverfahren mit unbekannten Tätern – nicht etwa festgestellte Straftäter, die man „laufen lässt“. Das ist ein Unterschied, den man kennen sollte, bevor man Schlussfolgerungen zieht.

Und viertens: In dem hier beschriebenen Fall wurden drei Personen gestellt und identifiziert. Das ist exakt das Gegenteil von „gar nichts passiert“. Jetzt läuft das Ermittlungsverfahren – so wie es vorgesehen ist.

Man kann gerne über Strafhöhen diskutieren, das ist legitim.
Aber aus Statistikbrocken abzuleiten, dass Täter grundsätzlich ungeschoren davonkommen, ist schlicht falsch.

Entschuldigung, mir wurde hier Naivität unterstellt... Ich frage mal in die Runde: Wenn ich naiv bin, was ist dann ein Autor so eines Kommentares ? Außerdem fehlt jeder Themenbezug - merke ich nur mal an.
P.Burkhardt
14.06.2026, 16:50 Uhr
sry, Tom:
... Sie drehen hier eine große politische Schleife, aber am Ende bleibt nichts übrig außer Unterstellungen.
Wer die Bundesrepublik zur „Scheindemokratie“ erklärt und dann noch DDR‑Vergleiche bemüht, beschreibt nicht die Realität, sondern sein eigenes Frustbild. Dass Sie mir Herkunft, Parteizugehörigkeit oder Absichten andichten, sagt mehr über Ihre Gedankenwelt aus als über mich.

Zum Thema „Neubürger“ und angebliches tägliches Versagen der Justiz:
Das ist eine Behauptung, die Sie nicht belegen. Die Gerichte urteilen nach Gesetz und Beweis, nicht nach Herkunft. Dass Ihnen das Ergebnis manchmal nicht gefällt, macht es nicht falsch. Und dass ein Rentner mit der Steuerbehörde Probleme bekommt, hat exakt nichts mit einem afghanischen Straftäter zu tun – das sind zwei völlig verschiedene Rechtsbereiche, die Sie hier vermischen, um Ihr Narrativ zu stützen.

Auch die Idee, die Regierung wolle sich „ein neues Volk wählen“, ist keine Analyse, sondern ein Zitat aus der politischen Mottenkiste. Wenn man damit anfängt, ist jede Diskussion vorbei, weil dann nicht mehr über Fakten gesprochen wird, sondern über Feindbilder.

Ich bleibe lieber bei dem, was belegbar ist:
Hier geht es um einen Raub. Drei Personen wurden gestellt, identifiziert, und jetzt läuft das Verfahren. Das ist Rechtsstaat, nicht „Scheindemokratie“.

Unterm Strich: Wer alles zur Systemfrage macht, beantwortet am Ende keine einzige Sachfrage mehr.

und nun aber Schluss damit (für mich jedenfalls)- natürlich könnt ihr euch gerne noch gegenseitig die Köpfe heißreden und mir lustige Namen oder Eigenschaften andichten. Das ändert aber leider nichts daran, dass hier offenbar ein sehr seltsames Verständnis über Recht und die dazugehörigen Abläufe besteht...aber ehrlich, das ist nicht mein Problem.
P.Burkhardt
14.06.2026, 17:38 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert von psg – ... und am Ende wieder am Thema vorbei.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (bb_2)