eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 09:33 Uhr
15.11.2020
TÜV Thüringen warnt vor erhöhter Sturzgefahr

Kreuzgefährliches Wetter für E-Scooter

Reifglätte erschwert nicht nur das Autofahren – auch Fußgänger und Radfahrer müssen im Winter mit Eisglätte auf Wegen und Straßen rechnen. Zudem sollten die Fahrer von E-Scootern bei winterlichen Verhältnissen besonders vorsichtig sein, sonst drohen schwere Unfälle...

Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät, bei Glätte lieber komplett auf die Benutzung der trendigen Elektrokleinstfahrzeuge zu verzichten.

Mit der Einführung der E-Scooter vor gut einem Jahr hat sich das Straßenbild in den Ballungsräumen deutlich verändert. Während einige Nutzer von den neuen Gefährten begeistert sind, fühlen sich andere eher belästigt.

Anzeige symplr
Das liegt vor allem daran, dass sich einige E-Scooter-Fahrer nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten oder durch eine rücksichtslose Fahrweise auffallen. Auch das mitunter willkürliche Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge steht bei vielen nach wie vor in der Kritik. Doch wie sieht es mit der Verkehrssicherheit der E-Scooter im Winter aus? Sollte man diese bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Reifglätte überhaupt benutzen? Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät prinzipiell davon ab.

„Das Fahren mit einem E-Scooter ist schon auf trockenen Fahrbahnen für manchen Benutzer eine Herausforderung. Gerade beim Abbiegen, Fahren über Bordsteinkanten oder auf Kopfsteinpflaster passieren immer wieder teils folgenschwere Unfälle mit den E-Scootern. Kommt jetzt noch eine eisglatte Fahrbahn hinzu, ist der Sturz bereits vorprogrammiert“, erklärt Leser. Die kleinen Räder und die schmale Lenkstange der Scooter schränkt das Handling zusätzlich ein.

Der Unfallexperte weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die E-Scooter nur auf Radwegen oder auf Straßen zu benutzen sind. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Die Mitnahme einer zweiten Person ist nicht erlaubt. Achmed Leser warnt außerdem eindringlich davor, den E-Scooter nach Alkohol- oder Drogenkonsum zu verwenden.

„Wer alkoholisiert auf einem Elektrokleinstfahrzeug unterwegs ist, hat ein deutlich höheres Unfallrisiko und muss mit den gleichen Strafen wie andere motorisierte Verkehrsteilnehmer rechnen. Das bedeutet: bereits ab 0,3 Promille ist bei auffälliger Fahrweise oder einem Unfall die Benutzung strafbar. Ansonsten trifft auf E-Scooter-Fahrer die 0,5-Promille-Grenze zu“, so Achmed Leser. Ab diesem Alkoholwert werden mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat fällig. Zusätzlich drohen 2 Punkte im Fahreignungsregister. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt auch auf dem E-Scooter die Null-Promille-Grenze.
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
15.11.2020, 10.43 Uhr
Herrlich
Die Miniräder, Kopfsteinpflaster und ein nasses Ahornblatt.
Ja da werden Zweiradträume war.
Der Merseburger
15.11.2020, 11.00 Uhr
Wie überleben wir das nur...??? - als E-Scooter-Fahrer
Ich oute mich - Bin Jahrgang 1966 und habe schon das Fahren mit dem Fahrrad (ohne Helm), dem Motorrad (jahrelang mit Pudelmütze) und dem Roller (jetzt mit Helm) im Winter seit Jahrzehnten überlebt. Nun fahre ich sogar mit dem E-Scooter (gar ganz ohne Mütze) herum. Wie konnte ich das bisher alles nur überleben??? Das Leben ist halt soo unheimlich lebensgefährlich und endet immer auf dem Friedhof - früher oder halt später! Deshalb mache ich die Augen auf und rase nicht - was mit einem E-Scooter ja auch nicht geht - denn mit 20 km/h sind die Radfahrer im Dunkeln ohne Licht eher in Gefahr. Beim E-Scooter läuft man sowieso bei unseren Schlagloch-Pisten öffters.... Nur auf die unsägliche Panik-Mache vom TÜV - darauf kann ich echt verzichten!
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr