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Di, 17:08 Uhr
17.08.2004

Jetzt sind auch die Erben dran

Nordhausen (nnz). Wenn die Informationspolitik der Bundesregierung zu Hartz IV bislang ein Desaster war, so rückte das Bundespresseamt mit einer weiteren „Grausamkeit“ heraus. Denn jetzt erwischt es auch die Erben der Betroffenen...


Die Einschnitte von Hartz IV werden auch die künftigen Erben zu spüren bekommen. Der Staat kann das Arbeitslosengeld II, das er an Langzeitarbeitslose gezahlt hat, von den Nachkommen zurückfordern.

Ersetzt werden müssten jene Leistungen, die der Hilfeempfänger in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod erhalten habe, teilte das Bundespresseamt mit. Der Staat habe drei Jahre Zeit, um seinen Anspruch geltend zu machen, berichtet der Spiegel heute in seiner Online-Ausgabe und bezieht sich da auf das Bundespresseamt.

Erben müssen aber nicht befürchten, dass ihr eigenes Einkommen oder Vermögen angetastet wird. Der Staat greift den Angaben zufolge nur auf die Werte zurück, die der Langzeitarbeitslose hinterlassen hat. "Grundgedanke dabei ist, dass der Staat die Möglichkeit hat, vom Erben die Leistungen zurückzufordern, die der Leistungsempfänger erhalten hat, weil Teile seines Vermögens geschützt und folglich nicht angerecht wurden", erklärte das Bundespresseamt.

Die Haftung der Erben entfällt, wenn das gezahlte Arbeitslosengeld II unter einer Grenze von 1700 Euro lag. Fällt das Erbe an den Lebenspartner, könne dieser 15.500 Euro Freibetrag geltend machen, hieß es. Dasselbe gelte für Verwandte, die den Hilfebezieher dauerhaft bis zu seinem Tod gepflegt hätten.
Autor: nnz

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