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So, 08:00 Uhr
09.01.2022
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport:

Das Jugendschutzgesetz wird 70 Jahre alt

Seit nunmehr sieben Jahrzehnten wird der Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit in diesem Gesetz geregelt. Oberstes Ziel ist dabei die Sicherstellung einer gesunden Entwicklung und der Schutz vor entwicklungsgefährdenden Einflüssen für junge Menschen...

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Die Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche besonderen Schutz benötigen und dem Staat hier eine besondere Rolle zukommt, entwickelte sich bereits zu Beginn der Industrialisierung und ist somit mehr als 200 Jahre alt. Damals sollten Kinder und Jugendliche vor harter Arbeit in den Fabriken bewahrt werden und es entstanden die ersten Regelungen zum Schutz der Jugend.

Am 6. Januar 1952 trat das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit in Kraft. Die Regelungen über den Zugang zu Gaststätten und Diskotheken, über den Verzehr und die Abgabe alkoholischer Getränke und Tabakwaren oder die Altersbeschränkungen des Verkaufs bzw. des Zutritts zu Kinofilmen aber auch der sogenannte „Index“ für vor allem pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte werden vielfach kritisch gesehen, gar belächelt. Sie haben sich schließlich in den langen Jahrzehnten seiner Geltung aber bewährt.

Das Gesetz hat wiederholte Änderungen und Neufassungen erfahren, mit denen auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Gefährdungen aus dem Freizeitverhalten von jungen Menschen reagiert wurde. Dabei haben aber nicht alle befürchteten Gefahren, wie zum Beispiel das Sonnenbaden in Sonnenstudios Eingang in die Vorschriften gefunden. Zuletzt erhielt es 2021 ein Update, bei der ein größerer Fokus auf den Jugendmedienschutz gelegt wurde. Dies war sicher nicht die letzte Änderung, da auf die stetigen Entwicklungen der Gesellschaft reagiert werden muss.

Der vor allem in Thüringen federführend durch die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e. V. vor einigen Jahren entwickelte Jugendschutzparcours „stop & go“ bietet vor allem Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen die Möglichkeit, den Jugendschutz praktisch kennenzulernen. Inzwischen wird er als bundesweiter Exportschlager in Kooperation mit weiteren Stellen auch auf Bundesebene in viele andere Bundesländer verliehen. Eine Erweiterung rund um Fragen zum Thema Jugendmedienschutz ist in Arbeit.

Trotz seiner vielen Umgestaltungen stellt das Jugendschutzgesetz seit 1952 einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen für den Schutz der Jugend dar.
Autor: red

Kommentare
Gehard Gösebrecht
09.01.2022, 09.31 Uhr
Das Jugendschutzgesetz hat sich bewährt
Mittlerweile gibt es Pornos und Gewaltfilme auf fast jeden Smartphone auf dem Schulhof.
Alkohol und Drogen gibt es mit ein paar Tricks auch an jeder Straßenecke.
Sogar Teile der Regierung wollen Drogen für Jedermann freigeben.
Da ist doch die Jugend in diesem Lande bestens geschützt.
Gut dass es diese Zustände erst nach der Wiedervereinigung gibt.
Da wurde vielen Generationen wenigstens im Osten das Jugendschutzgesetz West erspart.
Hier klicken
09.01.2022, 09.34 Uhr
Na,
dann alles Gute und willkommen im Seniorenkreis. Da hat sich das Jugendschutzgesetz zu einem Seniorenschutzgesetz entwickelt.

Nein, Spaß beiseite. Was hat es eigentlich gebracht, dieses Gesetz? Die Jugend hängt Nachts abgefüllt und unter Drogen in den Straßen herum und randaliert. Da ist doch etwas schief gelaufen. Und was die Jugend nicht zu kaufen bekommt, das klaut sie.
N. Baxter
09.01.2022, 11.00 Uhr
gut aber nicht mehr zeitgemäß
gerade aktuell, durch Zunahme häuslicher Gewalt, psychischer Vereinsamung und Isolation, Bewegungsmangel und über Bildungsausfall nicht zu sprechen. Lehrerverbände sagen bereits "...das die Defizite nicht mehr aufzuholen sind..."
Psychoanalytiker
09.01.2022, 11.11 Uhr
Tolles Gesetz ...
... das z.B. Jugendlichen den Aufenthalt in Gaststätten, Bars und Discos zu bestimmten Zeiten, den Kauf und Konsum von Tabak, das ansehen bestimmter Filme u.s.w. verbietet. Aber die Stimmabgabe bei Wahlen ab 16 Jahren ist erlaubt. Zu gut deutsch: "Saufen" verboten, wählen erlaubt ...

Auch im Strafrecht "tätschelt" man Jugendliche (z.B. Messerjongleure, Vergewaltiger und Mörder), wenn sie noch keine 18 Jahre alt sind, lässt auch bis 21 Jahren ("Heranwachsende") verminderte Strafen (max. 10 Jahre bei Mord) zu, aber für die Stimmabgabe bei Wahlen sind sie plötzlich alt und reif genug. Es wird immer lächerlicher ... .
Psychoanalytiker
09.01.2022, 11.50 Uhr
Ich verstehe ja @ N. Baxter ...
..., dass Bildungsausfall wahrlich nicht gut ist, und vermieden werden sollte. Wenn ich aber solche Hinweise und "Expertenmeinungen" von Lehrerverbänden lese, muss ich unweigerlich an meine Eltern und Großeltern denken.

Die verlebten "ihre Jugend" im Krieg, mussten kämpfen, kamen in Gefangenschaft, wurden schwerst verletzt, kamen mit nur noch einem Bein nach Deutschland zurück, wurden "vertrieben" oder starben. Und die Schulen, Wohnungen, Sportstätten wurden zuhauf zerbombt. Trotz dieser selischen, körperlichen und heimatlosen Umstände, trotz Schulausfall, trotz fehlender Lehrmittel, trotz fehlender Lehrkräfte brachten genau diese Menschen es fertig, die Defizite aufzuholen, bauten das zerbombte Deutschland wieder auf und ermöglichten sogar "das Wirtschaftswunder", das Deutschland Ansehen und Achtung auf der Welt brachte.

Ich glaube aus dieser Erfahrung heraus zwar durchaus an Einzelfälle, aber nicht an umfassende Defizite, wie Sie und die Lehrerverbände es hier panikartig beschreiben.

(Und es gibt auch Menschen auf dieser Welt, die ähnliches erlebten, wie unsere Vorfahren, die aber nicht darum kämpfen, ihre Heimat wieder lebenswert zu machen, weil sie die Errungenschaften unserer Omas, Opas, Mütter und Väter, die auch "Defizite" hatten, heute nutzen können) ... .
Marino50
09.01.2022, 12.40 Uhr
Jugendschutzgesetz
Ich finde es gut, dass es dieses Gesetz gibt und dass Jugendliche bei gewissen Straftaten einen Schuss vor den Bug bekommen. Die meisten lernen auch sicher daraus.
An die Älteren von uns sei gesagt, dass wir auch mal jung waren und so manche unüberlegte Sachen gemacht haben. Wichtig ist doch, dass man daraus lernt.
Jede ältere Generation schimpft auf die jüngere. Das wird auch immer so bleiben.
N. Baxter
09.01.2022, 20.41 Uhr
meine Meinung Psychoanalytiker
an sich schätze ich Ihre Kommentare und gemäß meiner Beobachtung liegen wir meist nie weit inhaltlich auseinander, außer beim Thema covid aber dies liegt vermutlich an unseren doch sehr unterschiedlichen Alter.

So gänzlich Unrecht mögen Sie nicht haben aber Sie wollen doch nicht grundsätzlich, dass Bildungssystem von vor knapp 60-80Jahren mit dem von heute vergleichen??? Bedenken Sie bitte auch, die bereits seit Jahren eklatante Chancenungleichheit auf Grund der sozialen Herkunft! (entsprechende Studien liegen mehr als genug vor) Bedenken Sie, gerade Grundschulkinder legen jetzt das Fundament - würden Sie Ihr Haus auf Sand gründen wollen? Für manche Schulkinder geht es jetzt bereits ins 3. covid-Jahr! Wenn der Unterrichtsstoff in weniger Zeit vermittelbar wäre, um so schöner aber wohl er nicht. Wer Kinder hat, welche mal wegen einer Krankheit (vor covid) 1-2 Wo gefehlt haben, weiß wovon ich rede.

Dies soll bitte kein Chat werden, aber inhaltlich passt es ja trotzdem zum Thema Jugendschutz ;-)
Psychoanalytiker
10.01.2022, 14.27 Uhr
N. Baxter ... die Jugend von heute
Wenn Sie mich schon fragen, dann antworte ich auch gerne, denn ich bleibe dabei: "Oma und Opa" hatten es im und nach dem Krieg bildungsmäßig mindestens genau so schwer, wie "die Jugend von heute" und trotzdem machten die das Land zum "Wirtschaftswunder".

Nur kommt aus meiner Sicht heute erschwerend hinzu, dass der Förderalismus (den ich mal gut fand) mehr kaputt macht, als er hilft. Jedes Bundesland macht, was es will. Das fängt bei "Deutsch" an hört nicht bei Schulschließungen auf. Gefühlt mit der Rechtschreibreform beginnend, wo ein Land z.B. "daß" weiterhin mit "ß", ein anderes mit "ss" und ein drittes mit "sz" schreiben ließ, und das Abi von MV in Bayern "schräg angeschaut" wurde, glaube ich an eine verhältnismäßig "dumme" Ausbildung unserer heutigen Jugendlichen. Ein selbst erlebtes Gespräch, bei dem ich mich mit einem "Sehr-gut-Abiturienten" über die Ansteckungsgefahr seines Opas mit Corona unterhielt machte mich fassungslos: "Wenn ich meinen Opa (ungeschützt) drücke und der krank wird, woher weiß ich, dass es meine Viren waren, die ihn auf die Intensivstation brachten" ist zwar auf den ersten Blick nicht falsch, aber auch so daneben, dass ich selbst an der Schulbildung heutiger Eliteschüler stark zweifle. Und wenn ich von diesen auch noch "gendern" lernen soll, dann frage ich mich, wo ich eigentlich lebe. Wenn selbst Lehrer nicht mehr wissen, dass es nicht "Lehrer*in" heißt, weil "Lehrer" von "lehren" kommt und nicht den Mann, sondern den "Lehrenden" meint, und durch das "in" nur noch die Lehrerin angesprochen wird, dann erhöht sich meine Skepsis gegenüber der schulischen Ausbildung nicht nur der Schüler, sondern auch der Lehrer.

Und ja, das Jugendschutzgesetz ist wichtig, aber es muss mit anderen Gesetzen in Übereinstimmung gebracht werden. Das meinte ich mit: "nicht saufen, aber wählen dürfen". Einerseits spricht man ihnen ab, die für sie richtigen Entscheidungen zu treffen, andererseits sollen sie mit 16 Parteien wählen dürfen. Da kommt dann heraus, dass die FDP gewählt wird, weil man nicht weiß, dass die sich selbst als "Partei der Besserverdiener" bezeichnet. Welcher der Jugendlichen weiß das schon, wenn man selbst nicht mehr weiß, wer Helmut Kohl war ... .
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