Di, 17:38 Uhr
23.11.2021
Jahrgänge 1953 bis 1958
Sonderöffnung für Pflichtumtausch von Führerscheinen
An diesem Samstag bietet das Landratsamt eine Sonderöffnung zum Pflichtumtausch von Fahrerlaubnissen an. Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und noch einen Papierführerschein hat, muss diesen bis zum 19. Januar 2022 im Landratsamt umtauschen...
Für Einwohnerinnen und Einwohner dieser Jahrgänge 1953 bis 1958 öffnet die Fahrerlaubnisbehörde im BürgerServiceZentrum des Landratsamtes Nordhausen an drei Samstagen - nur für den Pflichtumtausch von Führerscheinen. Die Sonderöffnungen sind jeweils am Samstag, 27. November, 11. Dezember und 8. Januar, immer von 8:30 bis 12:30 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist bei den Sonderöffnungen nicht erforderlich.
Wichtig ist, dass die Antragsteller folgende Unterlagen mitbringen: Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 mm), den Führerschein, falls vorhanden den Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung (sog. VK 30) und wenn möglich zusätzlich eine Kopie vom Personalausweis und Führerschein. Wer kein aktuelles Passbild greifbar hat, kann dafür auch direkt im Wartebereich des BürgerServiceZentrums das Foto-Selbstbedienungsterminal nutzen (Gebühr 7,90 Euro).
Die Gebühren für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein belaufen sich auf 25,30 Euro. Auf Wunsch kann der neue Führerschein per Direktversand nach Hause geschickt werden (zusätzliche Gebühr 5,10 Euro). Hinweis: Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und bereits eine EU-Kartenführerschein an, muss seinen Führerschein erst zu einem späteren Zeitpunkt umtauschen.
Autor: redFür Einwohnerinnen und Einwohner dieser Jahrgänge 1953 bis 1958 öffnet die Fahrerlaubnisbehörde im BürgerServiceZentrum des Landratsamtes Nordhausen an drei Samstagen - nur für den Pflichtumtausch von Führerscheinen. Die Sonderöffnungen sind jeweils am Samstag, 27. November, 11. Dezember und 8. Januar, immer von 8:30 bis 12:30 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist bei den Sonderöffnungen nicht erforderlich.
Wichtig ist, dass die Antragsteller folgende Unterlagen mitbringen: Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 mm), den Führerschein, falls vorhanden den Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung (sog. VK 30) und wenn möglich zusätzlich eine Kopie vom Personalausweis und Führerschein. Wer kein aktuelles Passbild greifbar hat, kann dafür auch direkt im Wartebereich des BürgerServiceZentrums das Foto-Selbstbedienungsterminal nutzen (Gebühr 7,90 Euro).
Die Gebühren für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein belaufen sich auf 25,30 Euro. Auf Wunsch kann der neue Führerschein per Direktversand nach Hause geschickt werden (zusätzliche Gebühr 5,10 Euro). Hinweis: Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und bereits eine EU-Kartenführerschein an, muss seinen Führerschein erst zu einem späteren Zeitpunkt umtauschen.
Kommentare
Echter-Nordhaeuser
23.11.2021, 22.30 Uhr
"Pflichtumtausch von Führerscheinen"
Der Staat macht den Führerschein tausch zur Pflicht und der Bürger bezahlt so kann man auch Geld verdienen am kleinen Bürger. Eigentlich ist es so wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.
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Paulinchen
24.11.2021, 08.28 Uhr
Wer garantiert uns...
... denn, dass der neue Führerschein in der Tat für viele Jahre EU konform ist und seine Gültigkeit behält?? Wenn im kommenden Jahr ein EU Stern fehlt, läuft die Plastikkarte zwei Jahre später wieder ab. Die Personalpapiere sind für den Staat zu einer sprudelnden Einnahmequelle geworden.
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Kitty Kat
24.11.2021, 10.36 Uhr
Suchet und findet...
...unbedingt das Haar in wirklich jeder Suppe...und sei es die gewöhnlichste Sache der Welt. Man kann einfaches Leben auch kompliziert diskutieren.
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