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Fr, 17:00 Uhr
27.08.2021
Wahlunterlagen ab dem 3. September erhältlich

Informationen zur Briefwahl zum Bundestag

Am letzten Septembersonntag findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahltag nicht die Möglichkeit hat, wählen zu gehen, kann alternativ gemäß Bundeswahlgesetz die Briefwahl nutzen..

Wahlschein (Foto: psv) Wahlschein (Foto: psv)

Ab dem 3. September können die Briefwahlunterlagen online unter www.nordhausen.de oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Ebenfalls möglich ist die Beantragung per E-Mail an wahlen@nordhausen.de.

Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift anzugeben. Alternativ kann auch der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Briefwahlantrag ausfüllen und per Post oder Fax (03631/696811) an das Briefwahlbüro senden.

Wahlberechtigte haben bis zum 24. September um 18 Uhr die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung, die Briefwahlunterlagen möglichst postalisch zu beantragen. Die Stadt Nordhausen hat auf der Homepage FAQs zur Briefwahl eingestellt.

In der Zeit vom 6. September bis zum 24. September können Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlbüro der Stadt Nordhausen, Nikolaiplatz 1, Seminarraum des Bürgerhauses, 99734 Nordhausen persönlich beantragt und abgeholt werden.
Dazu ist das Wahlbüro wie folgt geöffnet:
Montag u. Dienstag: 9 – 15.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9 – 18 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr
Autor: red

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